10.06.2021 - 9 Bebauungsplan Elsassstraße / Moscheeplatz;hier:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herr Allemand erläutert Frau Ohlmann, dass mit dem Aufstellungsbeschluss zunächst die städtebaulichen Ziele gesichert werden sollen. Eine Festlegung der Verfahrensart, auch als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, könne noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Entwicklung eines Wohngebietes mit Geschosswohnungsbau mit anteiligem öffentlich gefördertem Wohnraum

-          Unterbringung einer Kindertagesstätte

-          Verdichtete Bebauung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Vorgaben des Klimaschutzes und der Klimaanpassung

-          Schaffung einer öffentlichen Wegeverbindung vom Moscheeplatz zu den Grünflächen an der Breslauer Straße

-          Schaffung einer baulichen Raumkante entlang der Elsassstraße bzw. des Moscheeplatzes.

die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich – Elsassstraße / Moscheeplatz - im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Er beschließt gleichzeitig, den Aufstellungsbeschluss A 166 vom 01.12.2004 aufzuheben.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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