09.06.2021 - 15 Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - hier: -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hergarten präsentiert die Planungen für den Campus West. Die Präsentation ist der Niederschrift in ALLRIS beigefügt. Sie weist auf zwei redaktionelle Änderungen – Festsetzungen Parkhaus und Lärmschutz hin. Ferner berichtet sie über die Themen der Abwägung, stellt das Konzept für eine alternative Trasse vor und erläutert den städtebaulichen Vertrag.

 

Herr Dr. Otten dankt Frau Hergarten für den Vortrag und hofft auf die Zustimmung der Deutschen Bahn zu dem Projekt.

 

Herr Klopstein merkt an, der geplante Campus werde sich positiv auf den Wohnungsmarkt der Stadt

auswirken und stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Frau Penalosa beschreibt, mit dem Vorhaben werde ein neues Stück Aachen gebaut. Sie dankt

Frau Hergarten und der Verwaltung für die Planungen und schließt sich dem Verwaltungsvorschlag an.

 

Herr Moselage begrüßt das Projekt, mit dem eine Begegnung der Studierenden auch außerhalb der

Hochschule gefördert werde.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan

Nr. 923 - Campus West - in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO2  von 205,5 – 210,0 auf 203,0 – 207,5 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3.1  von 238,0 243,0 auf 235,5 240,5 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3  von 209,5 217,5 auf 208,0 – 216,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3  von 217,5 auf 216,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4.1  von 234,5 239,5 auf 235,0 – 240,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4  von 206,5 – 214,5 auf 207,0 – 215,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4  von 214,5 auf 215,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5.1  von 235,5 – 240,5 auf 235,0 – 240,0 m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5  von 211,0 auf 210,5 auf 207,0 und von 202,0 auf 203,0 m ü. NHN,

- Aufnahme der Nutzung „Parkhaus“ in den Nutzungskatalog des SO5

- Ergänzung einer Begriffsdefinition in  der Festsetzung Nr. 8.1.4 in Bezug auf Aufenthaltsraumfenster: „für schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 Ziffer 3.16“

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss A 222 - Campus West – aufzuheben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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