16.06.2021 - 11 Bildung von Arbeitsgruppen des Integrationsrates

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Im Vorfeld der Sitzung haben sich die Mitglieder des Integrationsrats auf die Bildung von insgesamt vier Arbeitsgruppen und die personelle Besetzung der Leitungsfunktionen verständigt.

Abweichend vom inhaltlichen Zuschnitt der ursprünglich angedachten fünf Arbeitsgruppen, wie er in den Erläuterungen der Verwaltung zur Vorlage FB 56/0074/WP18 enthalten ist, wird das Thema „Digitalisierung“ zusätzlich in der ersten Arbeitsgruppe (Erziehung, Bildung, Beruf) verortet.

Die Bereiche „Öffentlichkeitsarbeit“ und „innere Angelegenheiten“ werden in keiner Arbeitsgruppe angesiedelt. Die Öffentlichkeitsarbeit wird in Zukunft von der eigens dafür gegründeten Gruppe für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsrats übernommen.

 

Danach werden folgende Arbeitsgruppen gebildet:

 

Arbeitsgruppe 1 - Erziehung, Bildung, Beruf, Digitalisierung

Arbeitsgruppe 2 - Interkulturelle Öffnung, Anti-Rassismus, Vielfalt

Arbeitsgruppe 3 - Gesundheit, Soziales, Senioren, Kultur, Sport

Arbeitsgruppe 4 - Geflüchtete, Interkulturelle Zentren, bürgerliches Engagement

 

Die Leitung bzw. stellvertretende Leitung der Arbeitsgruppen übernehmen:

 

AG 1 – Frau Smajic, Herr Altaif

AG 2 – Herr Uluğ, Herr Yenen

AG 3 – Herr Özgün, Herr Özbay

AG 4 – Herr Demmer, Herr Fallah

 

Frau Derichs erklärt, dass sich die Vertreter*innen der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und Linken bei der Abstimmung der Stimme enthalten werden. Grund dafür sei der sachlogische Zusammenhang zwischen einer Änderung der Geschäftsordnung und der Bildung von Arbeitsgruppen, so wie er sich auch im letzten Absatz der Erläuterung der Beschlussvorlage FB56/0074/WP18 wiederfinde.

 

Vor der Beschlussfassung rufen Herr Uluğ und weitere Mitglieder des Integrationsrats Interessierte dazu auf, sich zahlreich an der fachlichen Arbeit der Arbeitsgruppen zu beteiligen.

 

Einstimmig bei vier Enthaltungen beschlossen.

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Beschluss:

Der Integrationsrat beschließt die Einrichtung der vier Arbeitsgruppen und benennt die Personen, welche die jeweiligen Arbeitsgruppen leiten und ihre Stellvertreter*innen namentlich.


 

 

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