23.06.2021 - 13 Stelleneinrichtungen, Verlängerung von kw-Verme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

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Beschluss:

. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen mit einer Gegenstimme mehrheitlich auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung (KBPL) die Veränderung des Stellenplans 2021 durch

  1. Einrichtung von vier Vollzeitstellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von sechs halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  3. Einrichtung von vier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  4. befristete Einrichtung von zehn halben Stellen für „Erzieher*innen plusKiTas“ (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) (Anbringung kw-Vermerk 2024) sowie
  5. Verlängerung der kw-Vermerke (kw2021 kw2024) an 14 halben Stellen für „Erzieher*innen plusKiTas“ (ausgewiesen nach EG S8a TVöD-SuE) und drei halben Stellen „Erzieher*innen plusKiTas“ (ausgewiesen nach EG S 8b TVöD-SuE).

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Aachen mit einer Gegenstimme mehrheitlich im Kontext der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Veränderung des Stellenplans 2021 durch

 

  1. Umwandlung von 15 Vollzeitstellen für therapeutische Kräfte (ausgewiesen nach EG 9a TVöD) in 30 halbe Stellen für „Fachkräfte BTHG“ (auszuweisen nach EG S 8b TVöD-SuE) sowie
  2. Umwandlung von zehn halben Stellen für therapeutische Kräfte (ausgewiesen nach EG 9a TVöD) in zehn halbe Stellen für „Fachkräfte BTHG“ (auszuweisen nach EG S 8b TVöD-SuE).
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