26.08.2021 - 10 Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Keller warnt, dass aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie das Thema mit Bedacht behandelt werden müsse, da die Pandemie andere Voraussetzungen an den Schulen geschaffen habe.

 

Herr Bötz weist darauf hin, dass die Kriterien für die Förderung durch den Grundschulfonds seinerzeit gemeinsam erarbeitet worden seien. Er stimme zu, dass die Corona-Pandemie die Lage verändert habe und insbesondere die Datengrundlagen fehlen würden. Daher wäre er dankbar, wenn die Politik dem Vorschlag der Verwaltung folgen würde bis die Datengrundlage wieder vollständig sei. Dann könne gegebenenfalls eine Anpassung der Kriterien erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rohé bestätigt Herr Brötz, dass eine gleichmäßige Verteilung der zusätzlichen Mittel auf alle Schulen nach der vorgeschlagenen Variante C am sinnvollsten sei. Diese Vorgehensweise entspreche dem zweiten Absatz des Beschlussvorschlages.

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Beschluss:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Verteilung der Fördermittel in Höhe von 94.500€ in 2021 sowie 120.000€ ab 2022 für besonders belastete Grundschulen auf Grundlage der aktuellen Kriterien für zwei Jahre weiterzuführen.

 

  1. Die in 2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 50.000 € werden – unter Berücksichtigung der Zügigkeiten der Schulen  - auf alle 37 Grundschulen verteilt.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung nach zwei Jahren eine Überprüfung der Kriterien vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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