30.09.2021 - 3 Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in Aachen;Ratsa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Müller erläutert die Vorlage der Verwaltung. Die dem Vortrag zugrunde liegende Präsentation steht im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung.

 

Für die CDU-Fraktion begrüßt Herr Lindemann den Fortschritt beim Ausbau des ÖPNV-Angebots, der sich mit dieser Vorlage abzeichne. Grundsätzlich könne man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, für schwierig halte man es allerdings, dass das AVV-Gutachten „Stärkung des ÖPNV im AVV“, auf dessen Ergebnisse man schon lange warte, immer noch nicht bekannt sei. Man bitte daher darum, dieses AVV-Gutachten bei der beabsichtigten Neukonzeption zugrunde zu legen und bei der Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen zu berücksichtigen. Dies wolle man auch im Beschluss so festhalten.

 

Herr Fahl betont für die Fraktion der Grünen, dass man einen dringenden Handlungsbedarf im Bereich des ÖPNV sehe. Hier müsse man zügig vorankommen, und dazu seien sowohl die Fortschreibung des Nahverkehrsplans als auch die anstehenden Fahrplanmaßnahmen von großer Bedeutung. Es sei wichtig, neue Schwerpunkte zu setzen und Möglichkeiten zu finden, nicht alle Verkehre über den Bushof abzuwickeln. Dazu seien viele Maßnahmen erforderlich, die Verknüpfungspunkte nahe Kreuzungen schaffe bzw. stärke. Dies müsse detailliert begutachtet werden.

 

Ergänzend dazu bittet Herr Neumann darum, die im nächsten Tagesordnungspunkt zu beratenden Fahrplanmaßnahmen 2022 bei der Änderung des Nahververkehrsplans zu berücksichtigen.

 

Herr Achilles dankt der Verwaltung für die Vorlage, die einen positiven Ausblick auf die Entwicklung des ÖPNV in Aachen biete. Insbesondere im Hinblick auf die Berufspendler*innen gebe es einen dringenden Handlungsbedarf, um das Angebot zu verbessern. Um diese Bedarfe genau adressieren zu können, sei eine bessere Datenlage dringend erforderlich, auch eine bessere Verknüpfung bereits vorhandener Daten sei möglich. Daher beantrage die Fraktion Die Zukunft, für eine fundierte Datengrundlage in Zusammenarbeit mit IHK und Betrieben die Ströme der Pendler*innen zu erfassen. Dies soll zum Datenschutz und zur Handhabbarkeit anonymisiert und anhand der zum Wohnort und Betrieb jeweils nächsten ÖPNV-Haltestelle (bis 300 m) geschehen. Den heutigen Beschluss wolle man um diesen Arbeitsauftrag an die Verwaltung ergänzen.

 

Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Dr. van den Hurk dem Dank an die Verwaltung an. Um Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen, seien neben dem immer vorhandenen Aspekt Sicherheit insbesondere die Themen Zuverlässigkeit, Reisezeiten und Komfort entscheidend. Im ersten Schritt müsse eine höhere Zuverlässigkeit angestrebt werden, dies sei für die Konkurrenzfähigkeit des ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln ein wichtiges Kriterium. 

 

Herr Müller bestätigt auf Nachfrage aus dem Ausschuss, dass im Rahmen des vom Rat beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzepts zusätzliche Personalressourcen für das Themenfeld ÖPNV, insbesondere für die konkrete Netzbetrachtung und die Linienplanung, aber auch perspektivisch für die Planung der Infrastrukturmaßnahmen und den Ausbau, zur Verfügung gestellt würden. Das Arbeitsprogramm sei extrem ambitioniert,  eine enge Abstimmung der übergreifenden Fragestellungen und eine intensive Begleitung durch eine Projektgruppe sei erforderlich.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neukonzeption des ÖPNV-Angebots in Aachen extern zu beauftragen und in Abstimmung mit der ASEAG und dem AVV auf Grundlage des AVV-Gutachtens „Stärkung des ÖPNV im AVV“ zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, gemeinsam mit der ASEAG einen Maßnahmenplan zur Beschleunigung und Steigerung der Zuverlässigkeit des Aachener ÖPNV zu entwickeln und zum Beschluss vorzulegen.

Die Anträge gelten damit als behandelt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, für eine fundierte Datengrundlage in Zusammenarbeit mit IHK und Betrieben die Ströme der Pendler*innen zu erfassen. Dies soll zum Datenschutz und zur Handhabbarkeit anonymisiert und anhand der zum Wohnort und Betrieb jeweils nächsten ÖPNV-Haltestelle (bis 300 m) geschehen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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