15.09.2021 - 7 Mitglieder von Kontrollgremien besser informier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Ratsfrau Lürken (CDU) dankt für die Vorlage. Sie sei guter Dinge, dass die Informationen zu den Mitgliedern kommen und Vertraulichkeit gewahrt werden könne. Das Allris-Programm sei sicherlich geeignet.  Ihre Fraktion wünsche sich, dass dies so gegen Ende des Jahres umgesetzt werden könne.

 

Ratsherr Servos (SPD) äußert, dass er nicht verstanden habe, wie so eine Vorlage genau aussehen solle. Vor 2005 habe es wohl schon einmal solche Vorlagen für die Mitglieder kommunaler Aufsichtsratsgremien gegeben, mit einer Stellungnahme, was im Interesse der Stadt liege.

Er möchte aber wissen, wie dieses Interesse der Stadt definiert werde. Ist es rein finanziell oder auch strategisch-inhaltlich und wer legt das bei den verschiedenen Tagesordnungspunkten nach welchen Maßgaben fest? Als Mitglied eines Aufsichtsratsgremiums bekomme man zwar eine Handreichung, aber diese schränke einen nicht in der Abstimmungsfreiheit ein.

Es gehe wohl überschlagsmäßig gerechnet um ca. 80 Vorlagen pro Jahr, die erstellt werden müssten. Wenn die bisher 192 eingereichen Ratsanträge nicht zu bewältigen seien, frage man sich, wie dieses zusammen gehe.

 

Frau Oberbürgermeisterin Keupen erläutert, dass es im Beteiligungsmanagement der Verwaltung Alltag sei, die Aufsichtsräte entsprechend zu begleiten und vorzubereiten. Die Kriterien seien im Rahmen der bestehenden Beschlüsse, der Ausrichtung der Verwaltung, und es sei zu begrüßen, dass man nun auch in Austausch gehe über die straegische Ausrichtung der Gesellschaften und dass dies dann auch in den Vorbereitungen stärker kommuniziert werde. Natürlich seien die Mitglieder in ihrem Aufsichtsratsmandat frei, aber es gehe auch um eine fachliche Unterstützung.Dazu sei sicher gerade auch bei den neuen Aufsichtsratsmitgliedern ein Bedarf vorhanden.

 

Ratsherr Allemand (DIE ZUKUNFT) dankt der CDU-Fraktion für diesen Antrag, da in diesem Gremien viel Verantwortung liege und Kontrolle wichtig und notwendig sei. Er verstehe die Vorlage der Verwaltung allerdings so, dass weder die Vollständigkeit noch die Schnelle zu gewährleisten sei.

Dann müsse die Politik sich überlegen, welche anderen Möglichkeiten zu finden seien, um das zu gewährleisten. Denn diese Gremien dürften nicht zu einem Abnickverein werden.

 

Ratsherr Rau (GRÜNE) betont, dass es eigentlich selbstverständlich sei und keines Ratsantrages bedürfe, dass es solche Informationen gebe. Die Beteiligungsverwaltung müsse von sich aus bei für sie entscheidenden Fragen Vorlagen für die Aufsichtsratsmitglieder erstellen. Zu einem früheren Zeitpunkt sei das auch so gewesen. Das Argument der Kurzfristigkeit und des Datenschutzes lasse er in diesem Falle nicht gelten. Er könne nicht verstehen, weshalb das aus Gründen der Vertraulichkeit nicht per Mail gehe. Dies ginge in den Aufsichtsratsgremien ja auch. Dort gebe es Lösungen, wie das funktioniere. Bei den erforderlichen Informationen gehe es um Sachinformationen und Erklärungen. Hierzu erwarte er eine Unterstützung der Verwaltung. Dafür müsse auch kein neues Personal eingestellt werden.

 

Frau Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass es tatsächlich früher Vermerke der Beteiligungsverwaltung für die Aufsichtsratsmitglieder gegeben habe. Es habe aber auch Diskussionspunkte gegeben, bei denen nicht so gerne gesehen worden sei, dass die Beteiligungsverwaltung sich dazu einbringe. Diese begleitende Leistung sei dann tatsächlich eingestellt worden. In bestimmtem Gremien gebe es nichtsdestotrotz weitergehende Informationsvermerke und dafür brauche man auch nicht 20 neue Leute. Die Inhalte der einzelnen Punkte müssten spätestens dann aufbereitet werden, wenn sie zur einer Ratsentscheidung vorbereitet werden müssen.

Zur Frage der Kurzfristigkeit führt sie aus, dass es tatsächlich den ein oder anderen Fall gebe, bei dem eine Information erst am Morgen der Aufsichtsratssitzung oder in der Sitzung stattfindet. Dies dann noch zu bewerten sei schlichterdings nicht möglich.

Die Frage des Datenschutzes sei zumindest zu beachten, aber der Vorlage könne entnommen werden, dass das nicht bedeute, dass man deswegen keine Bewertungen vornehme. Man werde dafür einen Weg finden. Sie wolle aber darauf hinweisen, dass sie Cloud-Lösungen nicht für anstrebenswert halte.

Die Beteiligungsverwaltung treffe keine Strategie-Entscheidung, sondern sei dafür da, den Mitgliedern der Aufsichträte die Risiken und die möglichen Konsequenzen von Entscheidungen aufzuzeigen. Es gehe dabei nicht darum, in Vermerken Weisungen auszusprechen. Diese stünden der Beteiligungsverwaltung nicht zu. Weisungen könne möglicherweise der Rat aussprechen.

Eine technisch saubere Lösung zur Übermittlung der Informationen werde nicht schon morgen präsentiert werden können, sondern da müsse die Verwaltung noch dran arbeiten.

 

Ratsherr Servos (SPD) bedankt sich für die Klarstellungen. Er lege Wert darauf, dass sich aus den Vorlagen keinerlei Vorgabe für die Entscheidung der Aufsichtsgremienmitglieder ergebe, sondern dass man da komplett frei entscheiden könne.

 

Frau Oberbürgermeisterin Keupen betont, dass die Verwaltung die Eigenständigkeit der Aufsichtsratsmandate selbstverständlich sehr ernst nehme. Als Kommune bzw. Gesellschafter sei man aber auch in der Pflicht, Informationen beizusteuern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Beteiligungsverwaltung zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung inklusive Schaffung der technischen Voraussetzungen.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=108481&selfaction=print