27.10.2021 - 10 Anfragen gem. § 13 GeschOWelche Regenmengen die...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Frau Dr. Roder erläutert bezüglich der Prüfung der Auswirkung von Starkregenereignissen in Grundzügen das komplexe Bemessungsverfahren für Entwässerungseinrichtungen.

 

Dabei werden für das geplante Baugebiet insbesondere die Niederschlagsmengenmessungen der Kläranlage Horbach herangezogen, die den Regenfall der vergangenen 30 Jahre dokumentieren. Damit fließen auch die Daten des Starkregenereignisses im Juli 2021 mit in die Datengrundlagen für die Bemessung ein.

Die Bemessung der Entwässerungseinrichtungen selber erfolgt wiederholend durch ein von der Regionetz beauftragtes Ingenieurbüro. Die Dimensionierung der Entwässerungseinrichtungen erfolgt so, dass der über Richtlinien vorgegebene Schutzrang gegen Überstau und Überflutung eingehalten wird. Frau Dr. Roder weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nicht für alle Eventualitäten absolute Sicherheit geschaffen werden kann. Abhängig von der Gebietskategorie des Baugebietes ist es zulässig, dass ein Überstau alle 10 Jahre stattfinden darf.

 

Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) fragt nach, ob damit Überflutungen mit gravierenden Schäden damit alle 10 Jahre hinzunehmen sind. Er bittet, bei den Messungen zu berücksichtigen, dass Starkregenereignisse immer häufiger auftreten.

 

Frau Dr. Roder erläutert, dass das Kanal- und/oder Mulden-/Rigolensystem für Regenereignisse ausgelegt werden, die statistisch alle 10 Jahre auftreten. In die Planungen das B-Plangebietes fließe ein, wie man bei einem intensiveren Regenereignis das anfallende Wasser dennoch so leiten könne, damit besonders schützenswerte Objekte, wie zum Beispiel Stromversorger und Krankenhäuser, vor Schäden geschützt werden (Notwasserwege). Grundsätzlich ist jedoch jeder Grundstückseigentümer für den Schutz des eigenen Grundstücks selbst verantwortlich.

 

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) gibt zu bedenken, dass das Starkregenereignis im Juli 2021 wenig Auswirkungen im Gebiet Richterich hatte.

 

Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) weist auf die Muldenlage des Gebietes Richtericher Dell hin.

Er hält eine 30-jährige Regenreihe für nicht repräsentativ genug in Anbetracht der vermehrt auftretenden Starkregenereignisse.

 

Frau Dr. Roder verweist auf die Vorgaben der Richtlinien und die Verwendung der vor Ort gemessenen Regenreihen. Sollten innerhalb von 10 Jahren verstärkt Starkregenereignisse vorgekommen sein, so haben diese Zahlen natürlich Einfluss auf die Planung.

 

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) regt an, eine Sturzflutuntersuchung zu beantragen, die die Bedenken klären könnte.

 

Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) gibt einen Hinweis auf eine Modellerstellung der RWTH Aachen, die zeigt, an welcher Stelle sich Regenereignisse wie auswirken. Er möchte wissen, ob dies auch bei den Planungen zu Richtericher Dell beachtet wurde.

 

Frau Dr. Roder erläutert, derzeit eine Starkregengefahrenkarte seitens der Stadt Aachen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen erstellt wird, die bei den Planungen berücksichtigt wird. Diese Regengefahrenkarte wird voraussichtlich Ende des Jahres 2022 veröffentlicht.

Im Rahmen eines NRW-Förderprogramms zur Starkregenvorsorge erfolgen nach der Fertigstellung der Starkregengefahrenkarte eine Risikobetrachtung und daran anschließend die Erstellung eines Handlungskonzeptes. Dabei werden betroffene Bürger*innen und Beteiligte, wie die Feuerwehr, in die Planungen des Handlungskonzeptes mit einbezogen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die eingereichte Anfrage und die mündliche Beantwortung durch die Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=108898&selfaction=print