02.11.2021 - 9 Schulbegleitung – Ausbau der Poollösungen an Aa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Heider freut sich über den erneuten Bericht und empfindet die Schulbegleitung als tolles Angebot für einen Großteil der SuS. Ebenfalls dankt sie für die Darstellung der Gelingensbedingungen für dieses Angebot. Dennoch ist sie der Meinung, die Verwaltung könnte die Schulen mehr proaktiv über die Möglichkeiten der Schulbegleitung informieren. Dadurch hofft sie, dass sich das System noch weiter verbreitere. Sie schlägt vor, den Beschluss entsprechend zu ergänzen um den Satz: „… und beauftragt die Verwaltung, die Schulen proaktiv über die Möglichkeiten der Schulbegleitung als Pool-Lösung zu informieren.“

 

Frau Schmitt-Promny verweist bezüglich der Poolbildung auf einen Ansatz aus dem BTHG, mit welchem der Ansatz der individuellen Schulbegleitung ein Stück weit aufgebrochen werden könne. So sei es auch für eine Einzelperson möglich, mehrere Kinder zu betreuen und ein Pool müsse nicht aus 2-3 Mitarbeitenden bestehen. So werde dies auch beispielsweise bei dem Angebot „KOBSI“ praktiziert.

 

Herr Kreutz ergänzt, dass das Gemeinsame Lernen auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Schulbegleitung sei. Dies sei eine wichtige Information bei Gesprächen mit den Schulen.

 

Frau Drews erläutert, dass sich die Schulbegleitung und der individuelle Rechtsanspruch im Rahmen des § 35 a des SGB VIII bewege. KOBSI stelle ein anderes Modell dar, sei systemisch ausgerichtet, habe eine andere Finanzierungsgrundlage und basiere nicht auf den ermittelten Bedarfen eines einzelnen Kindes. Poollösungen seien grundsätzlich eine gute Lösung, jedoch seien sie nicht für jedes Angebot geeignet. Auch eine proaktive Information aller Schulen mittels Flyer oder ähnlichem sehe sie kritisch, da die Schulbegleitung sehr individuell eingesetzt werde. Das zuständige Sozialraumteam (SRT VI) arbeite auch unter anderem eng zusammen mit dem schulpsychologischen Dienst und berate derzeit systematisch alle in Frage kommenden Schulen. Eine flächendeckende Information mittels Flyer würde bei Schulen gegebenenfalls Hoffnungen wecken, welchen kein individueller Bedarf zu Grunde liegen würde. Den Auftrag zur gezielten Beratung der in Frage kommenden Schulen nehme sie jedoch gerne mit.

 

Frau Griepentrog unterstützt dieses Vorgehen da für eine solche „Werbeaktion“ Personal benötigt werde, welches nicht vorhanden sei. Eine gezielte Beratung der bedürftigen Schulen sei daher eine sinnvolle Lösung.

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Beschluss:

  1.      Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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