04.11.2021 - 7 Sondernutzung für die Außengastronomie 5. Nacht...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Herr Schuster stellt die Vorlage der Verwaltung vor, Herr Meiners erläutert ergänzend den Wegfall der bereits ausgelaufenen Regelung zum temporären Einsatz von Heizstrahlern. Frau Strehle berichtet abschließend über die bisherigen Erfahrungen mit Außengastronomie auf Parkplätzen und die geplante Verstetigung dieser Möglichkeit.

Die den Vorträgen zugrundeliegende Präsentation sowie eine Synopse der verschiedenen Fassungen der Sondernutzungssatzung 2020/2021 sind im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift verfügbar.

 

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Baal der Verwaltung für die Vorlage. Am Ende der Beratung solle eine rechtmäßige Satzung stehen, daher fokussiere sich die Diskussion auf die kritischen Einzelpunkte, insgesamt aber müsse man die Sondernutzungssatzung als einen Baustein in dem Bemühen sehen, ein gewisses Qualitätsniveau im öffentlichen Raum zu erreichen bzw. zu halten. In diesem Sinne sei die Nutzung von Parkplatzflächen durch Außengastronomie, der man zu Beginn skeptisch gegenübergestanden habe, ein gutes Element, mit dem auch dauerhaft mehr Lebendigkeit in der Stadt erreicht werden könne. Eine vollkommene Gebührenfreiheit halte man grundsätzlich für das falsche Signal, hierzu wolle man jedoch heute keinen Beschluss fassen, sondern sich bis zur Ratssitzung über eine mögliche Kompromisslösung mit den anderen Fraktionen abstimmen. In einigen Unterpunkten halte man Formulierungen für nicht schlüssig, beispielsweise bei den Regelungen zur Möblierung. Andere Begriffe wie „qualitativ hochwertig“ und „stark befahrene Straße“ seien nicht eindeutig bestimmt und daher mit gewissen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, hier bitte man die Verwaltung um kritische Prüfung und falls erforderlich um Vorlage einer korrigierten Formulierung zur Ratssitzung. Den Einsatz von Heizstrahlern halte man grundsätzlich für nicht erwünscht, auch wenn man beispielsweise auf privaten Flächen keine Handhabe dagegen habe. Für den öffentlichen Raum sei man der Auffassung, dass Außengastronomie in jahreszeitlich angemessener Art und Weise stattfinden solle, dies schließe den Betrieb von Heizelementen eigentlich aus. In der pandemischen Lage könne man sich jedoch mit einer auf die Wintersaison befristeten Ausnahme einverstanden erklären, insbesondere, da die Möglichkeit bestehe, die Heizstrahler mit Ökostrom der STAWAG klimaneutral zu betreiben.

 

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Hucke an, dass man dem Verwaltungsvorschlag in der vorgelegten Form zustimmen könne. Insbesondere die Regelungen zur dauerhaften Flächenerweiterungen für Außengastronomie auf Parkplätzen begrüße man, da hierdurch der gesamte Stadtraum profitiere und ein Mehrwert für alle geschaffen werde. Durch die Planungssicherheit, die man mit der Verstetigung schaffe, ermögliche man den Gastronomiebetrieben gezielte Investitionen; damit hoffe man auf verstärkte Inanspruchnahme des Angebots. Den Einsatz von Heizstrahlern wolle man allerdings nicht weiter fortführen, dies sei klimapolitisch eine falsche Maßnahme. Selbst eine Verlängerung der eigentlich ja schon abgelaufenen Regelung sehe man kritisch, da hiermit ein problematisches Signal gesendet werde.

 

Für die SPD-Fraktion sieht Herr Plum in vielen Punkten Einigkeit zwischen den Fraktionen. Bezogen auf den Einsatz von Windschutzelementen halte man die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung allerdings für zu sehr auf die Innenstadt fokussiert. Hier wünsche man sich mehr Kreativität, die den Gastronomiebetrieben gerade in den Bezirken mehr Möglichkeiten böten. Andere Städte machten dies seit Jahren vor, ohne dass es dabei zu den nicht erwünschten Einhausungen kommen müsse. Abgesehen davon halte man die Formulierung „an stark befahrenen Straßen“ für nicht hinreichend bestimmt und daher für nicht rechtssicher, dies bitte man die Verwaltung nochmals genau abzuklären. Den Einsatz von Heizstrahlern sehe man unter Klimaschutzgründen grundsätzlich kritisch, allerdings wolle man auch die Gastronomie als wichtigen Bestandteil einer lebendigen Innenstadt unterstützen. Mit Ökostrom könnten die Heizstrahler klimaneutral betrieben werden, daher sei man unter Abwägung aller Belange bereit, den Einsatz für ein weiteres Jahr zu erlauben. Zudem plädiere man dafür, Elektrotankstellen von der Gebührenerhebung freizustellen. Auch wenn die Verwaltung ein öffentliches Interesse verneine, halte man eine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt durchaus für sinnvoll.

 

Für die Fraktion Die Zukunft äußert Herr Allemand Unterstützung für die dauerhafte Flächenerweiterung der Außengastronomie auf Parkplätzen. Diese Regelung habe sich bewährt und an vielen Stellen zu einer Bereicherung im öffentlichen Raum geführt. Eine Gebührenbefreiung für Elektrotankstellen halte man nicht für erforderlich, über eine mögliche Gebührenfreistellung für die Außengastronomie wolle man erst nach weiterer Abstimmung im Rat entscheiden. Der Einsatz von Windschutzelementen müsse von der Verwaltung im Einzelfall geprüft und entschieden werden, die Rechtssicherheit der vorgeschlagenen Formulierung könne die Verwaltung bis zur Ratssitzung nochmals überprüfen. Einem weiteren Einsatz von Heizstrahlern stehe man grundsätzlich kritisch gegenüber, angesichts der andauernden Pandemielage könne man sich aber einer Verlängerung befristet bis zum 30.04.2022 anschließen, wobei man eine Beschränkung auf die Verwendung von Ökostrom natürlich bevorzuge.

 

Für die Fraktion Die Linke sieht Herr Beus in der Flächenerweiterung für Außengastronomie auf Parkplätze ein Erfolgsmodell, das man weiter fortführen und verstetigen wolle. Eine Gebührenbefreiung für Elektrotankstellen halte man für schwierig, da hier durchaus wirtschaftliche Interessen und Gewinnerzielungsabsicht vorhanden seien. Den weiteren Einsatz von Heizstrahlern habe man in der Fraktion durchaus kontrovers diskutiert. Wenn man sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben habe, dürfe man Heizstrahler nicht zulassen, allerdings sehe man auch die schwierige Situation, in der sich die Gastronomie insgesamt pandemiebedingt befinde. Vor diesem Hintergrund könne man einem befristeten Einsatz von Heizstrahlern ausnahmsweise nochmals zustimmen, wobei man auf Vorschriften zur Klimaneutralität dieser Heizstrahler mangels Kontrollmöglichkeiten eher verzichten wolle.

 

Herr Hucke erklärt sich für die Fraktion der Grünen zu einem Kompromiss und einer Verlängerung der Erlaubnis für Heizstrahler bis zum 30.04.2022 bereit. Diese Verlängerung erfolge allerdings nur vor dem Hintergrund der andauernden pandemischen Situation und sei ausdrücklich mit dem Signal verbunden, dass seine Fraktion einen dauerhaften Einsatz von Heizstrahlern nicht zustimmen werde.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Baal, Hucke, Plum, Allemand, Beus und Schaadt beteiligen, kündigt Herr Rau an, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt um die in der Diskussion vorgebrachten Aspekte des weiteren Einsatzes von Heizstrahlern, der Berücksichtigung der Anregungen der Kommission Barrierefreies Bauen und der rechtssicheren Formulierung von Bedingungen für den Einsatz von Windschutzelementen zur Abstimmung stellen werde. Zur Gebührenerhebung für Außengastronomie und Elektrotankstellen schlage er vor, diese Entscheidung ohne Empfehlung an den Rat zu geben.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, zur Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie den beigefügten fünften Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen mit folgenden Maßgaben:

-  Aufgrund der andauernden pandemischen Lage empfiehlt der Ausschuss, den Einsatz von elektrisch betriebenen Heizstrahlern in der Außengastronomie befristet bis zum 30.04.2022 zu erlauben.

- Die Anregungen der Kommission Barrierefreies Bauen sind soweit wie möglich zu berücksichtigen.

- Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung zu klären, ob die Bedingung für den Einsatz von Windschutzelementen „nur an stark befahrenen Straßen“ eindeutiger gefasst werden kann.

- Die Entscheidung über die Gebührenerhebung für Außengastronomie und Elektrotankstellen wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt gegeben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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