20.01.2022 - 5 Haushaltsplanentwurf 2022 einschl. Finanzplan b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es liegen Anträge von den Fraktionen zum Haushalt vor.

 

  1. Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Musikalischen Frühförderung in Grundschulen

 

Herr Fischer begründet seinen Antrag dahingehend, dass der bereits im letzten Jahr eingerichtete Musikfonds das Ziel habe, eine dauerhafte Förderung der musikalischen Frühförderung an den Grundschulen zu unterstützen. Daher seien die Mittel bereits mehrjährig in den Haushalt eingestellt worden. Da bereits im letzten Jahr deutlich mehr Mittel von insgesamt acht Grundschulen beantragt worden seien, als im Haushalt zur Verfügung stünden, müsse der Betrag nochmals um 50.000 Euro erhöht werden. Auch in diesem Jahr könne erwartet werden, dass wieder ein höherer Betrag beantragt werde und damit auch kleinere Projekte an weiteren Schulen gefördert werden könnten, sei eine Erhöhung unerlässlich.

 

Frau Heider berichtet, dass sich ihre Fraktion mit dem Antrag beschäftigt und über schlüssige Sachargumente diskutiert habe. Neben dem Musikfonds stünden den Grundschulen noch weitere Fördermittel zur Verfügung, beispielsweise der Grundschulfonds oder der Zukunftsfonds. Bei den Anträgen zum Musikfonds seien vermehrt Anschaffungskosten für Musikinstrumente beantragt worden und diese seien einmalig und nicht fortlaufend. Daher werde die Grüne Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Auler betont, dass es sich bei der musikalischen Frühförderung nicht um eine Aufgabe des Schulträgers handele und somit auch keine Dauerfinanzierung solcher Projekte gewährleistet werden könne. Vielmehr sollte für das Jahr 2021 eine Evaluation über die Verwendung des Fonds erfolgen und gegebenenfalls Regeln für einen Abruf definiert werden. Ziel sei es gewesen, den Fonds aus dem Zukunftsfonds herauszutrennen um eben solche speziellen Projekte gezielter zu fördern.

 

Frau Keller möchte sich dem Antrag der LINKEN anschließen. Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie würden sich die Schulen in einer besonderen Lage befinden. Mit den geschaffenen Förderprogrammen würden lediglich die Kernfächer wie Deutsch und Mathematik gefördert. Bei der musikalischen Frühförderung stehe das ganzheitliche Lernen im Vordergrund und so würden beispielsweise auch soziale Kompetenzen gestärkt. Dies müsse durch den Schulträger unterstützt werden.

 

Herr Fischer betont, dass die Anträge der Schulen nicht nur auf den Ankauf von Instrumenten beschränkt seien. Es seien fortlaufende Kurse eingerichtet worden, denn auch der normale Musikunterricht würde zu Zeiten von Corona nicht wie gewohnt stattfinden. Hier sollte die Stadt Aachen als gutes Beispiel voran gehen. Er bittet zudem die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den bisher durchgeführten Projekten im Bereich der musikalischen Frühförderung um die Wichtigkeit dieser Maßnahmen nochmals herauszustellen. Denn pädagogische Förderung wirke sich positiv auf alle Schulfächer aus.

 

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass die Förderprogramme im Rahmen der Corona-Pandemie auch für die Entwicklung der sozialen Kompetenzen und nicht nur für die Kernfächer eingesetzt worden seien.

 

Es wird über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abgestimmt.

 

5 Zustimmung  10 Ablehnung  1 Enthaltung

mehrheitlich

 

  1. Anträge der Fraktion DIE Zukunft
    1. Zu Menstruationsprodukten an weiterführenden Schulen und Förderschulen

 

Herr Menzel berichtet, dass an seiner Schule bereits gute Erfahrungen mit der Bereitstellung von Menstruationsprodukten gemacht worden seien. Die SV habe die Aufstellung solcher Automaten eigenständig ermöglicht. Jedoch seien die Folgekosten für diese Automaten nicht absehbar und schwer zu kalkulieren. Die Anschaffungskosten hätten gut über das Schulbudget erstattet werden können.

 

Es wird über den Antrag der Fraktion DIE Zukunft abgestimmt.

 

5 Zustimmung  11 Ablehnung  0 Enthaltung

mehrheitlich

 

  1. Zu den IT-Hausmeistern

 

Herr Bogoczek empfindet den Ansatz im Haushalt als zu niedrig, da die Anforderungen an das Personal eher steigen würden und daher beantragt er, diesen Ansatz entsprechend aufzustocken.

 

Herr Auler stimmt Herrn Bogoczek zu. Jedoch habe bisher auch nicht die Notwendigkeit einer Finanzierung bestanden, da die Regio iT die Kosten für die IT-Hausmeister übernommen habe. Er fragt, ob es nicht sinnvoller sei, das Personal dauerhaft beim Fachbereich 45 anzusiedeln. Daher weist er auf den Antrag der Fraktionen Grüne und CDU hin, mit welchem zwei Stellen für IT-Unterstützer*innen im Stellenplan berücksichtigt werden sollen. Er würde daher dem Antrag der Zukunft nicht zustimmen.

 

Herr Bogoczek ist der Meinung, dass viel mehr drei bis vier Stellen benötigt würden, daher plädiere er für die Erhöhung des Ansatzes.

 

Herr Brantin weist darauf hin, dass eine Abfrage bei den Schulen ergeben habe, dass zwei Stellen als auskömmlich erachtet worden seien.

 

Herr Rohé stimmt Herrn Bogoczek zu, dass vermutlich noch weitere Stellen benötigt würden da ein steigender Bedarf zu erwarten sei. Denn auch bei den Schulen der Sekundarstufe I könnten die IT-Hausmeister zum Einsatz kommen.

 

Frau Griepentrog schlägt einen Kompromiss vor. Wenn direkt zwei zusätzliche Stellen in den Stellenplan eingestellt würden, sei dies eine sicherere Lösung als das dafür benötigte Budget in den Haushalt einzustellen. Da das Stellenplan- und Stellenbesetzungsprozedere einige Zeit in Anspruch nehmen würde, gebe es noch ausreichend Gelegenheit, die zukünftige Zuständigkeit zwischen dem FB 45 und der Regio iT abschließend zu regeln. Der Umgang mit den Administrationsrechten sei dabei ebenso in den Blick zu nehmen, wie die Schärfung des Aufgabenprofils für die Stellen.

 

Herr Auler erläutert, dass zwei Stellen bei der Stadt eingerichtet und zusätzlich noch die Personen bei der Regio iT eingesetzt werden könnten.

 

Herr Bogoczek weist darauf hin, dass Fachpersonal in der Regel sehr teuer und nicht absehbar sei, welche Kosten und Folgekosten für die Stadt mit den zwei Stellen entstehen würden. Diese müssten dann natürlich entsprechend auch berücksichtigt werden.

 

Einvernehmlich, auf Grundlage des Kompromissvorschlages von Frau Griepentrog, wird über den Antrag von CDU und Grüne abgestimmt.

 

16 Zustimmung 0 Ablehnung  0 Enthaltung

einstimmig

 

  1. Zu Ipad Software

 

Die Kosten für die Software zur Benotung und Zeugniserstellung wurden bereits über Restmittel im Haushalt 2021 abgebildet. Der Antrag ist daher erledigt und wird zurückgezogen.

 

  1. Antrag der Fraktionen Grüne und CDU zur Schulsozialarbeit

 

Herr Brantin erläutert, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit weiterhin bestehe und daher beantragen die Fraktionen Grüne und CDU eine weitere Stelle im Stellenplan einzurichten.

 

Herr Fischer weist darauf hin, dass schon oft über die Anzahl der zusätzlich benötigten Stellen für Schulsozialarbeit diskutiert worden sei. Es gebe aus seiner Sicht immer noch mehrere Grundschulen und Gymnasien, welche ihren Bedarf noch nicht angemeldet hätten. Die Schulsozialarbeit sei ein unverzichtbarer Bestandteil der Pädagogik und daher würden eher vier zusätzliche Stellen benötigt. Er bittet daher darum, den Antrag entsprechend zu erweitern.

 

Herr Auler berichtet, er habe sich bei der Verwaltung nach zusätzlichen Bedarfen erkundigt und dort sei der Bedarf für eine weitere Stelle geäußert worden. Der Kinder- und Jugendausschuss habe diesem Antrag bereits ebenfalls zugestimmt.

 

Es wird über den Antrag der Fraktionen Grüne und CDU abgestimmt.

 

16 Zustimmung 0 Ablehnung  0 Enthaltung

einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2022 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2025, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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