26.04.2022 - 6 Sachstandsbericht Vorbereitungen für die möglic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling erläutert, dass die Grundsteuer C bereits im beschlossenen Haushalt in der Mittelfristplanung für das Jahr 2025 als Ertragserwartung berücksichtigt worden sei. Die Möglichkeit einer Einführung der Grundsteuer C stehe im Zusammenhang mit der Mobilisierung von baureifen Grundstücken. Es müsse darauf hingewiesen werden, dass im Falle der Nichtrealisierung dieses Ertrags ein Ausgleich über eine Erhöhung von anderen Steuererträgen zu erreichen sei. Wie der Vorlage zu entnehmen sei, könne die Verwaltung gegenwärtig noch keine detaillierten Aussagen machen. Es sei jedoch auf die „Pferdefüße“ einer solchen Besteuerung hingewiesen worden. Man müsse sich beispielsweise von der Vorstellung lösen, dass jedes unbebaute Stück Land künftig einer Besteuerung unterliegen werde. Dies wäre definitiv nicht der Fall. Vielmehr ermögliche die Grundsteuerreform eine zusätzliche Besteuerung ausschließlich von baureifen Grundstücken, also solchen, die sofort bebaut werden könnten. Des Weiteren müsse die Voraussetzung erfüllt sein, dass ein bestimmter Anteil in Höhe von 10% des gesamten Gemeindegebietes die Grundsteuer C umfasse, so dass nicht nur einzelne Grundstückseigentümer betroffen wären. Hinweisen müsse sie in dem Zusammenhang des Weiteren darauf, dass auch Grundstücke der öffentlichen Hand von einer solchen Steuer nicht ausgenommen werden können, somit eben auch solche der Stadt Aachen. Dies müsse im Zuge der Berechnung der möglichen Ertragserwartung miteinkalkuliert werden. Ferner sei auch die sonstige Grundsteuer zu bereinigen. Daraus folge, dass zunächst noch genau zu prüfen sei, wie groß das entsprechende Grundstücksportal sei, welche Grundstücke tatsächlich von der Grundsteuer C betroffen wären und ob die vom Gesetzgeber vorgesehene Lenkungswirkung damit auch erreicht werden könne. Mit der Fortschreibung dieser relevanten Parameter müsse die weitere Diskussion und Entscheidungsgrundlage fortgeführt werden.

 

Ratsherr Pilgram bedankt sich bei der SPD-Fraktion für den Tagesordnungsantrag. Diesem liege ein gemeinsamer Ratsantrag von SPD und Grünen aus dem Frühjahr 2021 zu Grunde. Intention war, dass zur Verfügung stehendes Bauland auch tatsächlich bebaut werden solle, in dem die Flächen, die bebaut werden könnten, stärker besteuert würden und somit ein entsprechender Anreiz zur Bebauung, insbesondere für Wohnungsbau, geschaffen werden könne. Er bedankt sich des Weiteren bei der Verwaltung für die Vorlage und Frau Grehling für die weiteren Ausführungen. Die angesprochenen

„Pferdefüße“ müsse man zweifelsfrei zur Kenntnis nehmen. Beim ersten Lesen der Vorlage habe er den Eindruck gewonnen, dass sich die Verwaltung von der Einführung einer Grundsteuer C eher distanzieren würde. Die nun erfolgten Ausführungen sowie die bereits vorgenommene Einplanung der Ertragserwartung im Haushalt hätten diesen Eindruck jedoch nicht bestätigt. Wunsch seiner Fraktion sei, dass die Einführung der Steuer weiterverfolgt werde. Die Umsetzung sei, trotz der beschriebenen Hindernisse, aus seiner Sicht machbar.

 

Herr Casper möchte sich für die SPD-Fraktion ebenfalls für die Vorlage bedanken. Er möchte herausstellen, dass die Zielsetzung insbesondere die sehr wichtige Aktivierung von Bauland sei. Aus diesem Grund möchte seine Fraktion den Beschlussvorschlag gerne um folgenden Satz erweitern: „Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung der Grundsteuer C weiter vorzubereiten und dem Finanzausschuss zu gegebener Zeit vorzulegen.“

 

Ratsherr Baal führt aus, dass die Absicht der Grundsteuer C in der Vorlage gut beschrieben sei. Er erinnere sich an die Debatte im Bundestag, bei der sich herausstellte, dass insbesondere die SPD ein großer Unterstützer einer solchen Steuer sei. Mit der Baulandsteuer in den 1960er Jahren sei ebenfalls die Zielsetzung verfolgt werden, vorhandene Grundstücke nach dem Ende des Krieges nicht unbebaut liegen zu lassen. Hinsichtlich der Haushaltsplanung müsse folglich berücksichtigt werden, dass die Erhebung einer Grundsteuer C immer das Ziel verfolge, dass sie wegfalle. Sie sei somit nie eine kalkulierbare Größe. Denn die damit einhergehende Belastung solle ja gerade Anreize schaffen, die gewünschte Bebauung der Grundstücke zu erreichen. Als problematisch werde sich dabei jedoch die Ermittlung von baureifen, unbebauten Grundstücken herausstellen. Alle Prüfflächen, die im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Aachen neu aufgenommen worden seien, könnten nicht einer Grundsteuer C unterliegen, da sie zwar für eine Bauleitplanung geeignet seien, für die jedoch keine Bebauungspläne vorliegen würden, und sie somit nicht als baureif klassifiziert werden könnten. Dies gelte beispielsweise für Richtericher Dell. Anders sehe dies bei der Liegenschaft Hohenzollernplatz aus, sofern alle anderen Bedingungen erfüllt seien und die Parzelle so geschnitten sei, dass sie insgesamt unbebaut sei. Hier läge der nächste Haken bei den Voraussetzungen vor: eine sog. Blockinnenbebauung zeichne sich dadurch aus, dass der hintere Teil der Parzelle bebaut sei, der vordere, zur Straße liegende Teil, jedoch nicht. Das Grundstück sei somit insgesamt bebaut und daher nicht Grundsteuer C-fähig. Vor dem Hintergrund stehe zu befürchten, dass bis zur frühestmöglichen Einführung im Jahr 2025 Eigentümer von unbebauten Grundstücken zur Vermeidung der Erhebung einer solchen erhöhten Besteuerung, bebaute und unbebaute Parzellen zusammenlegen würden. Aus den genannten Gründen stünde im Zuge der nächsten Haushaltsberatungen die Diskussion an, wie belastbar der Haushaltsansatz von 2 Mio. Euro tatsächlich sei.

 

Zur Klarstellung weist Frau Grehling darauf hin, dass die für das Jahr 2025 eingeplante Grundsteuer C auf einem finanziellen Ertragsziel basiere. Sollte sich der Ertrag nicht erwirtschaften lassen, müsse ein Ausgleich über eine andere Steuer erfolgen. Hier sei in besonderem Maße auch zur berücksichtigen, wer die Steuer zahle. Sie möchte wiederholen, dass auch die öffentliche Hand von der Besteuerung nicht ausgenommen werden könne. Sollten beispielsweise theoretisch betrachtet alle von der Grundsteuer C umfassten Grundstücke der Stadt Aachen gehören, sei keinerlei haushalterischer Effekt erreichbar. Des Weiteren müsse noch geklärt werden, ob es überhaupt gelinge, bis zum Jahr 2025 die erforderlichen 10% des Gemeindegebietes als baureife Grundstücke zu klassifizieren, was nach jetzigem Stand voraussichtlich nicht erfüllt sei. Der grundsätzlichen Intention, Bauland zu schaffen, stehe sie befürwortend gegenüber. Jedoch stünde es in ihrer Verantwortung auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung sowie auf die finanzielle Dimension bei der Haushaltsplanung hinzuweisen.

 

Ratsherr Pilgram betont, dass die ursprüngliche Intention des Antrags nicht gewesen sei, ein Haushaltsproblem zu lösen, sondern die Aktivierung von Bauland. Dabei dürfe nicht zwischen privaten und öffentlichen Grundstücken unterschieden werden. Auch von der Stadt solle der Wohnungsbau bei baureifen Grundstücken vorangetrieben werden. Deswegen schließe man sich dem erweiterten Beschlussvorschlags der SPD-Fraktion an.

 

Frau Grehling führt aus, dass es sehr bedauerlich wäre, wenn die öffentliche Hand einer erhöhten Besteuerung von Bauland als Motivation für entsprechende Aktivitäten bedürfen würde. Sie erkenne sehr wohl die Intentionen der Antragsteller. Ihr Problem sei jedoch, dass sie als Kämmerin die konkreten Auswirkungen einer möglichen Umsetzung der Einführung einer Grundsteuer C auf den Haushalt der Stadt Aachen zu beachten habe.Selbstverständlich werde die weitere Vorbereitung der Grundsteuer C geprüft, ansonsten wäre diese auch nicht Bestandteil des Haushalts.

 

Ratsherr Baal möchte im Nachgang zu seinen Ausführungen noch auf den erweiterten Beschlussentwurf der SPD reagieren. Dieser könne von seiner Fraktion so mitgetragen werden. Die Grünen und die CDU hätten gemeinsam den Haushalt 2022 verabschiedet, somit auch den für das Jahr 2025 bereits eingeplanten Ansatz für die Grundsteuer C. Entsprechend sei der Auftrag zur Vorbereitung der Thematik bereits erteilt worden. Da die SPD dem Haushalt nicht zugestimmt habe, sei der Nachholbedarf verständlich.

 

Ratsherr Deumens erinnert daran, dass auch seine Fraktion dem Haushalt nicht zugestimmt habe. Die Diskussion über die Grundsteuer C sei sicher richtig und werde voraussichtlich auch noch in künftigen Sitzungen fortgeführt werden müssen. Entscheidend sei jedoch der politische Ansatz. Die Grundsteuer C könne ein Instrument sein, um Eigentümer zur Grundstücksentwicklung zu motivieren. Daher sei der politische Ansatz zweifelsfrei richtig. Eine andere Frage seien die möglichen Probleme bei der Umsetzung und die entsprechende Realisierungsmöglichkeiten. Dem erweiterten Beschlussvorschlag der SPD schließe er sich an.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden möchte sich für die Vorlage der Verwaltung sowie die lebendige Debatte im Ausschuss, die er sich so gewünscht habe, bedanken. Die Grundsteuer C sei im Haushalt bereits berücksichtigt, die Umsetzung jedoch noch offen. Er stellt folglich die von Herrn Casper vorgetragene erweiterte Beschlussempfehlung zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht einstimmig zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung der Grundsteuer C weiter vorzubereiten und dem Finanzausschuss zu gegebener Zeit vorzulegen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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