01.06.2022 - 10 Änderung der Schulart der Städtischen Katholisc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Deloie bedauert, wie das Verfahren gelaufen ist. Seiner Meinung nach sei die Sprachbarriere vieler Eltern das Hauptproblem bei der Abstimmung gewesen. Bei Bekenntnisschulen wäre es so, dass katholischer Religionsunterricht angeboten werden müsse, auch wenn der Unterricht tatsächlich gar nicht nachgefragt werde. Dies hält er in Anbetracht der nur wenigen katholischen Kinder in der Grundschule Düppelstraße für nicht sinnvoll. Er bedauert die Aussage des Rechtsamtes, dass die Abstimmung nicht wiederholt werden könne und somit nun drei Jahre bis zur nächsten Abstimmungsmöglichkeit vergehen müssten, weil in seinen Augen eigentlich kein Bedarf einer Bekenntnisschule an diesem Standort gegeben sei.

Frau Diepelt stellt die Frage, ob man nun ernsthaft drei Jahre warten müsse bis eine neue Abstimmung zum Thema stattfinden könne. Sie hält dieses Vorgehen aufgrund der hohen Fehlerquote bei dem vergangenen Verfahren für nicht angemessen.

 

Herr Ferrari merkt an, dass das Rechtsamt die Fakten festgestellt habe und die vorgetragenen Aussagen bisher lediglich auf Vermutungen basieren würden.

 

Herr Deloie berichtet, dass fast ein Drittel der abgegebenen Stimmen ungültig gewesen seien. Daher stelle er sich die Frage, ob ein solches Verfahren hingenommen werden müsse.

 

Herr Farrari regt an, sich an FB 45 zu wenden. Außerdem gehe es beim Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt nur um eine Kenntnisnahme.

 

Herr Dr. Otten sagt, dass er Katholik sei und das in der o.g. Schule tatsächlich sehr wenige katholische Kinder unterrichtet werden würden.  Dies würde aber nichts an dem Fakt ändern, dass die Wahlgrundsätze „frei“, „geheim“ und „unmittelbar“ gelten würden. Er sagt, dass in der Vergangenheit schon einmal ein solches Verfahren wiederholt worden sei – allerdings ohne Erfolg. Regeln seien zu akzeptieren und einzuhalten, auch wenn Herr Deloie gute Argumente vorgetragen habe, merkt er an.

Herr Hasse sieht die Gefahr des Sichverhöhntfühlens der Elternschaft der Schule aufgrund des Ergebnisses der Abstimmung.

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Beschluss:

 

Es tritt keine Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Düppelstraße ein, da weniger als die Hälfte der Eltern für eine Änderung der Schulart gestimmt haben.

Die Grundschule Düppelstraße bleibt eine Städtische Katholische Grundschule.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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