20.09.2022 - 10 Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Drews erläutert, dass der in der Vorlage beschriebene Sachstand die aktuelle Situation widerspiegele, mit den sich Familien täglich konfrontiert sehen. Zwar sei Wert auf eine sachliche Beschreibung gelegt worden, dennoch betont sie, welche Tragweite diese Ausführungen eigentlich besäßen. Sie führt aus, dass sich seit der Datenerhebung zum Stichtag 31.07.2022 bis zur heutigen Sitzung – somit in einem Zeitraum von sechs Wochen – eine dynamische Entwicklung ergeben habe: Seit dem 31.07.2022 hätte sich bei den gesamten Leistungen ein Anstieg um 408 Leistungen von vormals 3.029 auf nunmehr 3.437 ergeben.

Bei der Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) habe ein Anstieg von 116 Leistungen festgestellt werden können, im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung von 292 Leistungen.

Trotz dieses Anstiegs reiche jedoch das prognostizierte, benötigte Finanzvolumen nach heutigem Stand zur Deckung aus. Obwohl im HzE-Bereich nun ein Defizit in Höhe von 1,3 Mio. Euro erwartet werde, seien nicht alle Mittel aus dem Bereich der UMA benötigt worden, sodass hier ein Ausgleich geschaffen werden könne.

Sie betont, dass die Not in manchen Einzelfällen besonders hoch sei. So seien derzeit drei Kinder geschlossen untergebracht worden. Obwohl von diesen Kindern manche in andere Betreuungsformen überführt würden, würden neue Fälle nachrücken, sodass es bei der Gesamtzahl von drei Fällen verbleiben würde. Zu den Ausführungen von Herrn Kreutz zum vorangegangenen TOP Ö4: Aktuelle Informationen zu Energiesparmaßnahmen der Verwaltung“ bestätigt sie die derzeit laufenden Entgeltverhandlungen mit den Einrichtungen der Jugendhilfe. Die Bedarfe der Einrichtungen seien in der Verwaltung bekannt, kürzlich habe die Landesregierung die Information herausgegeben, dass die Sachkosten weiter ansteigen würden. Auch wenn die Verwaltung jede Einrichtung prüfe, müsse sie sich an die Vorgaben des Landes im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Kosten halten.

 

Frau Schmitt-Promny erkundigt sich danach, ob die drei benannten Einzelfälle in eine andere stationäre Betreuungsform untergebracht werden würden.

 

Frau Drews bestätigt, dass diese Kinder zunächst in eine spezielle Klinik und dann in eine andere stationäre Betreuung wechseln würden. Derzeit seien auch zwei weitere Fälle beim Familiengericht zur stationären, geschlossenen Unterbringung für die Dauer von einem Jahr anhängig. Hierbei zeige sich, dass in NRW nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden seien, dies fördere die Konkurrenz auf dem Markt. Die Suche nach einem geeigneten Platz fordere alle Beteiligten und ihre Stabilität und Kreativität. Sie berichtet, dass es in 2022 bereits drei vollendete Suizide von Jugendlichen gegeben habe und sie geht davon aus, dass die Zahl zumindest im Bereich der Versuche deutlich höher liege.

 

Frau Scheidt betont, dass der Ausschuss gerne bereit sei, zu unterstützen, sollten sich für die Arbeit Bedarfe – beispielsweise im finanziellen Bereich – ergeben. Sie dankt der Verwaltung für die Arbeit.

 

Herr Kreutz ergänzt, dass es sich hierbei um eine große und erschreckende Realität handele, dass nicht nur junge Menschen im Alter von 12-14 Jahren treffe, sondern auch Jüngere. Die Einrichtung erhalte Betreuungsanfragen aus ganz Deutschland. Gleichzeitig sei ein hohes Maß an Engagement erforderlich, bis Hilfen und Unterstützungsangebote wirklich bei den jungen Menschen ankommen. Er sehe daher noch viele Aufgaben auf die Träger der Jugendhilfe zukommen, welche nicht immer in jedem Setting umsetzbar seien. Es sei notwendig, Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu schaffen und zu unterstützen, damit die Arbeit mit den jungen Menschen gut gelinge.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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