13.12.2022 - 15 Bürgerbefragung und Ratsbürgerentscheid über di...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Ratsherr Baal merkt an, dass auch dieser Tagesordnungspunkt bereits in anderen Ausschüssen beraten worden sei. Bei der Drittnutzerfinanzierung erscheine es seiner Fraktion wesentlich, zu welchem Zeitpunkt das 49 €-Ticket eingeführt werde. Die Einführung an sich gelte vor dem Hintergrund der Bund-Länder-Beratungen als sicher, so dass dann ein deutlich kostengünstigeres Angebot dargestellt werde, als dies gegenwärtig der Fall sei. Aus Sicht seiner Fraktion seien die beiden Themen Drittnutzerfinanzierung und 49 €-Ticket sinnvoll zu kombinieren, da das 49 €-Ticket das jetzige Jobticket ersetzen könne, da dieses in der Regel teurer sei bei gleichzeitig räumlich eingeschränkterer Nutzbarkeit. Die Beratungen zum Zeitpunkt der Einführung und zur Finanzierung seien noch nicht abgeschlossen. Daher würde seine Fraktion darum bitten, den Punkt auf die Zeit nach der Sommerpause 2023 zu vertagen. Bis dahin sollte die Einführung des 49 €-Tickets umgesetzt sein. Da fraktionsübergreifende Übereinstimmung der Zielsetzung einer stärken Nutzung der Bevölkerung des ÖPNV festzustellen sei, sei die Drittnutzerfinanzierung in Verbindung mit dem 49 €-Ticket aus Sicht seiner Fraktion ein sehr gutes Instrument.

 

Für die Fraktion Die Grüne berichtet Ratsherr Neumann von einer ähnlichen Sichtweise. Das Land sei noch dabei, die Finanzierung des ÖPNV auf breitere Füße zu stellen. Über die im Ratsantrag angesprochene Bürgerbefragung werde auf Grundlage des Landesgesetzes sicher noch ausführlich über Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu diskutieren sein. Zum jetzigen Zeitpunkt könne nur der Stand, wie ihn die Verwaltung in der Vorlage dargestellt habe, zur Kenntnis genommen werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden hält fest, dass bezüglich der Thematik um eine Wiedervorlage nach der Sommerpause 2023 gebeten werde und für den heutigen Tag die Vorlage zur Kenntnis genommen werde.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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