07.12.2022 - 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Özgün bittet auf Seite 12 der Niederschrift vom 31. August 2022 unter TOP 4 „Vorstellung des Präventionsprogramms Wegweiser in der Region Aachen“ um eine ergänzende Richtigstellung. Die Verwendung des Begriffs „Islamismus“ im Kontext von Terror und Extremismus sei, seiner Auffassung zufolge, sachlich unzutreffend. Menschen muslimischen Glaubens und die Religion des Islam dürften unter keinen Umständen mit terroristischen Vereinigungen in Verbindung gebracht oder gar gleichgesetzt werden. Insofern sei der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gewählte Zusatz im Titel des Wegweiser-Programms „Gemeinsam gegen Islamismus“ strikt abzulehnen.

 

Nach Auffassung von Herrn Demmer wurden folgende Punkte in der Niederschrift vom 31. August 2022 unzutreffend wiedergegeben:

Auf Seite neun, unter TOP 1 „Eröffnung der Sitzung“, seien vor dem letzten Satz („Die Genehmigung der Niederschrift … wird einvernehmlich vertagt.“) folgende Sätze einzufügen:

„Herr Demmer merkt an, dass sämtliche von Seiten des Vorstandes des Integrationsrates gemäß E-Mail vom 29.07.2022 an Frau Kehr angemerkten Änderungsvorschläge bei der Versendung der Niederschrift nicht berücksichtigt wurden, sondern stattdessen die ursprüngliche, unkorrigierte Fassung versandt wurde, die dann auch ins Allris eingestellt wurde. Er kritisiert – auch in Hinblick auf die ebenfalls fehlerhaft übermittelte Fassung der Niederschrift vom 01.06.2022 – dass so immer wieder Probleme mit den Niederschriften entstehen, die dann langwierig in den Sitzungen geklärt werden müssten. Auch mache das mit der Verwaltung gewählte Verfahren, die Niederschriften vorab mit dem Vorstand des Integrationsrates abzusprechen, um eine möglichst korrekte und einvernehmliche Fassung in den offiziellen Versand geben zu können, keinen Sinn, wenn die Verwaltung die gemachten Änderungsvorschläge ignoriere und regelmäßig die fehlerhafte Ursprungsfassung an FB 01 weitergebe. Da in diesen Fällen die Änderungen erneut bei der Beschlussfassung vorgetragen und abgestimmt werden müssten, bedeute dies nur doppelte Arbeit für die Vorstandsmitglieder des Integrationsrates und keine Entlastung für die übrigen Integrationsratsmitglieder in den Sitzungen.

Herr Frankenberger stellt sich hinter seine Verwaltung und bewertet die von Herrn Demmer vorgetragene Kritik als unberechtigt. Er verweist auf das Verfahren bei den übrigen Ratsausschüssen, bei denen grundsätzlich der Ausschussvorsitzende die Niederschrift nicht im Vorfeld der Sitzungen erhalte. Änderungen seien im Integrationsrat jederzeit wie bei den anderen Ratsausschüssen im Rahmen der Genehmigungen möglich.

Auf den Einwand von Herrn Demmer, dass es sich bei dem Integrationsrat der Stadt Aachen um ein überwiegend frei gewähltes Gremium handelt, dessen Daseinsberechtigung nicht auf dem Aachener Stadtrecht sondern auf überregionaler Gesetzgebung (Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) fußt, geht Herr Frankenberger nicht näher ein.

Auf die weitere Feststellung von Herrn Demmer, dass signifikante Unterschiede zu einem Ausschuss des Rates der Stadt Aachen bestehen, wie beispielsweise die Zusammensetzung des Gremiums, die Existenz eines mehrköpfigen Vorstands und das Vorhandensein einer eigenen Geschäftsordnung, erwidert Herr Frankenberger, dass das Verfahren bei Niederschriften dennoch identisch sein müsse und dass darüber hinaus für ihn kein Vorstand des Integrationsrates existiere, sondern lediglich der Vorsitzende des Gremiums.

Herr Demmer erklärt daraufhin sein völliges Unverständnis zu den Aussagen des Fachbereichsleiters von FB 56, insbesondere da die Geschäftsführung des Integrationsrates das Verfahren mit den Niederschriften derzeit genau anders praktiziere als von Herrn Frankenberger ausgeführt, wovon dieser offensichtlich keine Kenntnis hat.“

 

Darüber hinaus sei der letzte Satz von TOP 1 „Eröffnung der Sitzung“, wiederum auf Seite neun der Niederschrift, nach Meinung von Herr Demmer wie folgt zu ändern:

„Die Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrats vom 01.06.2022 – öffentlicher Teil – unter TOP 2, Beschlusspunkt Nr. 2, und nichtöffentlicher Teil, TOP 1, Beschlusspunkt Nr. 2 – wird nach dieser Diskussion einvernehmlich vertagt.“

 

Herr Demmer gibt diese Änderungen auch schriftlich zu Protokoll. Sie finden sich in der Anlage dieser Niederschrift.

Frau Derichs stellt klar, dass, sofern diese Ausführungen von Herrn Demmer zu Protokoll genommen würden, auch ihre Stellungnahme in die Niederschrift aufgenommen werden solle:

Das in den anderen Ausschüssen praktizierte Verfahren der Erstellung der Niederschrift durch die bestellten Schriftführer*innen und Unterzeichnung  seitens des Vorsitzenden habe sich bewährt.

In der darauffolgenden Sitzung könnten dann von den Gremienmitgliedern unter dem TOP „Genehmigung der Niederschrift“ Anmerkungen zum protokollierten Sitzungsverlauf gemacht werden.

 

Weiter betont Frau Derichs, dass sie kein zensiertes Exemplar der Niederschrift lesen möchte.

 

Danach beschließt der Integrationsrat bei einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen (wegen Nichtanwesenheit am 31.08.2022) wie folgt:

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrats vom 31.08.2022 - öffentlicher Teil.

 


 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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