09.02.2023 - 8 Bebauungsplan - Philipsstraße / Lilienthalstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  •              geordnete städtebauliche Entwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt
  •              Schaffung von Raumkanten entlang der Philipsstraße und Hüttenstraße
  •              Nachverdichtung mindergenutzter Flächen
  •              Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP)
  •              Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte
  •              Begrenzung bzw. Verringerung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils
  •              Einsatz erneuerbarer Energien
  •              Verringerung der Stellplatzflächen auf ein maximal erforderliches Maß
  •              Steuerung des Einzelhandels unter Sicherung der vorhandenen Nahversorgungsbetriebe

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Philipsstraße / Lilienthalstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

 

Weiterhin empfiehlt er dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich zwischen Philipsstraße und Lilienthalstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

Dieser Beschluss ersetzt den am 19.01.2023 unter Vorbehalt gefassten Aufstellungs- und Empfehlungsbeschluss.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=117891&selfaction=print