15.02.2023 - 10 Ratsantrag Fraktion DIE Zukunft - Allgemeines, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Bogoczek (DIE Zukunft) teilt mit, dass man sich über das Ergebnis des Ratsantrags im Klaren war, sich aber dennoch freuen würde, wenn das Thema wieder neu aufgenommen und diskutiert werde.

 

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) hält fest, dass ein Feuerwerkskörperverbot in der Innenstadt sinnvoll sei und auch ausgesprochen werden könne, im Rest des Stadtgebietes aus vielfältigen Umständen jedoch eher nicht. Die GRÜNE-Fraktion würde sich dennoch wünschen, dass das Verbot innerhalb des Rings der Innenstadt, durch intensivere Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit besser umgesetzt werde. Außerdem rege man an, zu prüfen, ob es ein zentrales Feuerwerk im Innenstadtbereich geben könne. Dies würde mit Sicherheit Entlastung bringen.

 

Ratsherr Deumens (DIE LINKE) teilt mit, dass die Fraktion DIE LINKE inhaltlich den Antrag unterstütze. Am 15.12.2020 habe man auch schon einmal einen Antrag zum Verbot privater Feuerwerke gestellt und ein zentrales Feuerwerk vorgeschlagen. Das Wichtigste sei nun, dass diese Diskussion in den letzten Jahren Fahrt aufgenommen habe und der Deutsche Städtetag auch appelliere, über ein solches Verbot nachzudenken und zu schauen, wie die derzeitige Gesetzeslage geändert werden könne. Seiner Meinung nach solle die Stadt Aachen auch dafür werben, dass sich die Gesetzeslage verändere, um bessere Möglichkeiten zu schaffen. Weiterhin teilt er mit, dass der damalige Antrag seiner Fraktion einen wichtigen Satz bzgl. der klimapolitischen Diskussion beinhalte, und zwar dass das Silvesterfeuerwerk innerhalb einer Nacht so viel Feinstaub ausstoße wie der Autoverkehr an drei Tagen. Das sollte zukünftig unbedingt anders geregelt werden. Generell sollte darauf hingearbeitet werden, dass private Feuerwerke nicht mehr stattfinden.

 

Ratsherr Servos (SPD) bittet darum, den Beschlussentwurf nach den Worten „zur Kenntnis“ enden zu lassen. Die SPD-Fraktion nehme die Vorlage auch zustimmend zur Kenntnis.

 

Ratsherr Baal (CDU) hält fest, dass man sich auch den ersten Teil des Beschlussentwurfs schenken könne, da es im Ratsantrag um rechtswidriges Handeln gehe. Die Stadt Aachen kann auf dem Stadtgebiet kein allgemeines Feuerwerksverbot erlassen, da die Rechtsgrundlage dafür nicht gegeben sei. Er hält fest, dass die CDU-Fraktion sich deutlich gegen den zulässigen Antrag, ein zentrales Feuerwerk zu veranstalten, ausspreche, da die Teilnahme so gering sein werde, dass der Betrag, der ausgegeben werden müsste, nicht angemessen sei.

 

Ratsherr Blum (FDP) gibt zu bedenken, dass jedes ausgesprochene Verbot, egal ob rechtlich möglich  oder nicht, auch kontrolliert werden müsse. Diese Kontrolle für das Feuerwerkskörperverbot sei unmöglich. Er befürchtet auch, dass bei einer möglichen Verkaufskontrolle, diejenigen, die wirklich Feuerwerkskörper zünden wollen, auf illegale Verkäufer zurückgreifen werden, die noch viel gefährlicheres Material verkaufen. Den Vorschlag von Ratsherrn Servos (SPD), den Entwurf mit „zur Kenntnis“ enden zu lassen, werde man unterstützen und mittragen.

 

Stadtdirektorin Grehling teilt mit, dass das Wort „zustimmend“ gerne aus dem Beschluss rausgestrichen und der Antrag nur zur Kenntnisgenommen werden könne, da er auch so als behandelt gelten werde. Zu den sonstigen Einschränkungen brauche sie nichts sagen, da die Erläuterungen selbsterklärend seien. Auf die Kontrollfähigkeiten und -möglichkeiten sei zutreffend hingewiesen worden. Über ein Verkaufsverbot müsse man sich jetzt noch keine Gedanken machen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt einstimmig die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, es vor dem Hintergrund mangelnder gesetzlicher Möglichkeiten, bei der Anordnung des räumlich und zeitlich begrenzten Feuerwerksverbot innerhalb des inneren Grabenringes zu belassen.

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Anlagen zur Vorlage

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