25.04.2023 - 12 § 48 KiBiz Zuschuss zur Flexibilisierung der Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Scheidt erkundigt sich danach, ob es sich bei der Kaubendenstraße um die KiTa handele, die noch bei der Vorstellung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung für das kommende KiTa-jahr 2023/2024 Anfang des Jahres eine U3-Gruppe habe abbauen müssen.

 

Herr Brötz bestätigt dies. Die Gruppenschließung habe erfolgen müssen, da nicht genügend Kinder der Beschäftigten der beteiligten Unternehmen hätten gewonnen werden können. Unmittelbar nach der Beschlussfassung zur Bedarfsplanung sei die Nachfrage jedoch wieder gestiegen, allerdings auch im ü3-Bereich, sodass wieder eine altersgemischte Gruppe für Kinder von 2-6 Jahren hätte eröffnet werden können. Nichtsdestotrotz habe der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) eine vertiefte Stellungnahme des Fachbereiches Recht und Versicherung (FB 30) erbeten, wie sich die baurechtliche Situation darstelle und ob es tatsächlich keine Möglichkeit gebe, auch ortsnahe Kinder in der KiTa zu betreuen. Hierzu bestehe auch eine entsprechende Ratsanfrage von Herrn Tillmann.

In der heutigen Sitzung solle jedoch der noch ausstehenden Stellungnahme nicht vorweggegriffen werden.

 

Frau Vallot erkundigt sich, wie es bestimmte Träger – wie nun auch educcare – bewerkstelligen könnten, Anträge nach § 48 KiBiz auf Flexibilisierung der Öffnungszeiten zu stellen angesichts des derzeitigen, übergreifenden Personalmangels. Dies sei aus ihrer Sicht ein Widerspruch, da die Flexibilisierung von Öffnungszeiten mehr Personal benötige.

 

Frau Traeger erläutert, dass  sie die Irritation an der Stelle nachvollziehen könne. Für die Flexibilisierung würden die Träger entsprechende Zuschüsse erhalten, für die sie ggfs. Personalstunden aufstocken können.

 

Herr Kreutz erläutert, dass derzeit die Personalstellen in der KiTa der evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Brand besetzt seien. Dies eröffne dann ggfs. auch die Möglichkeit Öffnungszeiten zu erweitern, indem mittels Dienstplananpassungen das Personal geschoben werde. Bei diesem Konstrukt würden nicht alle Kinder von morgens bis abends betreut, aber es könnten längere Öffnungszeiten insgesamt abgedeckt werden.

 

Frau Scheidt betont, dass das einzelne Kind – wie auch das KiBiz vorgebe und der Kinder- und Jugendausschuss unterstütze – nicht länger als 45 Stunden pro Woche in der Einrichtung betreut werde. 

 

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Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Er beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage die Angebote gemäß § 48 KiBiz der educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH im Kindergartenjahr 2022/2023 mit insgesamt 108.128,00 Euro im Rahmen der verfügbaren Mittel zu fördern.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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