09.05.2023 - 5 Projekt Haus der Neugier Vorstellung der Ergebn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Pilgram erinnert an die Historie der Vorlage. Er erinnert an den Ausschuss am 10.05.2022 als erstmalig die Sachlage erörtert wurde. Er erinnert an den Zeitungsartikel 90 Millionen für das Hortenhaus. Sowohl Frau Bürgermeisterin Scheidt als auch Herr Pilgram selbst standen dem Haus der Neugier damals kritisch gegenüber, auch deshalb, weil es nur eine Variante zu erörtern gab. Die Kritik war sachlich darin begründet, dass bereits in dem frühen Stadium das Architektenbüro, das mit der Machbarkeitsstudie betraut war, sehr intensiv mit dem Investor zusammengearbeitet hat, was aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion problematisch war. Aus Herrn Pilgrams Sicht führte diese Kritik aber konstruktiv dazu, dass nun 4 Varianten geprüft wurden. Aus Sicht von Herrn Pilgram wäre im Vorfeld der Vorlage zum Haus der Neugier eine Kulturentwicklungsplanung, die die Bedarfe mit der Stadtgesellschaft evaluiert hätte, sinnvoll gewesen. Er bedauert, dass dies nicht stattgefunden hat. Herr Pilgram führt weiter aus, dass nunmehr von den 4 Varianten nur 2 Varianten noch übrig sind. Die Variante Lust for Life Horten und die Variante Bushof. Er spricht sich klar für die Variante Bushof aus. Er gibt abschließend zu bedenken, dass die Mittel erheblich sind und es eine große Kraftanstrengung für die Haushaltsplanungen sein wird, diese Mittel bereit zu stellen.

Alsdann meldet sich Frau Bergs und betont, dass sie Synergieeffekte in dem Haus der Neugier für VHS und Bibliothek sieht. Sie lobt insbesondere den bisherigen Verfahrensablauf, der von vielen Exkursionen geprägt war, die den politischen Meinungsprozess maßgeblich vorangebracht haben. Alsdann meldet sich Frau Dr. Schmeer. Sie weist darauf hin und pflichtet Herrn Pilgram bei, dass die kulturellen Einrichtungen mit einem großen Investitionsrückstau belastet sind. Hierbei stellt sich aus ihrer Sicht das Problem der Priorisierungen der Behebungen des Investitionsstaus. Ihre Fraktion befürwortet sowohl die Variante Bushof als auch die Variante Lust for Life. Was den geänderten Beschlussvorschlag angeht, ist sie der Meinung, dass Vieles, was dort in dem Vorschlag in rot gedruckt ist, bereits mehrfach besprochen und sogar beschlossen wurde. Frau Crumbach-Trommler weist hiernach darauf hin, dass sie sich selten so gut informiert gefühlt habe, wie durch die bisherigen Vorlagen zum Thema Haus der Neugier. Aus ihrer Sicht ist die Baukostensteigerung ein kontinuierlicher Prozess und es verändern sich hier nur die Proporze. Es handele sich hierbei um ein Filetstück der Stadt Aachen und der Investor könne das Lust for Life oder Horten einem anderen Zweck zuführen. Hierbei ist es nach Auffassung von Frau Crumbach-Trommler besonders interessant, dass es sich um ein Gebäude handelt, das nach § 34 Baugesetzbuchbuch baurechtlich bewertet wird. Hiernach erklärt Frau Epstein, dass sich auch die LINKE-Fraktion für die Horten-Variante ausspricht, aber auch dort gesehen wird, dass die Kosten sehr hoch sind. Frau Griepentrog weist darauf hin, dass die politischen Auffassungen darin übereinstimmen, dass in dem Projekt ein erheblicher Mehrwert für die Innenstadtbelebung liegt. Aus diesem Grund sind auch die hohen Kosten gerechtfertigt. Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion ist deswegen präzensierend und auch die in rot aufgenommenen Änderungen sind zur Klarstellung erforderlich. Sie ist zudem der Auffassung, dass der Terminus Haus der Neugier nur ein Arbeitstitel sein kann und zieht hier einen Vergleich zum Arbeitstitel Kaiserplatzgalerie. Auch hier kann sich heute niemand mehr daran erinnern, dass das jetzige Aquis Plaza einmal Kaiserplatzgalerie hieß. Deshalb verständige man sich darauf, beim Terminus Haus der Neugier handele es sich um einen derzeit erforderlichen Arbeitstitel. Herr Brötz äußert sich dahingehend, dass er auf Grund des hohen Finanzvolumens verstehe, dass es einer intensiven politischen Aussprache bedürfe. Es sei eine Masterarbeit wert, wenn es sie nicht bereits gäbe, was in manchen Kommunen heute als Leuchtturmprojekt begriffen werde und ebenfalls auf Grund der hohen Kosten hinsichtlich Machbarkeit und Konzept jahrelang politisch diskutiert werden musste. Hier bestehe aber der entscheidende Unterschied darin , dass bereits jetzt feststeht, das 160.000 Menschen jährlich die VHS und die Stadtbibliothek nutzen und deshalb auch in Zukunft das Haus der Neugier nutzen werden, es ist vielmehr wahrscheinlich, dass bei einem solchen Leuchtturmprojekt zukünftig noch viel mehr Menschen die neue Institution Haus der Neugier besuchen werden. Es handele sich um ein Leuchtturmprojekt nicht nur für die Kulturtätigkeit sondern auch für den Städtebau als auch für die kommerzielle Nutzung, da ein erheblicher Kundensturm geniert werde.

Hiernach stellt der Ausschussvorsitzende folgenden geänderten Beschlussvorschlag:

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GEÄNDERTER Beschluss:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die in der Anlage beigefügte Machbarkeitsstudie zum „Haus der Neugier“ zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Hauptausschuss zu beschließen:

  • Das Projekt „Haus der Neugier“ wird grundsätzlich weiterverfolgt.
  • Die Varianten „Neubau“ und „Bushof-Landschaft“ werden bezogen auf das Projekt „Haus der Neugier“ nicht weiterverfolgt. Die Erkenntnisse der Variante „Bushof-Landschaft“ sollen im Zuge der zukünftigen Entwicklung am Bushof berücksichtigt werden.
  • Die Verwaltung wird mit einer vertiefenden Prüfung der Varianten

a. „ehemaliges Haus Horten“ und

b. „Bushof“

entsprechend dem Diskussionsverlauf sowie der Verhandlung mit den jeweiligen Eigentümern beauftragt.

 

Insbesondere sind folgende Handlungsfelder zur Ermöglichung einer fundierten Beschlussfassung zu bearbeiten:

  • Eine weitere Ausarbeitung der guten inhaltlichen Konzeptansätze, welche die Synergien

und die Erweiterung der Zusammenarbeit von VHS und Stadtbücherei weiter vertieft.

  • Ein Gesamtfinanzierungs- und Ressourcenkonzept in einem ganzheitlichen Umsetzungsplan.
  • Ein städtebauliches Gesamtkonzept, das eine Perspektive für beide Immobilien aufzeigt, auch für den jeweils nicht zur Nutzung vorgesehenen Standort inklusive der Kosten und der Auswirkungen auf das Innenstadtkonzept.

 

Der Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Machbarkeitsstudie zum „Haus der Neugier" zur Kenntnis. Er beschließt:

1. Das Projekt „Haus der Neugier" wird grundsätzlich weiterverfolgt.

2. Die Varianten „Neubau" und „Bushof-Landschaft" werden bezogen auf das Projekt „Haus der Neugier" nicht weiterverfolgt, Die Erkenntnisse der Variante „Bushof-Landschaft" sollen im Zuge der zukünftigen Entwicklung am Bushof berücksichtigt werden.

3. Vorbehaltlich der weiteren Prüfung und Verhandlungen wird derzeit die Variante

a. „ehemaliges Haus Horten"

b. Bushof

präferiert. Ein abschließendes Votum ist mit dieser Präferenz nicht verbunden.

4. Die Verwaltung wird mit einer vertiefenden Prüfung der Varianten

a. „ehemaliges Haus Horten" und / oder

b. „Bushof“

entsprechend dem Diskussionsverlauf sowie der Verhandlung mit den Jeweiligen Eigentümern

beauftragt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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