13.06.2023 - 6 Sonstiges

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Beratung

Frau Wulf erläutert, dass die Verwaltung darum gebeten hat, die folgende Tischvorlage zum Thema „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderung“ in den Betriebsausschüssen zu verteilen:

 

Politische Partizipation von Menschen mit Behinderung – Geänderter Ratsbeschluss vom 22.03.2023 mit folgendem Wortlaut:

 

"Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die Aus-schüsse des Rates der Stadt, soweit gesetzlich möglich, die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode zu Beratungen hinzuzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2021 gilt damit als erledigt."

 

Zur einheitlichen Vorgehensweise werden seitens FB 01/FB 30 die folgenden Erläuterungen zur Verfügung gestellt:

 

 Hinzuziehung von Vertreter*innen der AG Behindertenhilfe auf Beschluss des jeweiligen Ausschusses, jeweils für die Sitzungen, in denen Tagesordnungspunkte die Belange von Menschen mit Be-hinderungen konkret berühren (Einzelfallentsendung, keine pauschale Entsendung).

 

 Die hinzugezogenen Vertreter*innen der AG Behindertenhilfe haben bei den jeweiligen Sitzungen Rederecht, aber keine Stimm- oder Antragsrechte.

 

 Sie sind keine sachkundigen Bürger*innen und keine sachkundigen Einwohner*innen und somit auch keine Mitglieder des jeweiligen Ausschusses. Es findet keine Bestellung statt.

 

 Sie erhalten kein Sitzungsgeld.

 

 Die hinzugezogenen Vertreter*innen der AG Behindertenhilfe nehmen ausschließlich an den Tages-ordnungspunkten teil, die die Belange von Menschen mit Behinderungen konkret berühren. Falls mehrere Tagesordnungspunkte einer Sitzung die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, empfiehlt es sich, diese Tagesordnungspunkte im Entwurf der Tagesordnung hintereinander zu beraten.

 

 Die Hinzugezogenen sind vor der ersten Sitzungsteilnahme mit dem üblichen Verpflichtungstext zu verpflichten.

 

 Die Ausschussunterlagen (für den öffentlichen Teil unbegrenzt, für den nichtöffentlichen Teil für die Tagesordnungspunkte, die die Belange von Menschen mit Behinderungen konkret berühren) erhalten sie mit der Einladung jeweils durch die Ausschussgeschäftsführungen.

 

Herr Pilgram merkt an, dass es sonst nicht üblich ist, Personen zu verpflichten, die nur einmalig an-wesend sind. Nur bei ständigen Gästen gäbe es die Empfehlung, diese zu verpflichten.

 

Herr Jacoby schließt um 17.48 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

 

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