15.08.2023 - 8 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bedankt sich bei der Verwaltung für die Einrichtung des Termins unter Einbeziehung des Architekten vor der Sommerpause, so dass auf Basis dieses Termins der Ausschuss noch zu einer Entscheidung hätte kommen können.

 

Frau Grehling sagt, dass die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung aus formellen Gründen erfolge und selbsterklärend sei. Aus gegebenem Anlass möchte sie jedoch noch eine Stellungnahme - im Rat würde man von einer persönlichen Erklärung sprechen - zu einer jüngst eingereichten Ratsanfrage abgeben, die in der nächsten Ratssitzung noch angenommen werden müsse. In dieser Anfrage werde die Vorlage der Verwaltung zum Einbau der Heizungsanlage im Gut Haarener Hof als faktisch falsch bezeichnet und dass nicht davon auszugehen sei, dass es sich dabei um ein Versehen handeln könne. Dies könne sie vor dem Hintergrund des offenen und transparenten Verfahrens, u.a. unter Einbeziehung der Diskussionen im letzten Finanzausschuss und des vom Ausschussvorsitzenden erwähnten Termins, nicht nachvollziehen und lasse sie äußerst empfindlich reagieren. Möglicherweise habe sie die Ratsanfrage auch völlig missverstanden. Andernfalls könne sie auf die Anfrage nur hochgradig irritiert reagieren, wobei dies noch sehr zurückhaltend ausgedrückt sei. Die Behauptung, dass ein Fehler von der Verwaltung bewusst in eine Vorlage eingebracht worden sei, sei inakzeptabel.

 

Ratsherr Szagunn berichtet, dass die Ratsanfrage von seiner Fraktion, DIE Zukunft, stamme. Die Dringlichkeitsentscheidung habe seine Fraktion mitgetragen, auch wenn er nicht der Meinung sei, dass im Jahr 2023 noch eine Ölheizung eingebaut werden sollte. Dass die ursprüngliche Ausschussvorlage falsch sei, beziehe sich auf den Satz, dass eine regenerative Heizungsanlage bei der Immobilie nicht die erforderliche Heizleistung erbringen könne. Dies habe sich in dem Gespräch mit dem Architekten aus Sicht seiner Fraktion als falsch herausgestellt. Ziel der Anfrage sei, dass man gerne in Erfahrung bringen möchte, warum in der ursprünglichen Vorlage diese Aussage getätigt worden sei. Damit sei in keiner Weise ein persönlicher Angriff verbunden. Dennoch sei die Vorlage durch den Erkenntnisgewinn aus dem erwähnten Termin in eine andere Richtung geschoben worden und hierzu bitte seine Fraktion um Aufklärung. Er betont erneut, dass sich dadurch niemand persönlich angegriffen fühlen solle.

 

Frau Grehling betont, dass sie der letzte Satz der Ausführungen von Ratsherrn Szagunn beruhigen können sollte. Dennoch müsse die Ratsanfrage aus ihrer juristischen Sicht gewertet werden, und dies könne nur so erfolgen, dass die Anfrage den Vorwurf einer bewussten Täuschung beinhalte. Dies sei sowohl in Bezug auf die Fachverwaltung als auch auf den beauftragten Architekten nicht angemessen. Gerne biete sie an, die entsprechenden Unterlagen einsehen zu lassen und sich einen Eindruck über die Abläufe zu verschaffen. Auch nachträgliche Anfragen an den Architekten zu seinen Einschätzungen und Expertisen seien möglich. Aber in einer öffentlichen Anfrage den Anschein zu erwecken, dass es eine bewusste Falschaussage der Verwaltung gegeben habe, sei gerade vor dem Hintergrund des transparenten Verfahrens nicht angemessen. Dies dürfe auch nicht missverständlich passieren. Die Anfrage habe Irritationen bei der Stiftungsverwaltung, dem Architekten und ihr selbst hinterlassen. Im Ausschuss seien zu der Vorlage Fragen gestellt und Bedenken geäußert worden. Daraufhin sei ein zusätzlicher Termin einberufen worden, um die Fragen zu beantworten. Danach noch den Vorwurf zu äußern, dass der Ausschuss mit der Ursprungsvorlage bewusst belogen worden sei, sei nicht in Ordnung. Dies wollte sie als Erklärung heute loswerden. In der schriftlichen Beantwortung der Ratsanfrage werde sie sicher auf die jetzigen Ausführungen im Finanzausschuss verweisen und im Übrigen die Vorwürfe zurückweisen.

 

Ratsherr Szagunn wiederholt, dass es nicht Absicht gewesen sei, jemanden zu beleidigen oder Ähnliches, insbesondere nicht Frau Grehling persönlich. Es bleibe aber dabei, dass die Grundaussage der Vorlage im interfraktionellen Gespräch um 180° gedreht worden sei. In der Vorlage habe gestanden, dass ein alternatives Heizsystem technisch nicht in der Lage sei für eine ausreichende Beheizung der Immobilie, was im Gespräch nach dem Ausschuss nicht bestätigt worden sei. Vielmehr habe der Architekt ausgeführt, dass selbstverständlich Wärmepumpe oder Pelletheizung hätten eingebaut werden können. Die Entscheidung für die Ölheizung sei dann aus anderen Gründen getroffen worden. Ziel der Ratsanfrage sei einzig die Aufklärung der ursprünglich in der Vorlage getroffenen Aussage. Seine Ausführungen seien auch als „persönliches Friedensangebot“ zu verstehen.

 

Ratsherr Baal führt aus, dass wenn eine Ratsanfrage nicht nur als solche zu interpretieren sei, sondern damit vom Empfänger eine Wertung verbunden werde, es sich anbiete, bis zur nächsten Ratssitzung eine angepasste Formulierung der Anfrage vorzunehmen. Denn wenn diese so beantwortet werde, wie dies bereits angekündigt worden sei, sei damit mit Sicherheit auch keine zufriedenstellende Beantwortung aus Sicht der Fragesteller verbunden. Eine Eskalation werde sicher nicht zum Frieden beitragen. Er gibt Ratsherrn Szagunn den Tipp, hier nicht weiter auf die Ausführungen einzugehen, sondern den Sachverhalt mit seiner Fraktion zu besprechen und die Anfrage hinsichtlich der Sprachwahl zu überarbeiten. Es sei schließlich schon ein besonderer Fall, wenn sich die Verwaltung von einer Ratsanfrage angegriffen fühle.

 

Ratsherr Szagunn dankt für den Wortbeitrag. Aus seiner Sicht sei der Inhalt der Ratsanfrage deutlich formuliert. Er würde sich darüber freuen, wenn im Rahmen der Beantwortung der Anfrage eine ausführlichere Erklärung als die heutige angekündigte folgen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden stellt fest, dass keine weiteren Wortbeiträge zum Tagesordnungspunkt vorliegen würden. Es sei gut, dass eine ruhige Diskussion über die persönliche Erklärung der Kämmerin erfolgt sei. Die Diskussion über die unterschiedlichen Auffassungen beispielsweise einer solchen Ratsanfrage gehöre zu einem offenen demokratischen Diskurs.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60, Absatz 2 GO NRW vom 26.06.2023 bezüglich der Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von 12.500 € zum Einbau einer neuen Heizungsanlage auf dem Gut Haarener Hof.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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