03.05.2006 - 4 Endbericht zum 2. Modellversuch des Landes Nord...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

An der kurzen Aussprache beteiligen sich seitens der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Frau Dr. Wolf und die Herren Rau und Schäfer sowie seitens der Verwaltung Frau Kober.

 

Frau Kober verweist auf die Erläuterungen in der Vorlage und trägt ergänzend hierzu Folgendes vor:

 

Im Anschreiben des Innenministeriums vom 06.03.2006, mit dem der Endbericht zum 2. Modellversuch vorgelegt wurde, ist darauf hingewiesen worden, dass in Kürze die Vergabegrundsätze des Innenministeriums für Kommunen neu gefasst werden.

 

Nach dem alten § 31 und dem neuen § 25 Gemeindehaushaltsverordnung haben die Kommunen Aufträge im Wettbewerb nach den Maßgaben der vom Innenministerium herausgegebenen Vergabegrundsätze zu vergeben. Das Innenministerium hat im Runderlass vom 22.03.2006 diese Grundsätze neu gefasst.

Sie gelten ausschließlich bei öffentlichen Aufträgen, deren geschätzte Auftragswerte unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Sie sind von den Gemeinden und den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu beachten.

Für die Vergabe von Bauleistungen sollen die Regeln der VOB beachtet werden und für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird die Anwendung der VOL empfohlen.

Neu eingeführt wird die von Auftragswerten abhängige und ohne Einzelbegründung zulässige beschränkte Ausschreibung bzw. freihändige Vergabe. So soll eine freihändige Vergabe ohne weitere Einzelbegründung im VOB- und VOL-Bereich bis zu einem Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 30.000,00 € zulässig sein. Eine beschränkte Ausschreibung ohne weitere Einzelbegründung soll im Tiefbaubereich bis zu einem Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 300.000,00 €, für Rohbauarbeiten im Hochbau bis 150.000,00 € und für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau bis 75.000,00 € zulässig sein.

 

Der Runderlass enthält in sich einen Widerspruch. Er weist selbst darauf hin, dass die europäische Kommission aus den entsprechenden Regelungen des EG-Vertrages Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz auch für unterschwellige Vergaben herleitet. Diese Anforderungen könnten bei Auftragsvergaben mit Auftragswerten oberhalb einer Grenze von 10 % der Schwellenwerte als nicht hinreichend erfüllt angesehen werden, wenn nicht ein angemessener Grad von Öffentlichkeit gewährleistet wird. Da der Schwellenwert bei VOL-Vergaben 200.000,00 € beträgt, bedeutet das, dass ab einer Vergabesumme von 20.000,00 € das Risiko besteht, wenn nicht ausgeschrieben wird, dass eine Vergabe von der Kommission beanstandet werden könnte. Gleichwohl lässt der Runderlass entsprechende freihändige Vergaben bis 30.000,00 € zu.

 

Da es sich im VOL-Bereich nur um eine Empfehlung handelt, ist von der Verwaltung zu entscheiden, wie der Runderlass umgesetzt wird. Zu diesem Zweck findet am 04.05.2006 ein Abstimmungsgespräch zwischen A 30, B 03 als zentraler Vergabestelle, E 26 als zentraler Beschaffungsstelle und dem Rechnungsprüfungsamt statt. Nach Meinung des Rechnungsprüfungsamtes sollten die Bestimmungen der VOL angewendet werden, aber die Weiterungen des Runderlasses zumindest nicht in diesem Umfang bei der Stadt Aachen praktiziert werden.

Der Unterzeichnerin ist bekannt geworden, dass der E 26 dem Verwaltungsvorstand bereits eine Vorlage unterbreitet hat, den Runderlass 1:1 umzusetzen. Dieser Empfehlung sollte so noch nicht gefolgt werden. Es sollte das Abstimmungsgespräch am 04.05.2006 abgewartet werden.

 

Frau Dr. Wolf geht auf die Vorlage für den Verwaltungsvorstand ein. Bei ihr entsteht der Eindruck, dass B 03 und E 26 dem Runderlass des Innenministeriums eher positiv gegenüberstehen. Sie richtet die Frage an Frau Kober, warum das Rechnungsprüfungsamt den Runderlass als negativ empfindet.

Frau Kober erläutert die Bedenken des Rechnungsprüfungsamtes und macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass zurzeit viele Vergabebeschwerden anhängig sind.

Herr Rau fragt, ob der Runderlass überhaupt im Zusammenhang mit dem 2. Modellversuch zu sehen ist oder ob es sich um verschiedene Sachen handelt. Er versteht es so, dass der Runderlass lediglich einen empfehlenden Charakter hat, was bedeutet, dass die Stadt die Auftragswerte für Vergaben selbst festlegen kann. Darüber hinaus stellt er die Frage nach dem regionalen Aspekt, da es bisher bei Vergaben nicht zulässig war, Bewerber gebietsbezogen zu bevorzugen.


Frau Kober führt hierzu aus, dass es schon einen Zusammenhang zwischen dem 2. Modellversuch und dem Runderlass gibt. Der empfehlende Charakter bezieht sich nur auf den VOL-Bereich, im VOB-Bereich soll der Runderlass angewendet werden. Es ist weiterhin ausdrücklich untersagt, Bewerber gebietsbezogen zu bevorzugen.

Herr Schäfer unterbreitet den Vorschlag, den 2. Modellversuch als erledigt zu betrachten und diesbezüglich dem Beschlussvorschlag zu folgen. Das Gespräch am 04.05.2006 soll abgewartet werden. In der nächsten Sitzung soll die Verwaltung dann berichten, wie der Runderlass bei der Stadt Aachen umgesetzt wird.

Hiermit erklären sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einverstanden.

 

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Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt von dem Endbericht zum 2. Modellversuch Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig