08.11.2023 - 6 Bebauungsplan Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bürgermeister Plum (SPD) berichtet in seiner Funktion als stellvertretender Planungsausschussvorsitzender. In der Ausschusssitzung habe eine rege Diskussion zu dieser Angelegenheit stattgefunden, in der alle Punkte gegeneinander abgewogen wurden und man habe einen Hinweis zu dem Angebotsbebauungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Er selbst habe im Rahmen der Diskussion festgestellt, dass sich die in dem Bebauungsplan festgestellten Gebäudehöhen nicht nach den Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer richten, sondern dass diese unabhängig davon festgesetzt wurden. Dies sei bedeutend für die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes. Er weist darauf hin, dass insgesamt noch 3 Fragen offen geblieben seien, die in der heutigen Ratssitzung geklärt werden müssten. Hier handele es sich um einen Antrag zu den Gebäudehöhen, des Gebietes selbst und den angrenzenden Gebieten. Weiterhin habe es noch einige zu klärende Punkte zu dem städtebaulichen Vertrag gegeben. So sollte ein städtebaulicher Vertrag beispielsweise nur mit einer GbR geschlossen werden, in dem die Namen jederzeit austauschbar seien. Er bittet die Verwaltung um Beantwortung der noch offenen Fragen.

 

Beigeordnete Burgdorff nimmt Stellung zu den im Planungsausschuss aufgeworfenen Fragen. Zuerst möchte sie die Frage beantworten, ob der Vertragspartner zu einer eingetragenen Rechtsform gebeten werden kann oder ob man das zu einer Bedingung machen könne. Dies sei im § 11 BauGB grundsätzlich nicht so vorgesehen. Die Verwaltung könne bitten, aber es sei nicht notwendig, dass der Vorhabenträger formell eine GbR gründe. Sie werde allerdings noch einmal mit den Baugemeinschaften Kontakt aufnehmen und dort deutlich darauf hinweisen, dass dies eine Bitte des Rates der Stadt Aachen sei, in der Hoffnung, dass der Bitte nachgekommen werde. Rechtlich habe man ansonsten keine Handhabe. Bezüglich der Frage, ob es die Möglichkeit zur Festlegung einer Realisierungsfrist gebe, teilt sie mit, dass man dies grundsätzlich im städtebaulichen Vertrag machen könne. Diese Frist sei jedoch im Rechts- und Streitfall wirkungslos, da auch das wiederum in einem Angebotsbebauungsplan nicht abschließend zu regeln sei. Im Folgenden möchte sie auf die Bitte eingehen, die Position der Unteren Denkmalbehörde (UDB) darzustellen. Sie möchte nicht verhehlen, dass die UDB nicht mit zu diesem Entwurf kommentiert habe, sondern zu einem Vorentwurf zum Jahr 2020. Sie habe durchaus adressiert, dass die Höhen aus denkmalpflegerischer Perspektive nicht akzeptabel seien, aber nicht das Denkmal in seinem Wert selber gefährden, sondern einfach nicht angemessen seien und auch das Heranrücken an die Grundstücke nicht angemessen sei. Daraus habe sich dann eine Weiterentwicklung des Bebauungsplans, so wie er jetzt vorliege, entwickelt. Die Gebäude seien weiter abgerückt, in der Höhe haben sie sich allerdings nicht verändert, sodass die UDB weiterhin nicht zufrieden sei mit dieser Entwicklung, jedoch auch selber keine weitere Stellungnahme mehr formuliert habe. Die Verwaltung schlage vor, unter Berücksichtigung dieses ersten Schrittes, der Anpassung der Nähe zum Branderhof und des nächsten erweiterten Schrittes, die Wohnungsbelange und auch die Wohnraumknappheit in Aachen in der Abwägung als bedeutsamer abzuwägen. Dies sei der Abwägungsvorschlag der Verwaltung, der Prozess obliege am Ende natürlich dem Rat. Bezüglich der detaillierten Begründung zu den notwendigen Höhenentwicklungen könne nach erfolgter Prüfung und Durchsicht durch die Verwaltung kein Fehler bei der Darstellung festgestellt werden. Hinsichtlich der Bitte bei der weiteren Hochbauplanung, ob nicht ein Staffelgeschoss anstatt eines Folgegeschosses zulässig sei, schlage die Verwaltung vor, die Baugruppen engmaschig durch den Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen zu begleiten, welches ein durch den Rat begründetes Instrument sei. Eine generelle Veränderung der Höhe würde voraussichtlich eine weitere Offenlage zur Folge haben.

 

Ratsherr Baal (CDU) führt zu Beginn aus, dass die CDU-Fraktion den Satzungsbeschluss im Planungsausschuss nicht empfohlen habe und diesem auch in der heutigen Sitzung nicht zustimmen werde. Hierzu möchte er im Folgenden eine ausführliche Begründung geben. Er bedankt sich bei Bürgermeister Plum für die gut geführte Diskussion im Planungsausschuss, die dazu geführt habe, dass die Probleme nun benannt werden können. Bei dem Bebauungsplan 956 Branderhofer Weg/ Am Römerhof handele es sich um eine städtische Fläche mit Vorgeschichte. Diese sei früher als Reithof genutzt worden und wurde dann vor gut 10 Jahren von dem Reitverein Aachen als Pächterin aufgegeben. Früh bestand Einigkeit darüber, dass die Fläche, die im Flächennutzungsplan als allgemeines Siedlungsgebiet ausgewiesen sei, durchaus für eine Wohnbebauung geeignet sei. Es gebe zwei Merkmale, durch die sich die Fläche deutlich von anderen Flächen unterscheide. Dies sei zum einen der denkmalgeschützte Hof und zum anderen die Topographie. Im denkmalgeschützten Gutshof sei zwischenzeitlich die Doppelscheune saniert und durch einen Anbau ergänzt worden. Diese werde nun als Kindergarten genutzt und sei somit für die Öffentlichkeit zugänglich. Weitere Teile des Hofes werden von einer Nachbarschaftsinitiative getragen und seien somit auch für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich. Im Jahr 2020 sei durch das Land NRW ein Zuschussbescheid erlassen worden, durch den es dem Verein möglich gewesen sei, die Sanierung über Landesmittel zu finanzieren. Im Folgenden erläutert der Redner ausführlich die topographischen Gegebenheiten und weist auf die Problematik der Höhenentwicklung im Hinblick auf die geplante Bebauung hin. Man könne zwar erkennen, dass der Planersteller sich Mühe gegeben habe, sich an die gegebenen Höhen anzugleichen, dies habe er jedoch in keinem Fall getan, sondern sei immer darüber hinweg gegangen und habe in Kauf genommen, dass er zusätzliche Höhe noch oben aufsattelt. Dies führe zu der Einschätzung, dass der Bebauungsplan ein massives Höhenproblem habe. Bereits bei der Offenlage habe die CDU-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Höhen sauber ausgearbeitet und dargestellt werden müssen und auch mit der Anwohnerschaft zu diskutieren seien. Diesbezüglich sei jedoch keine Verbesserung im vorliegenden Bebauungsplan ersichtlich. Beigeordnete Burgdorff habe vorgeschlagen, die Problematik mit Staffelgeschossen zu lösen, dies sei jedoch hinfällig, wenn in der heutigen Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst werde. Aufgrund der vorgenannten Problematiken habe der Planungsausschuss die Empfehlung ausgesprochen, den Bebauungsplan nicht zu verabschieden. Stattdessen solle er zurückgenommen, überarbeitet und dann rechtssicher nach einer neuen Offenlage beschlossen werden. Dies würde bedeuten, dass die Satzung frühestens in anderthalb Jahren beschlossen werden könne. Sollte die Satzung in der vorliegenden Form beschlossen werden, sei jedoch davon auszugehen, dass der Bebauungsplan vor dem Verwaltungsgericht beklagt werde und ein mehrjähriges Klageverfahren nach sich ziehen werde. Diese Entscheidung sei durch die Ratsmitglieder in der heutigen Sitzung abzuwägen, wobei die CDU-Fraktion die Meinung vertrete, dass man den Plan überarbeiten und keinen Rechtsstreit provozieren sollte.

 

Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen werde. Die Fraktion spreche sich grundsätzlich für Wohnungsbau, öffentlich geförderten Wohnungsbau und den Quotenbeschluss von 40% gefördertem Wohnungsbau aus, habe jedoch aufgrund der vorliegenden und bereits durch Ratsherrn Ball ausführlich erläuterten Problematiken, eine Abwägung getroffen.

 

Ratsherr Beus (Die Linke) führt aus, dass die Fraktion Die Linke dem Bebauungsplan zustimmen werde, da die Nutzung der Freifläche aus ihrer Sicht gut vorbereitet und auch in der Intensität der Nutzung für die heutigen Herausforderungen des Wohnungsbaus angemessen sei. Die wenigen Flächen, die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen, müssen in einer gewissen Intensität genutzt werden und dies geschehe im vorliegenden Fall verträglich. Bezüglich der Beklagbarkeit weist er darauf hin, dass jeder Bebauungsplan grundsätzlich beklagbar sei. Man sollte aber alle Bauvorhaben mit Realisierungschance nach vorne bringen.

 

Ratsherr Allemand (DIE Zukunft) berichtet, dass auch in der Fraktion DIE Zukunft kontrovers in dieser Angelegenheit diskutiert worden sei und man hier abwägen müsse zwischen den Interessen der anliegenden Anwohner und dem Ziel von Schaffung von Wohnraum. Die Fraktion DIE Zukunft spreche sich für den Satzungsentwurf aus, kritisiere allerdings, dass die Fassadenbegrünung nicht mehr Bestandteil der Satzung sei. In der heutigen Zeit der Klimaanpassung sollte dies zunehmend gefördert werden.

 

Bürgermeister Plum (SPD) gibt an, dass für die SPD-Fraktion die Wohnraumschaffung von elementarer Bedeutung sei und sie dem heutigen Beschlussvorschlag zustimmen werde, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Verfahren bereits seit dem Jahr 2014 laufe und man das volle Vertrauen in die Verwaltung setze. Er stimmt der Aussage von Ratsherrn Beus zu, dass ein Klageverfahren zu einem Bebauungsplan nie ausgeschlossen werden könne. Abschließend teilt er mit, dass auch im Planungsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD beschlossen worden sei. 

 

Ratsherr Schaadt (GRÜNE) betont die Bedeutung des Projektes für die Stadt Aachen, in dem nicht nur knapper Wohnraum herrsche, sondern auch das Bauland knapp wäre. Aus diesem Grund sei man dazu gezwungen, den Innenraum zu verdichten und das vorliegende Projekt sei ein solches Projekt der Innenraumverdichtung. Man rücke respektvoll von dem Denkmal ab und öffne die Sichtachsen, um dem Denkmalschutz Genüge zu leisten. In gewisser Weise habe dies auch maßgeblich dazu beigetragen, die Höhenentwicklung der Gebäude zu beeinflussen. Im Planungsausschuss habe man in den letzten Jahren die Entwicklung dieser Baumaßnahme sehr einstimmig unterstützt und er bedaure, dass die Opposition nun von diesem Weg abweiche und Bedenken äußere. Das Grundstück sei einer Konzeptvergabe unterzogen worden, wobei die schlauste und innovativste Wohnform gesucht und gefunden worden sei. Das Grundstück werde in Erbpacht vergeben, man werde einen großen Anteil an öffentlich-gefördertem Wohnungsbau, eine ökologische Bauweise und ein Mobilitätskonzept haben. Aus Sicht der Stadt Aachen sei somit alles richtig gemacht worden und somit stimme die Fraktion Die Grünen dem heutigen Beschlussvorschlag zu. Abschließend nimmt Ratsherr Schaadt detailliert Stellung zu den topografischen Ausführungen von Ratsherrn Baal und widerspricht ihm in verschiedenen Punkten.

 

Ratsfrau Lürken (CDU) befürwortet die sachliche und kriterienorientierte Diskussion zu diesem Thema. Es sei bekannt, dass jeder Bebauungsplan justiziabel sei, aber die CDU-Fraktion vermeide den Beschluss von Bebauungsplänen, wenn sie befürchtet, dass diese nicht rechtssicher seien. Die Aussage von Bürgermeister Plum, dass die Wohnraumschaffung über allem stehe und man dies als Kriterium für die Abwägung heranziehe, erachte sie als bedenklich, auch wenn man sich in der Sache einig sei. Sie plädiert an die Mehrheitsfraktion, dass es nicht schaden könne, eine erneute Prüfung und Überarbeitung in der Angelegenheit vorzunehmen.

 

Ratsherr Baal (CDU) verweist auf den Beschluss zum Bebauungsplan Karl-Kuck-Straße in der letzten Ratssitzung. Hierbei handele es sich auch um ein städtisches Grundstück und die Beratung sei nach wenigen Minuten abgeschlossen gewesen. Dies zeigt, dass es auch anders möglich sei, wobei hier auch kein Rechtsstreit zu erwarten sei. Die Begründung von Bürgermeister Plum, dass das vorliegende Verfahren bereits seit 2014 laufe, sei keine richtige Abwägung. Die vorgenannten Zweifel sprechen für die Rücknahme und erneute Überarbeitung des Bebauungsplanes.

 

Ratsherr Palm (AfD) meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die von Ratsherrn Baal konkret vorgebrachten Bedenken nicht von der Hand zu weisen seien. Wenn die Möglichkeit bestehe, moderate Änderungen herbeizuführen, ohne möglicherweise in einen Rechtsstreit zu geraten, sollte man dies annehmen. Es gehe nicht nur um die rechtlichen Bedenken bezüglich der Höhe, sondern auch um das eingelegte Veto der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie die Befindlichkeiten der Anwohner. Er gehe davon aus, dass die Mehrheit der Aachener Bürgerschaft dem Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung auch nicht folgen würde. Aus den vorgenannten Gründen werde die AfD-Ratsgruppe, wie auch bereits im Planungsausschuss, nicht zustimmen.

 

Ratsherr Servos (SPD) möchte darauf hinweisen, dass die verschiedenen Eingaben und unterschiedlichen Kritikpunkte von verschiedenen Institutionen sauber abgewogen wurden. Auch die heutige, ausgiebige Diskussion, die Debatte im Planungsausschuss sowie der gestellte Fragenkatalog an die Verwaltung seien Zeichen für eine umfangreiche und nachhaltige Abwägung. Dass eine solche Abwägung immer zu unterschiedlichen Ergebnissen führe, sei keine Seltenheit, dies sei Demokratie.  

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeisterin Keupen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

Er beschließt mehrheitlich mit 34 Stimmen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat beschließt mehrheitlich mit 34 Stimmen, weiterhin den Bebauungsplan Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Branderhofer Weg, Forster Weg, In den Zwanzigmorgen, Am Römerhof und Am Branderhof gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage

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