11.01.2024 - 2 Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hauschild, kaufmännischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements Aachen, begründet zu Beginn seiner nachfolgenden Ausführungen nochmals das Erfordernis, den Wirtschaftsplan 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen im Rahmen einer Sondersitzung zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen.

 

Er erläutert ergänzend zur eingebrachten Vorlage anhand einer Präsentation die wesentlichen Merkmale des Wirtschaftsplanes 2024 und legt die wesentlichen Eckdaten nochmals strukturiert zusammenfassend dar.

 

Die Präsentation ist mit dem Hinweis, dass die Folie 10 - Betrieblicher Aufwand E 26 in 2024 - um den Fehler in der Ausweisung der Summe (betriebliche) Aufwendungensowie der Anteile korrigiert wurde, als Anlage beigefügt.

 

Herr Hauschild weist insbesondere auf hervorzuhebende ergebniswirksame Auswirkungen im Erfolgsplan 2024 hin und stellt diese ausführend dar.

Im Bereich der sonstigen Erträge wird in Abstimmung mit dem Dezernat Finanzen und Recht (Dezernat II) erhaltene Anzahlung in Höhe von 3 Mio EUR im Wirtschaftsplan 2024 aufgelöst. Herr Hauschild führt aus, dass dies im Hinblick auf das (Gesamt-) Ergebnis als Sondereffekt zu betrachten ist.

 

Im Weiteren wird die Einmalzahlung um 4 Mio Euro in 2024 und in Folgejahren angehoben.

 

Herr Hauschild führt weiter aus, dass Im Bereich Aufwand für städtische Gebäude erstmalig eine Fluktuationsquote evaluiert und in Abzug gebracht wurde. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde damit einhergehend ein Betrag von 500.000 EUR aufwandsmindernd eingearbeitet.

Er stellt heraus, dass die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten in der mittelfristigen Planung analog der städtischen Vorgaben berücksichtigt sind.

 

Herr Hauschild erläutert einen weiteren Aspekt und Effekt im Bereich „Instandhaltungssaufwand städtische Gebäude“.

Im Erfolgsplan 2024 wird im Rahmen einer Erprobung angedacht – jedoch noch nicht in den Erfolgsplan eingearbeitet - , dass konsumtiver Instandhaltungsaufwand in Höhe von 1,0 Mio Euro umgewandelt wird in investive Mittel in Höhe von 1,5 Mio Euro. Diese sollen dann entsprechend in der Bilanz ausgewiesen werden. Das dargestellte Verfahren ist noch final mit dem Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20) und Dezernat II abzustimmen.

Gleichzeitig gelten die o.g. Volumina unter dem Vorbehalt der Sicherheit der Gebäude und betont, dass die Sicherheit der Gebäude bei der vorgenannten Umwandlung vorrangig zu beachten ist.

 

Herr Hauschild fasst zusammen, dass sich somit wie dargelegt 7,0 Mio Euro sowie die beschriebenen weiteren Effekte verbessernd auf das geplante Jahresergebnis auswirken.

 

Es liegen verschiedene Wortmeldungen vor.

Frau Schlierkamp bezieht sich auf die vorgestellte Fluktuationsquote, die nun erstmalig in den Wirtschaftsplan 2024 eingearbeitet wurde. Sie befürwortet dies als sinnvolle Maßnahmen.

Im Weiteren bezieht sie ihre Frage auf die in der Stellenübersicht Beschäftigte (Anlage7 der Vorlage) ausgewiesenen Stellenvakanzen in der Entgeltgruppe11 und fragt explizit, welche Auswirkungen diese Stellen-Nichtbesetzung in diesem Bereich der Entgeltgruppe habe und dies ggfls. auch auf den Fachkräftemangel zurückzuführen sei.

 

Herr Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, bedankt sich für die Frage, die den Fokus auf die problematische Situation der Personalgewinnung im Bereich der Ingenieur*innen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) richtet.

Herr Schavan erläutert, dass die Entgeltgruppe 11 u.a. für Stellen mit einer für die Aufgabenerfüllung erforderlichen  und daher geforderten Qualifikation von TGA-Ingenieuren nicht nur E 26-bezogen zu einer schwierigen Personalgewinnung führe, sondern bundesweit diese Entgeltgruppe nicht konkurrenzfähig ist im Vergleich zu den angebotenen Verdienstmöglichkeiten in der freien Wirtschaft.

 

Herr Schavan führt bedauernd aus, dass die bestehenden tarifrechtlichen Reglungen nur wenig Optionen bieten, dieses (systemische) Problem zu lösen.

 

Die Auswirkungen der nicht-besetzten Stellen seien sehr unterschiedlich, führten jedoch stets zu einer Mehrbelastung der beschäftigten Mitarbeiter*innen. Herr Schavan führt aus, dass stets berücksichtigt werde, Spitzenbelastungen ausgleichend zu verteilen. Belastungen jedoch zunehmen und zunehmend in Diskrepanz zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers stünden.

Daher müsse eine stetige Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung vorgenommen werden, mit der Prämisse der größtmöglichen Wirksamkeit, um den politischen Willen und die Beschlüsse der politischen Gremien umzusetzen.

 

Ratsherr Jacoby bekräftigt die durch Herrn Schavan dargestellte schwierige Situation der Personalgewinnung im Bereich der technischen Ingenieur*innen und betont, dass dies kein kommunales Problem sondern auch ein Problem auf Landesebene sei.

Er bewertet dies als strukturelles Problem, welches jedoch eine andere Ausgestaltung seitens der Tarifvertragsparteien erfordere.

Herr Jacoby weist im Weiteren auf eine Folgekonsequenz hin: dass zwar die Umsetzung von Maßnahmen outgesourct werden könne, jedoch sich nachfolgend bei Stellenvakanzen und fehlender fachlicher Expertise im Bereich der Technischen Gebäudeausstattung eine fachliche Prüfung und ein fachliches Controlling sowie eine fachliche Projektsteuerung dann nicht mehr sichergestellt werden könne.

 

Ratsherr Becker bezieht seine Nachfrage auf die Folie 10 der Präsentation „Betrieblicher Aufwand des E 26“ und dem Unterpunkt des Verwaltungskostenbeitrages (Leistungen der Stadt für den E 26) und bittet um Auskunft, ob die Leistungen der Stadt Aachen für den E 26 von den gesetzlichen Regelungen des § 2b des Umsatzsteuergesetzes betroffen sind.

Herr Hauschild verneint dies.

 

Herr Teuku teilt mit, dass er - wie in den Vorjahren auch – den Wirtschaftsplan nicht mittragen werde.

Er bittet darum, zukünftig im Deckblatt die Eigenkapitalquote auch als absolute Zahl in das Deckblatt einzuarbeiten.

Herr Hauschild sagt die Prüfung zu und wird dies künftig berücksichtigen.

 

Herr Lehmann bittet um Auskunft, ob im Rahmen der demografischen Personalentwicklung der Aspekt des Wissenstransfers berücksichtigt und der Wissenstransfer damit gewährleistet wird.

 

Herr Hauschild führt aus, dass u.a. auch dieser Aspekt bei der Personalentwicklung berücksichtigt und soweit möglich auch umgesetzt wird.

Es gelingt dies in Teilen zu realisieren und stellt konkret ein Beispiel im Team Rechnungswesen vor; in anderen Bereichen – insbesondere der technischen Bereiche - sei dies jedoch meist schwieriger möglich.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Beschluss:

 

 

Beschluss des Betriebsausschusses Gebäudemanagement

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für 2024 unter folgendem Vorbehalt zu beschließen:

„Die Ergebnisse der politischen Beratung im Bereich der Investitionen im städtischen Haushalt für 2024 werden nach ihrem Abschluss in den Wirtschaftsplan 2024 eingearbeitet“.

 

 

 

Beschlussvorschläge:

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss

 

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan Gebäudemanagement für 2024 zur Kenntnis.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement den Wirtschaftsplan 2024 unter folgendem Vorbehalt:

„Die Ergebnisse der politischen Beratung im Bereich der Investitionen im städtischen Haushalt für 2024 werden nach ihrem Abschluss in den Wirtschaftsplan 2024 eingearbeitet“.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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