06.02.2024 - 12 Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kaldenbach weist ergänzend darauf hin, dass sich in der vorab per Mail versandten Vorlagenversion noch der Begriff der „Kindertagespflege“ finde. Richtigerweise müsste es jedoch „Kinderpflege“ heißen. In der nun ausgelegten Version sei dies bereits angepasst.

 

Herr Brötz bittet um Verständnis für das kurzfristige Einbringen dieses wichtigen und komplexen Themas in die heutige Sitzung. Die Verwaltung sei bislang bemüht gewesen, die Politik bestmöglich über die aktuellen Sachstände zu den Verhandlungen mit dem Landesministerium auf dem Laufenden zu halten. Im bisherigen Prozess habe es viele Wendungen gegeben. Das Ministerium habe zunächst gezögert, einen qualifizierten Quereinstieg überhaupt zu ermöglichen. Ursprünglich sei das Aachener Modell breiter aufgestellt gewesen, es sei beispielsweise zugänglich gewesen für Menschen mit und ohne Weiterbildungsinteresse. Nun liege der Fokus auf die Möglichkeit eines Quereinstiegs für Menschen mit einem Qualifizierungsinteresse mit der Perspektive, nach zwei Jahren in das zweite Ausbildungsjahr der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) Kinderpflege einsteigen zu können. Das Ministerium strebe an, das nun abgestimmte Modell „QuiK-K“ ab 2024/2025 mit drei Modellkommunen zu testen. Die Entwicklungen hätten sich jüngst überschlagen: es habe verschiedene, kurzfristige Abstimmungen mit dem Ministerium gegeben, telefonische Rücksprachen und Sitzungen zu der Frage, ob und in welcher Form dies umgesetzt werden könne. Es stehe fest, dass das Land das Modellprojekt nicht finanziell unterstützen werde. Dies sei eine massive Einschränkung und die Beteiligten in Aachen seien sehr enttäuscht über die Haltung des Landes. Von Seiten des Städtetages habe es eine Mobilisierung der anderen kommunalen Spitzenverbände gegeben, sich nachhaltig für eine Förderung des Landes einzusetzen.

Eine Bewerbung als Modellkommune sei bis zum 29.02.2024 möglich, dies sei auch der Hintergrund für die kurzfristige Tischvorlage. Die kurze Bewerbungsfrist sei eine Zumutung, da – sofern die Stadt Aachen den Zuschlag erhalte – erhebliche kommunale Mittel eingespielt werden müssten. Bei einem positiven Votum des Ausschusses sei auch eine umgehende, enge Zusammenarbeit mit der VHS notwendig, welche in kürzester Zeit ein entsprechendes Qualifizierungsprogramm konzipieren müsse.

Ebenso werde eine Koordinierungsstelle benötigt, die bei der möglicherweise anstehenden Abstimmung und Geltendmachung von Ansprüchen der Personen beim Jobcenter unterstützen könne. Nicht zuletzt müssten sich interessierte Personen für die Qualifizierung finden. Auch die Einbindung der freien Träger sei unerlässlich und wichtig.

Dennoch schlägt die Verwaltung vor, sich zu bewerben. Das System KiTa befinde sich an der Grenze. Dies könne ein Versuch sein, neue Personen für das System zu gewinnen ohne den Anspruch auf qualifizierte Kräfte aufgeben zu müssen.

 

Herr Kaldenbach betont, dass hiermit ein Weg beschritten werde, was es bislang in der Form noch nicht gegeben habe. Der öffentliche Jugendhilfeträger werde sich in neue Themenfelder, wie beispielsweise die Leistungen nach dem SGB III, einfinden und mit den entsprechenden Akteuren (Weiterbildungsträger, Jobcenter, Arbeitsagenturen, Berufskollegs) abstimmen. Insofern stimme er einer Aussage des Ministeriums zu, dass hierfür Pioniere gesucht würden. Er bedauert jedoch, dass das Land sich weigere, das Projekt finanziell zu unterstützen. Die in der Vorlage benannten finanziellen Mittel hätten sich aus den allen bekannten Informationen der letzten Tage ergeben, verknüpft mit potenziellen Unwägbarkeiten und Annahmen. Somit stünde alles noch unter Vorbehalt. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule befinde sich in engem Austausch mit der Kämmerei.

 

Herr Brötz verdeutlicht, dass auch das Schulministerium mit involviert sei, hierbei handele es sich um einen Paradigmenwechsel. In der regulären praxisintegrierten Ausbildung müssten jedoch 1.420 Unterrichtsstunden im ersten Ausbildungsjahr nachgewiesen werden. Im Programm QuiK-K könnten die ersten 480 Stunden über Weiterbildungsträger abgedeckt werden. Das Schulministerium habe sich damit einverstanden erklärt, dass die übrigen Stunden mit ihrer Genehmigung als Praxisstunden in den Einrichtungen vor Ort geleistet werden könnten. Dies sei ein großer Kompromiss von Seiten des Ministeriums.

 

Frau Scheidt hebt hervor, dass die Bewerbung als Stadt Aachen der einzig logische Schritt wäre, nachdem so viel Vorarbeit geleistet worden sei. Alle beteiligten Akteure hätten nie den Mut verloren und sich nicht beirren lassen, dies erfordere nun die nötige Anerkennung. Möglicherweise könnten von der Pilotphase auch andere Kommunen profitieren.

 

Herr Tillmann erinnert sich zurück an die erste Beratung in der Sondersitzung des KJA am 17.01.2023. Seither sei viel passiert und es sei positiv, dass das Land diese Pilotphase grundsätzlich ermögliche. Bei dem Programm handele es sich zwar nicht mehr um dasselbe wie vom Aachener Workshop erarbeitet. Es würden nun viele neue Akteure involviert, die Voraussetzungen seien aus seiner Sicht nicht besonders niederschwellig. Es sei auch äußerst bedauerlich, dass das Land nicht zu einer finanziellen Förderung bereit sei. Mit der derzeitigen Ausgestaltung des Programms müsse man sich nun arrangieren. Es biete trotzdem eine Chance, daher unterstützt er den Beschluss. Die notwendigen finanziellen Mittel würden zu gegebener Zeit beschlossen.

 

Frau Schmitt-Promny schließt sich den bisherigen Ausführungen weitgehend an. Es sei unstreitig, dass eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden müsse. Sie dankt der Verwaltung für die umgehende Weiterleitung der Informationen aus den letzten Abstimmungen mit dem Ministerium. Die Information an die Jugendämter sei erst Ende Januar erfolgt und bereits eine Woche später sei die Vorlage per Mail verschickt worden. Dies lobt sie ausdrücklich. Auch wenn noch viele Fragestellungen offen seien, sei es für sie keine Option, dass sich die Stadt Aachen nicht bewerbe. Der Quereinstieg sei dringend notwendig, die Bewerbung um die Pilotphase sei folgerichtig. Nichtsdestotrotz bittet sie die Verwaltung um die Koordination eines Fachgesprächs mit der Politik bis zum 29.02.2024, um möglichst viele Fragen abstimmen zu können. Sie pflichtet Herrn Brötz insofern zu, dass die Zusammenarbeit mit und zwischen den beiden Ministerien gut und wichtig sei. Gleichzeitig stelle das Schulministerium viele Hürden auf und erschwere verschiedene, weitere Zugänge ins System KiTa. Die Ansätze zur Vermittlung des Fachwissens sollten mit neuen Lernmethoden überdacht werden. Es sei ein offener Zugang zum System notwendig.

 

Herr Tillmanns lobt die Verwaltung für ihre geleistete Arbeit. Auch aus seiner Sicht sei es keine Frage, dass sich die Stadt bewerbe. Er stimmt Herrn Tillmann zu, dass man sich mit dem Programm arrangieren müsse. Dennoch halte er das Ergebnis – nämlich eine Qualifizierungsmaßnahme für 20 Personen für ungefähr 600.000 Euro – für zu wenig. Dies liege weder in der Verantwortung der Verwaltung noch des Ausschusses, sondern des Systems. Die gegenwärtige Situation sei sehr bedauerlich und es sei nicht richtig, dass die Kommunalpolitik nun darüber entscheiden müsse, wie die Finanzierung in den Haushalt eingestellt werden könne. Es hätte ein gutes Signal von Seiten des Landes sein können, die Kommunen, die sich auf den Weg machen würden, entsprechend zu würdigen und zu unterstützen.

 

Frau Mendes erläutert, dass auch der Jugendamtselternbeirat über das Programm QuiK-K enttäuscht sei. Es wirke eher wie ein Marathon als der notwendige Sprint. Die Zeit, bis die interessierten Personen tatsächlich unterstützend in das System integriert werden könnten, würde nun länger dauern. Sie begrüße dennoch, dass sich die Stadt bewerben wolle. Möglicherweise könne dies ein Anfang sein.

 

Frau Vallot betont ebenfalls, dass es eine Zumutung vom Ministerium sei, dass in kürzester Zeit ein neuer Ausbildungsgang quasi erfunden werden müssen bei dem gleichzeitigen Risiko, dass die Bewerbung abgelehnt werden könnte. Dann wäre es umsonst gewesen. Sofern sich die Verwaltung bewerben wolle, werde sie dies unterstützen. Genauso könne sie allerdings nachvollziehen, wenn es zeitlich nicht mehr umsetzbar wäre. Ebenso halte sie es für unerhört, dass die Kommunen dazu angehalten seien, die Finanzierung selbst zu stemmen.

 

Herr Brötz stimmt Frau Vallot zu. Es müssten verschiedene Akteure und Abläufe gut ineinandergreifen, damit es funktionieren könne. Gleichzeitig habe es positiv hervorzuhebende Entwicklungen gegeben, wie beispielsweise, dass über Quik-K  die Personalverordnung indirekt erweitert werde und die Bereitschaft des Schulministeriums, das QuiK-K anzuerkennen. Dass sich das Land aus der Finanzierung heraushalte, sei sehr ärgerlich und belastend aber gleichzeitig sei diese Verschiebung von Landes- und Kommunalaufgaben zu Lasten der Kommune nicht neu.

 

Frau van der Meulen bekräftigt auch ihre Unterstützung für das Vorhaben. Letzten Endes gelte es nun abzuwarten, ob die Bewerbung erfolgreich verlaufe. Im Anschluss könne gemeinsam überlegt werden, wie es weitergehe, insbesondere wie es finanziert werden könne.

 

Frau Baumbach berichtet von der Abstimmung im Sprecher*innenteam der AG § 78 KiTas und Kindertagespflege. Auch von dortiger Seite aus würde eine Bewerbung begrüßt. Die Träger seien enttäuscht über die Haltung des Landes. Von Herrn Zohren (pro futura) habe es den Vorschlag gegeben, sich nochmals in einer größeren Runde – ähnlich wie beim Workshop – zusammen zu setzen. Unabhängig vom weiteren Verlauf des Programms QuiK-K müsse gemeinsam überlegt werden, wie es weitergehen könne. Denn im Endeffekt seien die 20 Personen zu wenig, um das gesamte System zu entlasten.

 

Frau Scheidt unterstützt den Vorschlag nach einem erneuten Austausch. Sie schlägt hierfür einen Termin im Zeitraum zwischen Karneval und Ostern vor.

 

Herr Weinen stellt abschließend das gemeinsame, mutige und standhafte Engagement aller Beteiligten im Interesse der Kinder positiv heraus. Ebenso lobt er die fraktionsübergreifende Suche nach Lösungen. Dies sei in Aachen einzigartig.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, sich bis zum 29.02.2024 am Bewerbungsverfahren des Landes zum Modellvorhaben „Quereinstieg in der KiTa – Kinderpflege“ (QuiK-K) als Stadt Aachen zu bewerben.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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