16.05.2024 - 4 Anpassung der Gebühren für die Erteilung von Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Neumann berichtet, man habe bei der Erarbeitung der Inhalte von den Erfahrungen und Empfehlungen anderer Städte profitieren können. Wichtigste Frage des Ganzen sei die Frage, wie viel einem der öffentliche Raum wert sei. Die Berechnungsgrundlage nach Fläche sei aus seiner Sicht ausgewogen, weil man auf diese Weise auch selbst durch die Kaufentscheidung Einfluss auf die Höhe der Gebühren nehmen könne. Positiv hebt er hervor, dass die neue Satzung nicht nur die Gebühren, sondern das ganze System anpasse. Er schließt mit dem Dank an die Verwaltung.

 

Auch Herr Nositschka spricht der Verwaltung seinen Dank aus. Er spricht sich ebenfalls für die vorgeschlagene Berechnung nach Fläche des KFZ aus. Was er jedoch nicht gutheiße, sei die zu leistende Verwaltungsgebühr in Höhe von 15€. Gerade bei einer Beantragung des Ausweises für nur drei oder sechs Monate, was eigentlich eine Möglichkeit für einkommensschwache Personen gedacht sei, würde diese in dem Fall dann mehrmals zu entrichtende Gebühr den Grundgedanken aushebeln.

Er frage sich, ob die Erhebung der Gebühr zwingend vorgegeben sei oder ob man grundsätzlich darauf verzichten könne.

 

Herr Müller erläutert, dass diese 15€ die Gebühr sei, die die anfallenden Verwaltungsarbeiten ausgleiche. Man sei jedoch nicht dazu gezwungen eine solche Gebühr dann auch zu erheben, sondern könne die Kosten für die Verwaltungsarbeit auch zu Lasten des städtischen Haushaltes geben.

 

Auf Grund der Ausführungen von Herrn Müller beantragt Herr Nositschka eine Änderung des Beschlussvorschlages, dass die vorgeschlagene Verwaltungsgebühr wegfallen und durch die Mehreinnahmen der Stadt kompensiert werden solle.

 

Dem Antrag folgen möchte Ratsherr Szagunn. Er zeigt sich ebenfalls einverstanden mit der gewählten Berechnung nach Fläche, auch wenn er sich noch einen höheren m² Preis habe vorstellen können.

Er habe ebenfalls einen Änderungsantrag, dass die Verwaltung zusätzlich noch beauftragt werde, schnellstmöglich (nach sechs Monaten) eine Evaluation vorzulegen um die Effekte zu kontrollieren.

 

Ratsfrau Breuer berichtet, dass dieses Thema die Politik schon lange beschäftige. Schon damals bei der Einführung habe man sich damit nicht nur Freunde gemacht. Aachen sei eine bunte, gemischte Stadt, deren Einwohner nicht nur Radfahrende seien. Gerade junge, berufstätige Familien seien oftmals auf ein Auto angewiesen . Zudem fehlten nach wie vor Quartiersgaragen; eigene Garagen seien in der Innenstadt kaum vorhanden. Ihre Fraktion wolle die Bewohnerparkgebühren in der alten Form beibehalten, weil sie durch die Berechnung nach Fläche insbesondere die Familien benachteiligt sehe, die zum Beispiel einen Familienkombi führen.
Sie werde demnach den Vorschlag der Verwaltung ablehnen.

 

Herr van den Hurk dankt für den Gang des nicht immer leichten Weges zu diesem aus seiner Sicht lohnenswerten Ergebnis. Es handele sich hierbei um die erste Erhöhung seit 30 Jahren, die man gleichzeitig zum Bürokratieabbau nutze. Es sei richtig und wichtig, dass der öffentliche Raum etwas wert sei. Soziale Gesichtspunkte seien ebenfalls mitgedacht worden, durch die Berücksichtigung der Breite bei der Berechnung der Gebühren. Dadurch würde der soeben zitierte Familienkombi wieder verhältnismäßig günstiger im Vergleich zu breiteren Autos.

Mit der bisherigen Höhe der Bewohnerparkausweise habe man eine Subvention an die Aachener Bürger getätigt, von der aber ein Drittel der Haushalte nicht profitiert hätten, weil sie kein Auto besäßen. Die nun erwirtschafteten Mehreinnahmen solle man an den ÖPNV Ausbau weitergeben, so dass dann alle Aachener davon profitieren könnten. Er appelliert an die Verwaltung, das Mobilitätsbudget schnellstmöglich zu erarbeiten.

 

Aus Sicht von Herrn Loseck habe der Vorschlag der Verwaltung nichts mit einem innovativen Verkehrsmanagements gemeinsam. Die reine Erhöhung der Gebühren bringe Aachen der Lösung um den knappen Raum nicht näher. Stattdessen solle man anfangen, innovative Alternativen wie das Stellplatz-Sharing voranzutreiben.

 

Herr Demmer möchte indes wissen, was mit Anhängern sei, die am Straßenrand abgestellt würden. Er frage sich, ob diese, wenn sie an das Auto angekuppelt seien, wie eine Anhängerkupplung nicht zählen würden. Außerdem habe er Nachfragen zu der Definition von Motorrädern und möchte gerne wissen, ob Quads oder Roller auch darunter zählen.

 

Frau Kirchbach erläutert, dass Bewohnerparkausweise nur für Kraftfahrzeuge ausgestellt werden könnten, nicht aber für Anhänger. Die Frage nach den Motorrädern nehme sie gerne mit.

 

Frau Ausschussvorsitzende Wenzel lässt sodann zunächst über den Antrag von Herrn Nositschka abstimmen. Dieser wird mit 3 Zustimmungen und 13 Ablehnungen nicht angenommen.

 

Gleiches gilt für den Antrag von Ratsherrn Szagunn zu einer Evaluation nach sechs Monaten, der mit dem gleichen Ergebnis abgelehnt wird.

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zu Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Gebührenordnung über die Erhebung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß Anlage 1 zu beschließen und die Verwaltung mit dem Umsetzungsprozess zu beauftragen.

Zusätzlich empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen die Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen gemäß Anlage 2 zu beschließen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 11 Zustimmungen und 5 Ablehnungen

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Anlagen zur Vorlage

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