25.04.2024 - 9 Zwangsräumungen in der Stadt AachenTagesordnung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau van der Meulen und Frau Braun haben verschiedene Fragen zum Personenkreis der Betroffenen, zur Anzahl der jährlichen Fälle der Gerichtsverfahren und dazu, in wie vielen dieser Fälle Räumungen tatsächlich durchgesetzt würden.

 

Herr Tillmans betont die Wichtigkeit der Arbeit, die jedoch kein Allheilmittel sein könne, da die Sozialverwaltung nur eine begrenzte Einflussmöglichkeit habe und insbesondere Vermieter*innen nicht zwingen könne, von Räumungen abzusehen. Mit viel Glück könnten vielleicht 30 bis 50 % der Fälle noch behoben werden. 

 

Herr Frankenberger berichtet, dass die Zahl der Räumungsklagen in den Jahren 2021 - 2023 bei circa 250 pro Jahr liege. Das entspreche im Ergebnis etwa 150 tatsächlichen Räumungsterminen im Jahr. In allen Fällen von Räumungsklagen würden die betroffenen Wohnungsgesellschaften/Vermieter*innen und Mieter*innen verwaltungsseitig per Brief angeschrieben und ein Beratungsangebot zur Lösung der Schwierigkeiten angeboten, so Herr Frankenberger und Herr Prepols weiter. Herr Prepols informiert, dass die Tabelle mit den statistischen Daten zu den Räumungsklagen, die die Fachverwaltung vorbereitet hat, der Niederschrift hinzugefügt werde (Anlage 1 zu TOP 9).

 

Einstimmig beschließt der Ausschuss gemäß des Beschlussvorschlags der Verwaltungsvorlage.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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