11.06.2024 - 8 Anpassung der Gebühren für die Erteilung von Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Ratsherr Baal merkt an, dass im Zuge der Ratsdebatte um die Einführung der neuen Gebührenordnung drei Fragen an die Verwaltung gestellt worden seien.

Es seien durch die Verwaltung vormals unvollständige Berechnungen zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Straßen inklusive der Berücksichtigung von Stellplatzabgaben und KAG-Beiträgen nachzureichen gewesen, was bislang jedoch nicht passiert sei. Die CDU-Fraktion sehe sich daher nicht in der Lage einer fiskalischen Beurteilung. Er bitte dringend darum, die Berechnungen zur Ratssitzung nachzureichen, auch hinsichtlich der bereits auch im Mobilitätsausschuss geführten Diskussionen.

Zum anderen sei die Verwaltung damit beauftragt worden, eine Einschätzung hinsichtlich einer erforderlichen Erhebung von Umsatzsteuer auf die Bewohnerparkgebühren zu klären. Er bitte die Fachverwaltung nochmals darum im Vorgriff auf die kommende Ratssitzung beim zuständigen Finanzamt eine entsprechende Nachfrage zu stellen, da sich die grundsätzliche Situation der Gebührenerhebung geändert habe und diese nun als Miete für städtischen Parkraum zuzüglich einer Verwaltungsgebühr erhoben würden. Außerdem stelle sich für ihn die Frage, wie mit der Möglichkeit einer halbjährlichen oder quartalsweise Beantragung umgegangen würde, da hier für jede Beantragung laut Gebührenordnung erneut die Verwaltungsgebühr zu entrichten sei.

Des Weiteren sei im Mobilitätsausschuss ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass durch die Gebührenordnung verkehrsregelnde Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Er sei jedoch der Auffassung, dass eine Gebührenordnung lediglich die Erhebung der durch den Bürger zu entrichtenden Gebühr regele. Er frage sich ebenfalls, inwiefern durch den Erlass der neuen Gebührenordnung ein zu großes Ungleichgewicht zwischen den Gebührenveranlagungen stattfinde. Auch im Hinblick auf den für die Augustsitzung des Finanzausschusses bereits angekündigten Ausblick auf die Risiken der diesjährigen Haushaltsplanung werde die CDU dem Beschlussvorschlag nicht folgen und stattdessen den Mehrheitsfraktionen eine entsprechende Entscheidungsvorbereitung überlassen.

 

Frau Grehling merkt an, dass das Thema der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Gebührenordnung reflektiert werde, auch in Bezug auf die Festlegungen des BMF in diesem Zusammenhang. Hier sei zu unterscheiden zwischen Mietmodell und dem konkreten Fall für Bewohnerparken. Die Debatte, sofern sie in den relevanten Fällen geführt worden sei, sei grundsätzlich eher auf die Reformierung der Umsatzsteuer ausgerichtet gewesen, welche jedoch voraussichtlich erst Ende 2026 akut werde. Für die neue Gebührenordnung werde die Umsatzsteuerreform zukünftig relevant und auch mit dem Finanzamt abzustimmen sein. Derzeit gelte jedoch noch das alte Recht.

An die zweite Frage von Ratsherr Baal anknüpfend führt Frau Grehling aus, dass es schwierig sei, über einen möglichen Ertrag in seiner Gesamtheit zu diskutieren. Da mit der zu beschließenden Empfehlung durch den Finanzausschuss auch keine weiteren Auswirkungen in finanzieller Hinsicht entstünden, werde sie mit ihrer Aussage über etwaige finanzielle Auswirkungen zurückhaltend sein.

Zur dritten Frage weist Frau Grehling darauf hin, dass für die Erhebung der Gebühren sicherlich der wirtschaftliche Wert für die Berechnung der Stellplätze entsprechend um verschiedene, nicht valide oder relevante Größen bereinigt werde. Außerdem schätze sie die Gebühr für das Bewohnerparken nicht als Miete ein. Man vergebe lediglich die Option zur Benutzung des Stellplatzes. Die Differenzierung hinsichtlich der Kostenermittlung gebe sie an die Fachverwaltung weiter, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Kostenberechnungen entsprechend präziser werden.

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zu Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen bei fünf Gegenstimmen die Gebührenordnung über die Erhebung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß Anlage 1 zu beschließen und die Verwaltung mit dem Umsetzungsprozess zu beauftragen.

Zusätzlich empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen – ebenfalls bei fünf Gegenstimmen - die Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen gemäß Anlage 2 zu beschließen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zu Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen bei fünf Gegenstimmen die Gebührenordnung über die Erhebung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß Anlage 1 zu beschließen und die Verwaltung mit dem Umsetzungsprozess zu beauftragen.

Zusätzlich empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen – ebenfalls bei fünf Gegenstimmen - die Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen gemäß Anlage 2 zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig / Mehrheitlich, X Gegenstimmen, X Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=126381&selfaction=print