11.06.2024 - 7 Honorarkräfte an Musikschulen- neue Rechtsprech...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Ratsherr Deumens erklärt für die Fraktion Die Linke die Freude darüber, dass die Honorarordnung geändert werde. Nicht erfreulich sei jedoch, dass diese Änderung über das Schulgeld refinanziert werden solle. Er beantragt, das Wort „verbleibenden“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.

 

Frau Grehling stellt klar, dass die Verwaltung sich mit der Frage beschäftigen müsse, wie die aus der geänderten Honorarordnung resultierenden Kosten bewältigt werden könne.

 

Ratsfrau Moselage begrüßt die bereits seit 2022 diskutierte Umstellung und stellt die Frage an die Verwaltung, ob eine rückwirkende Rentenversicherung für die Honorarkräfte in Frage komme.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Stellungnahme zur Fragestellung nach einer rückenden Rentenversicherung für die Honorarkräfte wurde durch den Fachbereich Finanzsteuerung beim zuständigen Fachbereich Personal und Organisation angefragt und wird in der Ratssitzung am 26.06.2024 erfolgen.

 

Ratsherr Baal berichtet, dass das Thema der Refinanzierung über das Schulgeld ebenfalls bereits im PVA diskutiert worden sei und dieses spätestens zur Haushaltsplanung 2025 entschieden werden müsse. Er schlägt eine Verschiebung der Beratung auf den Zeitpunkt der Haushaltsplanberatungen vor, sollte die Linke einen Antrag stellen, die Beratung der Vorlage zurück zu stellen, trete er diesem bei, um bei einer gemeinsamen Abstimmung mit der CDU eine andere Lösung zur Refinanzierung zu finden.

 

Ratsherr Deumens betont, dass er dem Beschlussvorschlag vorbehaltlich der von ihm beantragten Änderung grundsätzlich folgen werde, jedoch eine getrennte Abstimmung eines dann zweiteiligen Beschlussvorschlags beantrage, da er sich ungerne im Falle eines Gesamtbeschluss enthalten würde.

 

Frau Grehling bestätigt, dass eine getrennte Abstimmung möglich sei.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme ab dem 01.08.2024 zu beauftragen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich bei einer Gegenstimme die Verwaltung mit der Anmeldung der verbleibenden Mehrkosten für E49 zum Haushalt 2025 zu beauftragen.

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