18.06.2024 - 4 Anpassung der Kriterien für die Umwandlung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hangarter bedankt sich für die Verwaltungsvorlage und die ausgearbeiteten Kriterien. Seine Fraktion hoffe, dass es jetzt weitergehe und der Zeitplan für die nächsten Umwandlungen eingehalten werde. Im ersten Kriterienpunkt der Vorlage werde von Sozialraum gesprochen. Er rege an, von Quartieren zu sprechen, analog zur Sportentwicklungsplanung. Weiterhin stelle er die Frage, ob der Eigenanteil insgesamt 50.000 € oder ob er 75.000 € (50.000 € + 25.000 € aus bezirklichen Mitteln) betragen solle?

 

Frau Prömpler sagt, dass das Wort „Sozialraum“ seinerzeit im Antrag so formuliert wurde. Die Anregung sei aber berechtigt und werde von der Verwaltung umgesetzt, da sich das Wort „Quartier“ im Laufe der Sportentwicklungsplanung etabliert habe.

Hinsichtlich des Eigenanteils sei der Vorschlag der Verwaltung, dass der Eigenanteil insgesamt 50.000 € betragen solle. Sollte ein Bezirk bezirkliche Mittel bewilligen, wie es in der Vergangenheit regelmäßig gemacht wurde, müsse der Verein noch 25.000 € aus eigenen Mittel beisteuern. Sie weise jedoch darauf hin, dass die Höhe des Eigenanteils heute selbstverständlich zur Diskussion stehe.

 

Herr Offermann teilt mit, dass seine Fraktion sehr froh sei, dass die Vorlage jetzt vorliege und auch die Punkte beinhalte, die sie sich gewünscht haben. Der sozialraumbezogene Ansatz der gesamten Sportentwicklungsplanung werde in den Kriterien gut abgebildet. Es sei wichtig, dass der Zeitplan eingehalten werde und dass die Quartiere unterstützt werden, in denen wirklich ein großer Bedarf an einem Kunstrasenplatz bestehe.

 

Herr Dohmen bedankt sich für die gute und schlüssige Vorlage. Seine Fraktion bitte jedoch, den bisherigen Eigenanteil in Höhe von 100.000 € bestehen zu lassen, um eine Gleichbehandlung aller Vereine, die diesen Eigenanteil erbringen mussten, zu gewährleisten. Es gebe jetzt durchaus die Möglichkeit, dass sich mehrere Vereine zusammenschließen, die dann auch gemeinsam in der Lage seien, den vollen Eigenanteil von 100.000 € erbringen zu können.

 

Herr Dr. Nadzeyka teilt mit, dass sich seine Fraktion der Vorlage anschließen werde. Die bisherigen Kriterien waren inzwischen überholt.

 

Herr Hangarter sagt, dass aus seiner Sicht durchaus eine Reduzierung des Eigenanteils möglich sei, da es zukünftig auch andere Nutzungen und andere Konzepte geben werde. Mit den neuen Kriterien werde festgelegt, dass die Vereine nicht alleinige Dauernutzer der Anlage seien. Er könne sich auch einen Kompromissvorschlag von einem Eigenanteil in Höhe von insgesamt 75.000 € vorstellen.

 

Herr Offermann äußert seine Bedenken, einen höheren Eigenanteil als in der Vorlage genannt, zu fordern. Die Rahmenbedingungen seinen vollständig verändert worden und rechtfertigen daher die Reduzierung auf insgesamt 50.000 €. Zudem sollen Quartiere gefördert werden, die sich in einer benachteiligen Situation befänden. Es hätte auch im Vorfeld Diskussionen gegeben, den Eigenanteil vollständig zu streichen. Das sei aber aus seiner Sicht nicht sinnvoll. Daher plädiere er dafür, der Verwaltungsvorlage zu folgen und einen Eigenanteil in Höhe von 50.000 € insgesamt zu beschließen.

 

Herr Kiemes sagt, dass dieser Tagesordnungspunkt in der Sitzung einen echten Beschluss erfordere. Er habe Zweifel, ob die Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben sei. Er bat daher um Prüfung, ob ausreichend viele Ratsmitglieder anwesend seien.

 

Für die Prüfung des Antrages wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen, damit eine Abstimmung unter den Fraktionen erfolgen könne.

 

Es wurde festgestellt, dass für die Abstimmung ein Überhang von sachkundigen Bürgern bestehe. Aus diesem Grund werden an der Abstimmung die sachkundigen Bürger Uli Balthasar und Linus Offermann nicht teilnehmen, so dass eine Beschlussfähigkeit gegeben sei.

 

Im Anschluss an die Unterbrechung werden zwei Vorschläge zur Abstimmung gestellt:

 

  1. Beschlussentwurf:

Der Sportausschuss beschließt die in der Vorlage und Anlage 1 benannten und erläuterten Kriterien für die Umwandlung von Spielfeldern in Kunstrasenplätze unter der Beibehaltung eines Eigenteils in Höhe von insgesamt 100.000 € und beauftragt die Verwaltung, die Vereine über die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewerbung zu informieren.

 

Der Beschlussvorschlag wird mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

  1. Beschlussentwurf:

Der Sportausschuss beschließt die in der Vorlage und Anlage 1 benannten und erläuterten Kriterien für die Umwandlung von Spielfeldern in Kunstrasenplätze und beauftragt die Verwaltung, die Vereine über die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewerbung zu informieren.

 

Der Vorschlag gem. der Verwaltungsvorlage wird mit 10 Ja-Stimmen und 4-Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung sagt Frau Prömpler, dass die Vereine nach der Ratssitzung am 26.06.2024, in welcher die Ziele und Handlungsempfehlungen der Sportentwicklungsplanung abschließend beschlossen werden sollen, von der Verwaltung über die neuen Kriterien und Bewerbungsmodalitäten informiert werden.

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Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt mehrheitlich die in der Vorlage und Anlage 1 benannten und erläuterten Kriterien für die Umwandlung von Spielfeldern in Kunstrasenplätze und beauftragt die Verwaltung, die Vereine über die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewerbung zu informieren.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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