09.11.2006 - 6 Eupener Straße / Köpfchenhier: 1. Aufstellungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Rau und Herrn Plum erläutert Frau Ohlmann, dass die beschriebene Vorgehensweise keine urheberrechtlichen Probleme verursachen werde. Da die Gemeinde Raeren Projektträger sei, sei belgisches Recht maßgeblich, nach den einschlägigen Vorschriften sei die Weiterentwicklung des Entwurfes von Jo Coenen unbedenklich.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Eupener Straße / Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Weiterhin beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, für das Projekt einen Antrag zur Förderung im Rahmen der EuRegionale 2008 einzureichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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