09.11.2006 - 6 Eupener Straße / Köpfchenhier: 1. Aufstellungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Eupener Straße / Köpfchen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Weiterhin beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, für das Projekt einen Antrag zur Förderung im Rahmen der EuRegionale 2008 einzureichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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