29.11.2006 - 7 19. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebühre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Lennartz erläutert die Vorlage dahingehend, dass die Reinigungshäufigkeit von einer  wöchentlichen auf jährliche Reinigungshäufigkeit umgestellt worden sei, um so auf Ereignisse und Verschmutzungslagen flexibel reagieren zu können. In diesem neuen System könnten dann bei nicht erfolgter Reinigung die Reinigung nachgeholt werden und würden nicht wie früher mit der Folge von Gebührennichterstattungen ausfallen. So könne bei vermehrtem Laubfall auch häufiger gereinigt werden, ohne dass Mehrkosten entstünden.

Herr Blees machte nochmals deutlich, dass die Gebühren z.B. in Reinigungsklasse S8 lediglich um 2,40 Euro im Jahr gestiegen seien, in der Presse allerdings dann irreführend nur zu sehen sei, dass die Gebühren um 30 % stiegen. Dies sei unredlich.

 

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Beschluss:

a)         Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

b)         Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte

c)         Die Bezirksvertretung Aachen-Brand

d)         Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren

e)         Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

f)          Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich

 

g)         Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

 

 

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 19. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

h)         Der Rat der Stadt Aachen

 

            beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und Fachausschüsse, den

vorgelegten 19. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

 

 

 

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