13.12.2006 - 18 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Aa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Unter Bezugnahme auf seine Darlegungen in der Finanzausschusssitzung führt Ratsherr Kühn aus, dass er die Haushaltskonsolidierung begrüße, allerdings nicht in der Größenordnung von 200.000,- € zu Lasten von Hundehaltern. Die Verwaltung bitte er nochmals um Auskunft zu seinen Fragen bezüglich der Altersstruktur der Gebührenzahler und des höheren Eingangssteuersatzes für Halter von zwei Hunden und der Handhabung bei Aachen-Pass-Inhabern. Zudem könne aus seiner Sicht die Steuer für besonders gefährlich eingestufte Hunde deutlich erhöht werden und auch hierzu erbitte er eine Stellungnahme der Verwaltung.

 

Für die Fraktion der CDU gibt Ratsherr Baal mit Blick auf die notwendige Haushaltskonsolidierung die Zustimmung bekannt, ergänzt allerdings, dass den Fraktionsmitgliedern gegenüber die Abstimmung freigegeben wurde.

 

Stadtkämmerin Grehling bezieht zu den Fragen von Ratsherrn Kühn Stellung und führt u.a. aus, dass 7.667 Hunde gemeldet seien, für zwei Hunde die Zahl 343 betrage, in Aachen 57 Kampfhunde registriert seien, allerdings zur Altersstruktur der Hundebesitzer keine Angaben möglich seien. Die „Benachteiligung“ des Zweithundehalters erfolge kommunalweit und im Vergleich zu den Steuersätzen in anderen Städten seien diese in Aachen durchaus akzeptabel. Schließlich gibt sie den Hinweis auf mögliche Gebührenbefreiungen und erwähnt die zeitweise Gebührenbefreiung für Hunde aus dem Tierheim und für Aachen-Pass-Inhaber.

 

Ratsherr Treude – Gruppe WASGUWG – führt aus, dass er der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde, da es sich seines Erachtens um eine erhebliche Gebührensteigerung handele, auch wenn finanziell benachteiligte Menschen davon ausgenommen seien. Zudem vermisse er eine soziale Komponente im Hinblick auf das Jahreseinkommen der Hundehalter und daher könne er der Vorlage nicht zustimmen.

 

Ratsherr Müller – Die Linke – unterbreitet den Vorschlag, den § 4 dahingehend abzuändern, dass für Aachen-Pass-Inhaber die Steuer auf ein Viertel reduziert werden soll und beantragt, hierüber abstimmen zu lassen.

 

Nach weiteren kurzen Ausführungen von Ratsherrn Schabram und Ratsherrn Schnitzler sowie der Beantwortung einzelner Fragen stellt der Oberbürgermeister fest, dass es sich bei dem Antrag von Ratsherrn Müller um ein Aliud handele und er über die zur Sitzung unterbreitete Hundesteuersatzung abstimmen lasse. Werde dieser Beschluss mehrheitlich gefasst, so habe sein Antrag sich immanent erledigt.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei 4 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mit Stimmenmehrheit den in der Anlage aufgeführten 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997. Er tritt am 01.01.2007 in Kraft.

Der 4. Nachtrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=16677&selfaction=print