14.12.2006 - 11 Großkölnstraße von Mostardstraße bis Seilgraben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze,

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988) sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Großkölnstraße“ von Mostardstraße bis Seilgraben als Fußgänger-geschäftsstraße vom 29.07.2003 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 05.08.2003)

die Abrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Großköln-straße von Mostardstraße bis Seilgraben zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung (Ratsherr Kühn)

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