14.03.2007 - 4 Stellenhebungen bei der regio iT und E 18
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 14.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Lindgens erläutert die Vorlage und legt Wert darauf, dass alle Beamten der Stadt Aachen gleich behandelt werden sollen und für alle die gleichen Regularien gelten, egal wo sie beschäftigt seien. Er erinnert daran, dass es bei der Stadt Aachen ein genau geregeltes Verfahren gebe, wie Stellenbewertungsverfahren zu bearbeiten seien, hierzu zählen auch Stichtagsregelungen und Abgabefristen. Herr Lindgens kritisiert, dass der Geschäftsführer der regio iT dieses Verfahren nicht eingehalten habe und daher nicht genügend Zeit gegeben war, die Stellenbewertungsanträge entsprechend zu bearbeiten. Dies hatte zur Folge, dass eventuelle Änderungen im Stellenplan 2007 nicht mehr umgesetzt werden konnten. Er unterstützt jedoch den Kompromissvorschlag von Herrn Kourten, dass die Bewertungsänderungen gemäß den Anträgen mit ku-Vermerken im Stellenplan 2007 vorgesehen werden, um den Beamten in der regio iT keine eventuellen Beförderungschancen zu nehmen. Herr Lindgens macht deutlich, dass im Anschluss an eine entsprechende Bearbeitung der Bewertungsanträge gemäß den Regularien über den ku-Vermerk endgültig entschieden werde und danach eventuelle Beförderungen nach den allgemeinen Regelungen bei der Stadt Aachen erfolgen könnten.
Frau Weinkauf stellt fest, dass mit diesem Kompromissvorschlag noch keine Fakten geschaffen werden.
Frau Verheyen bittet um sorgfältige Überprüfung der Stellenbewertungsanträge der regio iT und um anschließenden Bericht im Ausschuss.
Die Frage von Herrn Moselage, ob bei einer Rückkehr einer Beamtin / eines Beamten in die Kernverwaltung der ku-Vermerk realisiert werde, wird von Herr Lindgens dahingehend beantwortet, dass ein/e Beamter/in mit der Besoldungsstufe zur Kernverwaltung zurückkehrt, die er/sie zu diesem Zeitpunkt inne habe.
Herr Lindgens erklärt, dass er die personenbedingte Stellenanhebung der Abteilungsleiterstelle im Aachener Stadtbetrieb ( E 18 ) aufgrund des laut der Werksleitung besonderen Einsatzes des Stelleninhabers unterstütze und sieht hierin für den Abteilungsleiter die Möglichkeit der Beförderung. Er macht darauf aufmerksam, dass nach Ausscheiden des Mitarbeiters die Stelle nach A 13 neu besetzt werde.