14.03.2007 - 16 Änderung der Hauptsatzunghier: Verfahren zur B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Bei 1 Stimmenthaltung beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Gesetzesänderung zur Besetzung von Schulleiterstellen (§ 61 SchulG NW) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den achten Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 gemäß Anlage.

 

Der Rat empfiehlt dem Schulausschuss und den Bezirksvertretungen in ihrer nächsten Sitzung die jeweils zu entsendenden Mitglieder zu benennen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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