09.05.2007 - 4 Vorstellung des Schulentwicklungsplanes 2006 bi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Hahn vom Schulamt der Stadt Aachen gab eine kurze Zusammenfassung des Schulentwicklungsplanes, der allen Mitgliedern des Migrationsrates vorab übersandt worden war.

Herr Hahn führte aus, dass ein solcher Plan erstmalig erstellt wurde und insgesamt 10 Jahre betrachte, genauer die Jahre 2003 bis 2012.

Im laufenden Schuljahr 2006/2007 bestehe die Offene Ganztagsschulen (OGS) an insgesamt 25 Grundschulen mit 75 Gruppen und 1.700 Schülern. Im kommenden Schuljahr sollen es 36 OGS mit 120 Gruppen sowie 3.000 Schülern werden (S. 24 f des Entwicklungsplanes).

Anlass für die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes war die demographische Entwicklung

bei den Kindern und Jugendlichen (die Schülerzahl geht landesweit bis 2015 um 18 % zurück) sowie die Weiterentwicklung des Grundschulangebotes zur offenen Ganztagsschule. 

Ziel des Planes war, die Schülerentwicklung und den hieraus resultierenden Raumbedarf sowie die zusätzlichen Raumkapazitäten für die OGS gegenüber zustellen.

Zu den Planungsgrundsätzen (S. 11f  des Entwicklungsplanes) sagte Herr Hahn, dass für die Grundschulen:

-          eine wohnortnahe Versorgung mit einer maximalen fußläufigen Entfernung von 2 km zwischen Wohnung und Schule angestrebt wurde,

-          die Mindestgröße der Aachener Grundschulen in einer Zweizügigkeit (2 Parallelklassen pro Jahrgang) liege,

-          die Klassen in der Regel 24 Schüler aufweisen sollen,

-          für Grundschulen, die keine Zweizügigkeit erreichen, würde eine auslaufende Schließung angestrebt, wenn nicht andere übergeordnete Ziele dem entgegen ständen oder eine Zusammenlegung als Schulverbund unmöglich wäre.

 

Für die OGS galt zusätzlich als Planungsvorgabe, dass

-          pro Schule eine Verpflegungsküche und einen Speiseraum sowie

-          pro Gruppe ein Gruppenraum einzuplanen war.

 

Neubauten sollten nur dort erfolgen, wo das vorhandene Raumangebot dies nicht zuließe oder Umbauten nicht möglich wären.

 

Aufgrund der Planungsgrundsätze wurden aus den bestehenden Grundschulen 7 einzügige Schulen herausgefiltert. Zwei dieser Schulen (KGS Horbach und KGS Bildchen) liegen sehr isoliert, so dass hier eine einzügige Weiterführung für notwendig erachtet werde. 

Bei den 5 weiteren Schulen (KGS Barbarastrasse, GGS Schönforsterstrasse, KGS Beeckstrasse, KGS Feldstrasse, GGS Eintrachtstrasse) war die Frage von Zusammenlegungen innerhalb von Planungsbereichen zu betrachten. Herr Hahn erläuterte Überlegungen und Maßnahmevorschläge zu jedem Planungsbereich, insbesondere bzgl der GGS Eintrachtstrasse. Bis auf die GGS Eintrachtstrasse sollen die übrigen einzügigen Grundschulen weitergeführt werden. So hat die Grundschule Barbarastrasse als Stadtteilschule einen Sonderstatus, benachbarte Schulen können die Schüler nicht aufnehmen (KGS Beeckstr.) oder eine wohnortnahe Versorgung ist nicht vollständig gewährleistet (KGS Feldstrasse).

 

Eine Schwierigkeit bei der Planung werde sich aus der ab 2008/2009 geltenden freien Schulwahl und dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen ergeben. Hier wird es Aufgabe der Verwaltung sein, die zukünftige Entwicklung im Hinblick auf die festgelegten Zügigkeiten genau zu betrachten.

 

Abschließend stellte Herr Hahn kurz die Änderungen des Schulgesetzes dar, bzgl:

-          Zügigkeit einer Schule,

-          Aufhebung der Schulbezirke,

-          Bestellung des Schulleiters/Schulleiterin durch die Schulkonferenz für zweimal 5 Jahre und dann dauerhaft,

-          Abitur nach 12 Jahren,

-          vorschulischer Sprachförderung,

-          schrittweise Vor-Verlegung des Einschulungstermins,

-          Rückstellung einer Einschulung ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen.

 

Auf die Frage von Herrn Georgiadis, ob in Richterich lebende Eltern ihr Kind auch auf eine Schule in Walheim schicken könnten und wie es mit den Fahrkosten aussähe, antwortete Herrn Hahn, dass dies mit dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen möglich sei. Zu den Fahrtkosten sagte Herr Hahn, dass sich dies über das Schülerticket regele.

 

Herr Künzer wies zunächst darauf hin, dass 30 % der Schulen geschlossen werden müssten, wenn es nicht so viele ausländischen Schüler gäbe. Die Verwaltung habe mit diesem Schulentwicklungsplan gute Entscheidungen getroffen, da die Grundschulen nun einmal wichtig für die Wohnviertel seien. Im Übrigen müsste neben den von Herr Hahn vorgestellten Grundschulen auch die Entwicklung der weiterführenden Schulen betrachtet werden.  

 

Auf die Fragen von Herr Kalkan, was mit den Lehrern geschehe, wenn die Schülerzahl sinke, sagte Herr Hahn, dass dies ein Problem des Landes sei, zu dem er nichts sagen könne.

 

Zur Frage von Frau Arzani, ob das Verfahren zur Bestellung von Schulleitern nur für die Grundschulen gelte, sagte Herr Hahn, dass diese Regelung auf alle Schultypen anzuwenden sei.

 

Ergänzend sagte Herr Hahn, dass mit der freien Schulwahl Wanderungsbewegungen ausgelöst werden könnten, die mit all ihren Konsequenzen auch so vom Gesetzgeber gewollt seien. Jede Schule habe ein eigenes Profil. Abwanderungen führten dort zu Überlegungen, das Profil zum besseren hin zu verändern. Für den Schulträger sei in diesem Zusammenhang zunächst von Bedeutung, wo die Kinder angemeldet würden. Wanderungen würden kritisch begleitet und der Schulentwicklungsplan werde entsprechend fortgeschrieben, d. h. Verschiebungen würden planerisch umgesetzt. Ein Schulentwicklungsplan für die Sekundarstufen I und II würde zur Zeit vorbereitet und werde entsprechend der politischen Vorgaben durch eine externe Begutachtung begleitet.

 

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Der Migrationsrat beschloß sodann:

 

Der Migrationsrat nimmt den Schulentwicklungsplan 2006 bis 2012 der Stadt Aachen und die hierzu ergangenen Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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