05.06.2007 - 6 2. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling erläutert, dass der 2. Nachtrag die Automatenhersteller und Automatenbetreiber betrifft.  Im Übrigen berichtet sie zur Abwicklung der Vergnügungssteuer unter Berücksichtigung der Debatte zum 1. Nachtrag. In Anspruch genommene Vereine tragen diese Belastung nach dem Gleichheitsgrundsatz. U. a. wird erwartet, dass es nicht zu Erhöhungen der Steuersätze kommt. Auch wird vereinzelt darauf hingewiesen, dass es wünschenswert wäre, die Vereine darin zu unterstützen, dass der, der den nachhaltigen wirtschaftlichen Erlös aus der Veranstaltung habe sich ebenfalls zur Kostenbeteiligung verpflichtet sieht, unabhängig von der Veranstaltungsart.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Aachen (Vergnügungssteuersatzung) vom 22.02.2006 zu beschließen. Der 2. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=19872&selfaction=print