09.08.2007 - 9 11. Nachtrag zur Satzung über Erlaubnisse und G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Jahn erklärt sich in der Angelegenheit für befangen und verlässt zu diesem TOP den Sitzungssaal.

 

Auf Nachfrage von Frau Breuer erläutert Herr Beyer, dass die Fahrzeuge der Fa. Cambio z. Z. ausschließlich auf privaten Flächen abgestellt würden. Hierzu äußert Frau Breuer als Vertreterin der CDU-Fraktion die Befürchtung, dass aufgrund der Neuregelung weitere Cambio-Stellplätze zu Lasten der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung in Vierteln entstehen könnten, in denen um jeden Parkplatz gerungen werde.

 

Auf Nachfrage stellt Frau Nacken klar, dass festgelegt sei, was laufendes Geschäft der Verwaltung und was von den politischen Gremien zu beschließen sei. Aufgrund der Gebührenerhebung ergebe sich für Carsharing-Unternehmen kein Unterschied, ob sie auf öffentlicher Verkehrsfläche oder Privatfläche Stellplätze nutzen würden. Die Verwaltung werde verantwortlich mit entsprechenden Anträgen umgehen und orientiere sich an einer gängigen Praxis anderer Städte wie z. B. Köln, Hamburg, Berlin oder Münster. Herr Beyer ergänzt hierzu, dass konkrete Anträge eines Carsharing-Unternehmens auch abgelehnt werden könnten, wenn die damit verbundene Belastung der Allgemeinheit zu groß wäre.

 

Lt. Frau Paul von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich bei Cambio um ein Modell zur gemeinschaftlichen Nutzung von Autos, wodurch jeweils zwischen 5 und 9 private Fahrzeuge ersetzt werden könnten. Es stelle daher keine Konkurrenz sondern eine Entlastung des öffentlichen Parkdruckes dar.

 

Herr Langweg informiert über Studien zu Carsharing, die eindeutig belegten, dass der Fahrzeugbedarf insgesamt zurückgehe und somit weniger Parkplätze benötigt würden. Sogar der ADAC haben einen Mobilpunkt in der Stadt Bremen als innovative Maßnahme herausgehoben.

 

Herr März äußert seine persönlichen Bedenken hinsichtlich der Vergleichbarkeit zu privaten Autovermietern, die ihre Unternehmen ausnahmslos an den Stadtrand verlagert hätten, und bezweifelt, dass eine Vergabe der Parkplätze an das Unternehmen als laufendes Geschäft der Verwaltung erfolgen könne.

 

Für die Verwaltung stellt Herr Wingenfeld klar, dass keine Endwidmung der öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen sei und im Einzelfall geprüft werden müsse, ob das Gemeinwohl eine derartige Nutzung nahe lege. Sollten vergleichbare Anbieter entsprechende Anträge stellen, müsse im Rahmen der Gleichbehandlung ebenfalls eine Berücksichtigung erfolgen.

 

Herr Janßen von der CDU-Fraktion befürwortet grundsätzlich die Förderung von Carsharing, bemängelt aber, dass der Allgemeinheit die der öffentlichen Nutzung gewidmete Fläche entzogen werde. Hierzu verweist Herr Beyer von der Verwaltung auf die im Straßenrecht enthaltene Rechtsbasis, wonach unter bestimmten Voraussetzungen für gewerbliche Zwecke Flächen bereitgestellt werden können, ohne die Widmung anzutasten.

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den 11. Nachtrag zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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