15.08.2007 - 4 Masterplan Richtericher Dellhier: Verkehrlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Müller vom Fachbereich 61 und Herr Richard vom Planungsbüro Richter-Richard stellten

die wesentlichen Punkte der Vorlage, insbesondere zum Thema ‚Haupterschließungsstraße’

in einer Präsentation vor.

Herr Bezirksvertreter Werner bedankte sich für die Darstellung und fasste die noch zu klärenden Fragen zu folgenden Punkten zusammen:

1. Nach Darstellung der Straßenbreite und Führung der Haupterschließungsstraße sei eine

   Geschwindigkeit von 50 km/h möglich. Dieses lehne die SPD ab mit Verweis auf einen entspr.

   Beschluss der Bezirksvertretung Richterich.

2. Aus der Vorlage gehe hervor, dass pro WE 1,5 Stellplätze berücksichtigt worden seien,

   davon ein Stellplatz auf Privatgrund und 0,5 Stellfläche im öffentlichen Raum.

   Diese Anzahl von Stellplätzen wird als zu gering angesehen.

3. Eine Busspur sei weiterhin notwendig und müsse in den Planungen berücksichtigt werden.

4. Zu den Erläuterungen ‚Anbindung an die Roermonder Straße’ würden in der Vorlage relativ

   großzügige Grünzeiten für die Linksabbieger aus der Roermonder Straße kommend in

   Richtung Kohlscheid gefordert. Es wird befürchtet, dass sich durch diese Regelung ein

   erhöhter Rückstau in Richtung Roermonder Straße/Kohlscheid bilden würde.

5. In Bank/Herzogenrath würden zeitgleich Neubaugebiete entstehen. Wurde diese Entwicklung

   mit in der Verkehrsplanung berücksichtigt?

 

Frau Bezirksvertreterin Köhne führte weiter zu Punkt 4 aus und unterstrich ihre Bedenken ebenfalls hinsichtlich des höheren Verkehrsaufkommens auf der Kohlscheider Straße und befürchtete hier ein erhöhtes Lärmaufkommen.

 

Die Fragen wurden durch Herrn Müller und Herrn Richard wie folgt beantwortet:

 

1. Die Haupterschließungsstraße sei als Ortsumgehung Richterich geplant. Die geplante

   Fahrbahnbreite sei u.a. auch erforderlich, damit sich Busse begegnen könnten.

   Zur Sicherheit des Radverkehrs sei eine separate Radfahrspur neben der Fahrbahn,

   abgetrennt durch einen Grünstreifen, ausgewiesen worden.

   Die Stadt Aachen wird für den Bau der Haupterschließungsstraße Fördermittel beantragen,

   wobei als Voraussetzung hierfür eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h gegeben sein

   muss. Bei Tempo 30 gebe es keine Fördermittel.

2. Die Kalkulationsgrundlage von 1,5 Stellplätze/WE würde auch bei Planungen in inner-

   städtischen Bereichen verwendet werden und sei eine realistische Grundlage. Des Weiteren

   seien 0,3 Stellplätze/WE für Besuchsverkehr in der Gestaltung bereits mit berücksichtigt

   worden.

 

   Frau Bezirksvertreterin Köhne äußerte an dieser Stelle ebenfalls Bedenken hinsichtlich des

   genannten Schlüssels, insbesondere im Hinblick auf ein unkontrolliertes Zuparken, wodurch

   die Durchfahrt für Feuer- und Rettungsfahrzeuge erschwert werden würde.

 

   Herr Müller wies darauf hin, dass ein Mehr an Parkraum eine gesamtgestalterische

   Qualitätseinbuße mit sich bringen würde und Herr Richard ergänzte, dass zusätzliche Stell-

   plätze nur außerhalb des Straßenraums auf Privatfläche untergebracht werden könnten.

  

   Herr Bezirksvertreter Dautzenberg schlug daraufhin eine Anhebung des privaten Stellplatz-

   nachweises von einem Stellplatz auf 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit vor. Der Schlüssel

   von 0,8 Stellplätzen /WE im öffentlichen Raum solle unverändert bleiben.

 

3.Die Busspur in Richtung Kohlscheid wird bestehen bleiben.

 

4. Simulationen zur Grünzeitverteilung zeigten, dass das erhöhte Verkehrsaufkommen durch die

    geplanten veränderten Verkehrsverhältnisse abzuwickeln sei. Abflusszeiten und Ruhe-

    zeiten veränderten sich positiv.

 

5. Bei der Berechung des Verkehrsaufkommens waren die prognosdizierten Veränderungen

   durch die Erweiterung der Bebauung in Bank nicht bekannt und konnten nicht mit in die

   Simulationen einfließen.

 

 

Anschließend stellte Herr Bezirksvorsteher Kuckelkorn die Frage, ob eine Stückelung des Baus

der Haupterschließungsstraße möglich sei.

Herr Müller führte dazu aus, dass im Rahmen des Einplanungsverfahrens die Straße als Ganzes gesehen wird und dieser Antrag für die gesamte Straße gestellt werden müsse.

Im 2. Schritt, in dem die konkreten Förderanträge für den Straßenbau gestellt werden würden,

könne eine Stückelung in einzelne Teilabschnitte vorgenommen werden. Die Einzelanträge

müssten dann jedoch wiederum ein Ganzes ergeben.

Herr Bezirksvorsteher Kuckelkorn schloss daran die Frage an, ob auch die einzelnen Cluster hintereinander beantragt und gebaut werden könnten. Dies wurde von Seiten der Verwaltung bejaht.

 

Nach mehreren Diskussionsbeiträgen wurde folgender Beschluss gefasst:

 

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Beschluss:

 

1.Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung und den Vortrag

   Des Gutachters zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem  Verkehrsausschuss, den

   Planungsbeschluss für die Hauptverbindungsstraße zu fassen und die Verwaltung zu be-

   auftragen, den entsprechenden Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung zu stellen.

 

2.Die Erschließungsstraße soll nicht in Teilbereichen, sondern in einem Zug beginnend an der

   Roermonder Straße gebaut werden.

 

3.Dem Planungsausschuss wird empfohlen, die Verwaltung mit den Arbeiten für die Erstellung

   der Bebauungspläne für den Cluster an der Banker-Feld-Straße zu beauftragen. Die

   Hauptverbindungsstraße und das Cluster Banker-Feld-Straße sollen in einem gemeinsamen

   Bebauungsplan behandelt werden.

 

4.Die Bautätigkeiten sollen erst nach der Fertigstellung der Haupterschließungsstraße begonnen

   werden dürfen.

 

5. Die Stellplatzzahl soll im privaten Bereich auf 1,5 angehoben werden. Die Stellplatzflächen

    Im öffentlichen Bereich bleiben unverändert.

 

 

Abstimmung: einstimmig

     

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=20662&selfaction=print