17.10.2007 - 9 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Die Fraktionssprecherin der Grünen, Ratsfrau Kuck, führt hierzu u.a. aus, dass die Straßen öffentlich zugänglich seien, in letzter Zeit aber die Überschreitungen im öffentlichen Straßenraum zugenommen hätten und daher eine Überarbeitung dieser Verordnung notwendig sei. Nach ihrer Ansicht seien verschiedene Bestimmungen noch zu präzisieren und sorgfältig zu überarbeiten; dazu dienten die jetzt in Gang gesetzten Beratungen.

 

Ratsherr Müller legt als Fraktionsvorsitzender der Linken dar, dass seine Kritik in die gleiche Richtung ziele und das richtige Ziel nicht überschritten werden dürfe. Er hält präzise Formulierungen für notwendig und zeigt Verständnis für die von Bürgern in der Fragestunde geäußerten Sorgen.

 

Ratsherr Schaffrath, ABL, schließt sich grundsätzlich den Ausführungen von Ratsfrau Kuck an und empfiehlt, sensibel mit dieser Thematik umzugehen und nicht über das Ziel hinaus zu schießen. Besonderen Wert legt er auf die Umsetzung; sieht allerdings aufgrund der jetzigen Personalausstattung der Überwachungskräfte hier Probleme aufkommen und Nachbesserungsbedarf, damit nach der entsprechenden Änderung der Straßenverordnung auch Taten folgen könnten.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht, der Oberbürgermeister verweist auf die folgenden Beratungen und die spätere Entscheidung durch den Rat der Stadt und lässt über den unterbreiteten Beschlussentwurf abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt einstimmig von der Absicht zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 Kenntnis und überweist die Vorlage zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an den Hauptausschuss.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=22023&selfaction=print