19.12.2007 - 4 Tivolineubau, Verkehrsgutachten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zunächst erläutert Herr Müller die Verwaltungsvorlage.

 

Für die SPD-BVF dankt Bezirksvertreter Schulz Herrn Müller für den ausführlichen Vortrag.

 

Sodann richtet er folgende Fragen an ihn:

 

Mit welcher Größe des Parkhauses am Stadion wird endgültig zu rechnen sein, waren doch einmal 2000 Stellplätze dort angedacht?

 

Wie ist die technische Abwicklung der Sperrung im Bereich Friedenstraße/Strangenhäuschen/In den Atzenbenden vorgesehen? Auch für die Haarener Bürgerinnen und Bürger bliebe die Zufahrt ja ggfs. unterbunden.

 

Kann der unter der Autobahnbrücke liegende Feldweg als Zu- und Abflussmöglichkeit mit genutzt werden?

 

Inwieweit kann die Anzahl der Stellplätze an der Friedenstraße zu Lasten von Reserveflächen reduziert werden?

 

Bezirksvertreter Starmanns sieht ein Missverhältnis zwischen der Anzahl der vorgesehenen Stellplätze im Parkhaus am Stadion (1200) und der im Bereich Haaren (1600). In dem Verkehrsgutachten vermisst er konkrete Ausführungen zur technischen Abwicklung der Zu- und Abflussverkehre. Er fragt, welche Verwendung für das Gelände außerhalb der Spielzeiten vorgesehen ist und wie die Säuberung erfolgen soll. Eine Erweiterung der Autobahnabfahrt auf 2 Spuren lädt nach seiner Auffassung zur Einfahrt in den Ortsteil Haaren ein. Bezirksvertreter Starmanns regt an, die Tivoli-Problematik in Zusammenhang mit dem für den Ortsteil Haaren zu erstellenden Verkehrskonzept zu beurteilen.

 

Frau Deloie erkundigt sich, ob die Stellplätze vor Erteilung der Baugenehmigung fertiggestellt sein müssen.

 

Zu den vorgenannten Fragen und Anregungen nimmt Herr Müller wie folgt Stellung:

 

Für das Bebauungsplanverfahren muss lediglich die Möglichkeit der Herstellung von Stellplatzflächen nachgewiesen werden.

 

In unmittelbarer Nähe des Stadions sind insgesamt 2.700 Stellplätze geplant.

 

Ein Shuttle-Verkehr ist angedacht, jedoch noch nicht abschließend geklärt.

 

Eine Abbindung der im Ortsteil Haaren betroffenen Straßen wäre durch Personal oder technische Maßnahmen möglich.

 

Hinsichtlich einer möglichen Nutzung des Feldweges unter der Autobahn gab es zahlreiche negative Stellungnahmen. Diese Möglichkeit befindet sich jedoch noch in der Prüfung.

 

Nach Auffassung von Herrn Müller wird eine zusätzliche Spur der Autobahnausfahrt keinen Anreiz zur Einfahrt in den Ortsteil Haaren bieten. Sie werde nicht in Richtung Haaren angeboten, sei im Übrigen derzeit nur als Empfehlung anzusehen und werde ggfs. erst nach einer Beobachtungszeit eingerichtet.

 

Bezirksvorsteher Corsten stellt noch einmal fest, dass das Gutachten keine Aussagen über den Umgang mit den auf Haarener Gebiet liegenden Stellplätzen (immerhin 25 % der Gesamtzahl) treffe.

 

Herr Müller entgegnet, dass das Gutachten eine Anbindung der Zu- und Abflussverkehre an die Krefelder Straße vorsehe. Das Aufzeigen konkreter Maßnahmen, die sehr vielfältig seien, sei nicht Aufgabe eines Verkehrsgutachtens.

 

Es folgt eine weitere angeregte Diskussion  unter Beteiligung der Bezirksvertretungsmitglieder Corsten, Starmanns, Dr. Lange, Schulz und Mambor sowie Herrn Müller. Dabei wird dargelegt, dass sich die Bezirksvertretung konstruktiv am Verfahren beteiligen und daher selbst Verbesserungsvorschläge einbringen möchte.

 

 

 

 

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung stellt fest, dass das Verkehrsgutachten zur Zu- und Abflusssituation für die auf Haarener Gebiet geplanten Stellplätze keine Aussage trifft. Eine politische Aussage der Bezirksvertretung Aachen-Haaren ist erst möglich, wenn es hierzu konkrete Angaben gibt. Das derzeit vorliegende Gutachten bestätigt die mangelnde Funktionsfähigkeit der hier in Rede stehenden Stellplatzflächen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=23159&selfaction=print