12.12.2007 - 26 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage der FDP-Fraktion vom 12.12.2007 mit Änderungsvorschlägen vorgelegt worden.)

 

Für die Fraktion der FDP geht Ratsherr Pabst näher auf die Vorlage ein und begründet im Einzelnen die Änderungsvorschläge der Fraktion gemäß unterbreiteter Tischvorlage. Nach Auffassung der FDP-Fraktion sollte die vorgeschlagene Anhebung der Beitragssätze der Anlieger in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form aus verschiedenen Gründen nicht so erfolgen. Grundsätzlich werde akzeptiert, dass derjenige, der durch die Erschließung eines Grundstückes einen Vorteil durch die Wertsteigerung habe, sich auch an den Kosten hierfür beteiligen müsse. Andererseits werde die Höhe des Beitrages anders gesehen, so insbesondere hinsichtlich der Abrechnung der Fahrbahn und der Radwege bei den verschiedenen Straßen; hier sollte der prozentuale Anteil nicht angehoben werden. Differenzierter könnte dies sicherlich im Bereich der Parkstreifen in Wohngebieten gesehen werden, hier habe der Anwohner durchaus einen Vorteil.

Gemäß unterbreitetem Antrag sollten bei allen Straßen nach 1. – 4. in § 4 Abs. 3 der Satzung in den Punkten a) Fahrbahn und b) Radweg einschließlich Sicherheitsstreifen die bisher geltenden Sätze beibehalten werden, bei allen weiteren Punkten c) bis h) der jeweiligen Straßen eine Erhöhung der Beitragspflicht um höchstens 10 Prozentpunkte erfolgen.

Ferner sollte die Ermäßigung von Eckgrundstücken gemäß dem unterbreiteten Antrag ersatzlos gestrichen werden, da die Mustersatzung dies beispielsweise nicht vorsehe, dies als rechtlich einwandfreier angesehen und dadurch vermieden werde, dass andere Anlieger diese Ermäßigung mitzufinanzieren hätten.

Schließlich bittet er, über die einzelnen Anträge der Fraktion getrennt abzustimmen.

 

Für die Fraktion der SPD bezieht Ratsherr Haase zu dieser Thematik Stellung und greift die hierzu im Finanzausschuss erfolgte Diskussion insbesondere bezüglich der Problematik der Eckgrundstücke auf. Er legt u.a. dar, dass auch gemäß Begründung der Verwaltung die Bevorzugung für privat genutzte Eckgrundstücke sinnvoll sei und die Rabattierung sich auf andere Grundstücke nur geringfügig auswirke.

Mit Blick auf die enorme Belästigung durch den Straßenverkehr schlage die SPD-Fraktion - auch in Abstimmung mit der CDU-Fraktion - folgende Änderung und Ermäßigung der Sätze in § 4 Abs. 3, Ziffer 3 Hauptverkehrsstraßen vor:

 

Hier soll der Aufwand bei

 

a)         der Fahrbahn von 30 v.H. auf 20 v.H. gesenkt werden und

 

b)         dem Radweg einschl. Sicherheitsstreifen ebenfalls von 30 v.H. auf 20 v.H. gesenkt werden.

 

Dieser Vorschlag entspreche auch Vergleichstabellen anderer Städte und sei finanziell zu vertreten.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt zunächst einzeln über die unterbreiteten Änderungsvorschläge und anschließend über die Satzung abstimmen.

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Beschluss:

 

Abstimmung über die Änderungsvorschläge der FDP-Fraktion:

 

1.)        In § 4 Abs. 3 werden bei allen Straßen nach 1. – 4. (Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Hauptgeschäftsstraßen) jeweils unter den Punkten a) Fahrbahn und b) Radweg einschl. Sicherheitsstreifen die bisher geltenden v.-H. Sätze der Beitragspflicht beibehalten.

 

            Bei allen weiteren Punkten c) bis h) der jeweiligen Straßen eine Erhöhung der Beitragspflicht um höchstens 10 Prozentpunkte gegenüber der bisher geltenden Satzung erfolgt.

 

Bei 4 Ja-Stimmen mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

2.)        Der § 7 Ermäßigungen wird aus der Satzung ersatzlos gestrichen.

 

            Bei 4 Ja-Stimmen mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung über den Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion zu § 4, Abs. 3, Ziffer 3.

Hauptverkehrsstraßen:

 

Der Aufwand

 

a)            Fahrbahn wird von 30 v.H. auf 20 v.H.,

 

b)         Radweg einschl. Sicherheitsstreifen wird von 30 v.H. auf 20 v.H.

 

gesenkt.

 

Bei 3 Stimmenthaltungen mit Stimmenmehrheit beschlossen.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage der Original-Niederschrift beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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