12.12.2007 - 22 SPD-Antrag: Bürgerfreundliche Ausgestaltung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Für die Fraktion der SPD erläutert Ratsherr Schultheis den Antrag seiner Fraktion, verdeutlicht dabei, dass das Widerspruchsverfahren dadurch abgeschnitten wurde und damit doch erhebliche Probleme für die Exekutive in den Kommunen verbunden seien und dies voraussichtlich zu mehr Klageverfahren führen werde. Nach Verkündung des Gesetzes sei dies auszuführen; andererseits habe dies die Fraktion veranlasst, wegen der Auswirkungen nachzufragen, mit dem Ziel der bürgerfreundlichen Umsetzung. Für die diesbezüglichen Darlegungen in der Vorlage dankt er der Verwaltung und hofft, dass viele Bürger die eingeräumte Anhörungsmöglichkeit nutzen werden, um damit eine Reihe von möglichen Klagen vermeiden zu können. Zu begrüßen sei auch, dass es in einzelnen Teilbereichen nach wie vor ein Widerspruchsverfahren bzw. ein Anhörungsverfahren oder aber die Möglichkeit des Zweitbescheides geben werde. Über diese bürgerfreundlichen Maßnahmen hinaus rege die SPD-Fraktion an, eine Handreichung für den Bürger herauszugeben und darin aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es in den verschiedenen Fällen gebe. Ein besonderer Dank gelte der Verwaltung, die versucht habe, die neue Gesetzgebung ein Stück in Richtung Bürgerfreundlichkeit zu bewegen.

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Beschluss:

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister stellt fest, dass der Rat der Stadt  die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis genommen hat.

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