12.12.2007 - 4.3 Bildung der StädteRegion Aachena) Gesetz zur Bi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu waren zur Sitzung als Tischvorlage eine Vorlage der Verwaltung mit neuem Beschlussentwurf und weiteren Erläuterungen sowie ein Schreiben von Price Waterhouse Coopers vom 12.12.2007 verteilt worden.)

 

Nachdem der Oberbürgermeister die Fragestunde beendet und den Punkt der Bildung der StädteRegion aufgerufen hat, ergeben sich im Zuschauerraum erhebliche Störungen der Sitzung und der Oberbürgermeister unterbricht daher von 18.15 Uhr bis 18.25 Uhr die Ratssitzung mit der Ankündigung, ggf. später Ordnungsmaßnahmen vorzunehmen.

 

Nach Fortsetzung der Sitzung ruft der Oberbürgermeister den Punkt der Bildung der StädteRegion auf und legt dar, dass es zum einen um das Aachen-Gesetz und zum anderen um die beiden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen gehe. Er verweist auf die Beratungen in der gestrigen Sitzung der Verbandsversammlung, die nach Abstimmung mit der Bezirksregierung und dem Innenministerium überarbeiteten neuen Versionen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen und bittet um Verständnis dafür, dass die neuerlichen Unterlagen kurzfristig zugestellt wurden. Alsdann führt er aus, dass es bezüglich des Aachen-Gesetzes bei der bisherigen Version geblieben sei und hebt die wesentlichen Punkte (Status der kreisfreien Stadt, Akzeptanz des Positiv-Kataloges und die Kostenneutralität) hervor mit dem Hinweis, dass zum Ende des Jahres 2014 das Gesetz revidiert werden soll. Bedauerlicherweise seien vier Punkte (umfassendere Planungshoheit, erweiterte Experimentierklausel, Zusage für sog. In-House-Geschäfte und die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte) nicht in den Gesetzestext übernommen worden, allerdings als erneute Forderung gegenüber dem Land im vorgelegten Beschlussentwurf enthalten.

Auf die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen und die zwischenzeitlich seitens der Bezirksregierung vorgeschlagenen Veränderungen geht er anschließend näher ein und erläutert diese im Einzelnen. Dies sei zum einen die Frage des Rettungswesens; hier vertrete die Bezirksregierung die Auffassung, dass dies u.a. aus logistischen Gründen gemeinsam durchgeführt werden solle. Für die Stadt Aachen sei es unproblematisch, wenn Leitstelle und Rettungswesen zwar in Trägerschaft der StädteRegion ausgeführt würden, die städtische Berufsfeuerwehr und unser notärztlicher Rettungsdienst dies dann operativ ausführten. Für die Leitstelle sei dies ebenfalls sinnvoll, aber noch nicht mit dem Kreis verabredet. Um im Übrigen die Übernahme von Aufgaben des Rettungswesens sicherzustellen, sei im Sinne einer Öffnungsklausel eine Ergänzung in Ziffer 35 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenübertragung nötig.

Hinsichtlich der Vereinbarung zur Vermögensübertragung und der Bilanzierung verweist er auf die zusätzlichen Ausführungen in der Tischvorlage, auf kurzfristig bei der Bezirksregierung geführte Gespräche und das ebenfalls vorgelegte Schreiben von Price Waterhouse mit dem Ergebnis, dass dies zwischen den Partnern Kreis und Stadt Aachen zu regeln sei und damit die alte Vereinbarung in vollem Umfang aufrechterhalte. Schließlich spricht er noch den Punkt der Übertragung von Allgemeinsportstätten und deren entgeltfreie Benutzung an. Hier hätten Stadt und Kreis einen Zeitraum von 15 Jahren Nutzungsmöglichkeit vorgeschlagen.

Der Verwaltungsvorstand empfehle - auch nach Absprache mit dem Kreis Aachen heute - gemäß der Tischvorlage zu beschließen. Die Unterlagen würden danach an den Kommunalausschuss des Landtages und an die übrigen Beteiligten weitergeleitet, damit das Gesetzgebungsverfahren in die zweite Lesung gehen könne.

 

Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, legt dar, dass die Stadt, der Kreis und die kreisangehörigen Kommunen einen großen Schritt wagen würden auf einem langen Weg. Gemeinsam sei man bereits ein Stück des Weges gegangen und hätte herausgefunden, dass die Zukunftschancen in einem Zusammenschluss liegen würden, um aus der gemeinsamen Stärke heraus im Wettbewerb der Regionen mithalten zu können. Der Landtag habe das Gesetz in erster Lesung beraten, es habe allgemeine Zustimmung gegeben und der Entwurf wurde an den Ausschuss für Kommunales und Strukturreform überwiesen.

Es sei in der Diskussion hierzu betont worden, dass dies nur ein Gesetz für Aachen sei und es keine Vorbildfunktion für andere Regionen habe. Er sieht hierin den richtigen Weg für unsere Region und hält das Ergebnis der langen Beratungen für akzeptabel. Auf einzelne Punkte geht er anschließend näher ein und spricht hier zunächst die Übertragung der Aufgaben an. Er geht insbesondere auf das Thema der Feuerwehr näher ein mit der Problematik der bekannten Auseinandersetzungen zwischen Berufsfeuerwehr und freiwilliger Feuerwehr und zeigt sich überzeugt davon, dass auch hier eine gute Lösung gefunden werde. Hinsichtlich der Auflösung der Zweckverbände geht er davon aus, dass die gefundene Formulierung nicht ausschließe, diese in Zukunft gemäß den vorliegenden Gutachten auch als Anstalt des öffentlichen Rechts zu führen.

Näher geht er anschließend auf die schwierigere und bedeutsamere Vereinbarung bezüglich des Vermögensüberganges ein, spricht die Kurzfristigkeit der zuletzt hierzu übermittelten Vorlagen und den zeitlichen Druck, unter welchem man stehe, an und verdeutlicht, dass dadurch nicht die eigene Haushaltssicherung und die eigene Haushaltszukunft aufs Spiel gesetzt werden dürfe. Er gehe davon aus, dass die Vereinbarungen mit dem Kreis nach heutiger Beschlussfassung zustande kommen würden, diese Gegenstand des Aachen-Gesetzes würden und das Gesetz später in zweiter Lesung verabschiedet werden könne. Im Herbst 2009 würden dann die demokratischen Wahlen zum StädteRegions-Rat erfolgen und dies werde eine neue Zukunft für Stadt und Kreis Aachen sowie die Region bedeuten. Die CDU-Fraktion könne nur hoffen und wünschen, dass damit unsere Chancen für die Zukunft in dieser Region besser abgesichert würden, dass wir auf dieser Basis auch eine erfolgreiche Zukunft hätten und werde daher den Beschlussvorschlägen zustimmen.

 

Der Vorsitzende der Fraktion der SPD, Ratsherr Höfken, hält zunächst einen kurzen Rückblick auf die seit geraumer Zeit hierzu im Rat erfolgte Beratung und bezeichnet dies als Weg, dessen erstes Stück heute mit gutem Ende abgeschlossen werde. Bis auf wenige Ausnahmen seien die Beschlüsse hierzu in den verschiedenen Gremien einvernehmlich erfolgt. Auf inhaltliche oder auch juristische Fragen müsse er mit Blick auf Vorredner nicht mehr eingehen; möchte aber hervorheben, dass die Gründung dieser StädteRegion – wenn man von Hannover absehe – ein Novum in der Bundesrepublik darstelle. Die heute zu treffende Entscheidung sei von sehr großer Bedeutung für die Zukunft der Stadt, dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der Konkurrenz an der Rheinschiene und den Monopolregionen im benachbarten Ausland. Mit den Bündelungen in der StädteRegion verbinde man die Hoffnung, Synergieeffekte zu wecken und dadurch auch Geld einzusparen. Hauptmotivation sei allerdings, dass man hierin die Chance für die Zukunft sehe, aufgrund der neuen Größenordnung künftig gegenüber den Nachbarregionen mithalten zu können. Auch wenn einige Kommunen im Land dies wegen möglicher Folgeerscheinungen nicht so gerne sehen würden, so sei der eingeschlagene Weg gut und richtig; die bisherige gute Zusammenarbeit habe sich ja beispielsweise beim Straßenverkehrsamt bereits bewährt.

Der Verwaltung dankt er ausdrücklich für die in den letzten Tagen unter Hochdruck geleistete Arbeit nach Eingang der Mitteilung des Regierungspräsidenten, die allerdings insbesondere nur redaktionelle Änderungen beinhaltete. Sodann spricht er die Beratungen in der Verbandsversammlung an, die Dank aller Beteiligten trotz der Terminenge den einstimmigen Beschluss zur StädteRegion gefasst hätten. Die Notwendigkeit und Bedeutung des letzten Absatzes in der Vereinbarung zum Vermögensübergang hebt er hervor und geht davon aus, dass auch der Kreistag in seiner morgigen Sitzung eine spiegelgleiche Entscheidung treffen werde. Auch bezüglich einer Lösung für die Feuerwehr zeigt er sich zuversichtlich und teilt mit, dass die SPD-Fraktion den hier vorliegenden Beschlussvorschlag mittragen werde.

 

Für die Fraktion Die Grünen bezieht Ratsfrau Paul zu diesem Thema Stellung und unterstreicht, dass ihre Fraktion sich darüber freue, dass diese weitere Hürde auf dem Weg zur Realisation der StädteRegion nun genommen werde. Sie verzichtet auf die Wiederholung von Aussagen, die bereits durch die Vorredner erfolgten und bedauert, dass nicht alle Wünsche seitens des Kreises und der Stadt auch Gegenstand dieses Gesetzentwurfes geworden seien. Zufriedenstellend blickt sie auf die Leistungen der kreisangehörigen Städte, des Kreises und der Stadt beim Zustandekommen dieses umfangreichen Werkes zurück und geht näher auf die schwierige Aufgabenübertragung und den Übergang des Vermögens ein. Mit Blick auf das als Tischvorlage unterbreitete Schreiben von Price Waterhouse, aus dem hervorgehe, dass eine umfassende Prüfung des Sachverhalts erforderlich sei, um eine abschließende Wertung des Vorgangs im Einzelnen vorzunehmen, gibt sie Folgendes zu Protokoll: Sollte die Prüfung ergeben, dass der Vermögensübergang nicht bilanzunschädlich für die Stadt erfolge, müsse von dem Prinzip Vermögen folgt der Aufgabe abgewichen und ein Miet-/ Vermietkonstrukt gebildet werden, um finanzielle Nachteile für die Stadt zu vermeiden. Mit dieser Ergänzung im Protokoll werde die Grüne Fraktion den unterbreiteten Beschlussvorschlägen – auch mit Blick auf die einheitliche Beschlussfassung in den Gremien von Stadt und Kreis – heute zustimmen.

 

Der Oberbürgermeister regt zu dem Hinweis an, dass in dem Falle, wo sich aufgrund der Prüfung wesentliche Abweichungen ergeben sollten, der Rat der Stadt informiert werde, weil dann die Vermögensübertragung nochmal neu verhandelt werden müsse.

 

Ratsherr Pabst führt aus, dass die FDP-Fraktion der heutigen Vorlage mit Freude zustimmen werde, insbesondere auch da sich abzeichne, dass dieser Beschluss in großer Einigkeit gefasst werden könne. Er bezeichnet es weder als Anfang noch als Ende, sondern als wichtigen Meilenstein des Prozesses zur Bildung der StädteRegion. Trotz der Schwierigkeiten, die aus dem Wege zu räumen waren und der Kurzfristigkeit von Vorlagen seien alle Beteiligten bemüht gewesen, den Zeitplan einzuhalten und die StädteRegion auf den Weg zu bringen. Die Idee der StädteRegion könne nur dann Unterstützung und Begeisterung erfahren, wenn sie in die Praxis umgesetzt werde. Da die Praxis noch fehle, seien derzeit die Bürgerinnen und Bürger auch emotional noch nicht für die StädteRegion zu begeistern. Hierin sieht er eine wichtige Aufgabe für die Zukunft. Nachdem bisher viele formale und rechtliche Aspekte geklärt wurden, habe die Verbandsversammlung der StädteRegion erkannt, dass man in die Offensive gehen, Bedenken in der Öffentlichkeit ausräumen und die Bürger einbeziehen müsse.

Gerade in einer Stadt, die alljährlich Menschen für die europäische Einigung auszeichne, müsse man auch im regionalen, im kommunalen Zusammenhang den Mut zu Visionen unter Beweis stellen.

 

Der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Ratsherr Müller, stellt aufgrund der vorangegangenen Wortbeiträge fest, dass man s.E. hier wohl nicht von allzu großer Euphorie sprechen könne. Nach seinem Eindruck sei der große Wurf nicht gelungen und zahlreiche wünschenswerte Punkte seien im Gesetz und in den Vereinbarungen nicht enthalten. So bedauert er ausdrücklich, dass die StädteRegion nicht für die Regionalplanung zuständig sein werde und die Gemeinden damit bezüglich der Gewerbegebiete weiterhin in Konkurrenz treten würden und lediglich auf Regionsebene ein gemeinsames Standortmarketing erfolge. Zudem werde es zwar eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit für die Kultur geben, aber keine gemeinsame Kulturpolitik. Auch müsse er die wichtige Arbeit der beiden ARGEN hinterfragen und wie diese künftig arbeiten würden und als weiteres Beispiel die Arbeitsplätze in dieser neuen StädteRegion ansprechen, wozu bisher zu wenig Aussagen getroffen wurden. Im Gegensatz zu den Befürwortern der StädteRegion sei die Linke Fraktion nach Abwägung zu der Überzeugung gelangt, nicht die Katze im Sack zu kaufen. Bei den Menschen in der Region sei das Thema StädteRegion im Gegensatz zu anderen Themen noch nicht angekommen und es sei auch zu befürchten, dass hinterher der Eindruck entstehe, dass der Service der Verwaltung dadurch schlechter geworden wäre. Da die Linke Zweifel habe bei dem derzeitigen Stand der Vorlage, werde sie heute gegen die Verwaltungsvorlage stimmen. Dies bedeute aber nicht, dass sie grundsätzlich gegen eine stärkere Optimierung in der Region seien. Schließlich wünscht er diesem Projekt viel Glück und bedauert, dass es für die Linke Fraktion schwierig gewesen sei, gewisse Informationen zu erhalten und die Fraktion leider auch keinen Sitz mit beratender Stimme in der Zweckverbandsversammlung erhalten habe.

 

Bürgermeisterin Verheyen entgegnet kurz auf die Kritikpunkte von Ratsherrn Müller bezüglich der Beteiligung der Linken am Diskussionsprozess und macht sodann auf eine redaktionelle Änderung aufmerksam. Danach müsse es auf Seite 2 des Beschlussentwurfes anstelle von StädteRegion richtig lauten: …der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus, dass zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen eine weitere Vereinbarung mit notwendig zu ergänzenden Regelungen abzuschließen ist.

 

Ratsfrau Coracino verdeutlicht gegenüber Ratsherrn Müller, dass sämtliche Vorlagen und Niederschriften zur StädteRegion im Internet nachzulesen seien und in einer Ratsvorlage aus Dezember letzten Jahres eine arbeitsplatzscharfe Abgrenzung sämtlicher Stellen nachzulesen sei. Sie sehe in der StädteRegion eine Chance für unsere Region.

 

Ratsherr Müller reagiert seinerseits nochmals auf die vorherigen Redebeiträge und bedauert, dass beispielsweise in den Foren zwar Fragen gestellt werden konnten, man allerdings wenig Antworten bekommen hätte.

 

Nach Beendigung der Aussprache verweist der Oberbürgermeister auf die vorliegenden Beschlussentwürfe gemäß Tischvorlage und Verwaltungsvorlage sowie die im Verlaufe der Sitzung unterbreiteten redaktionellen Änderungsvorschläge, wiederholt diese und lässt anschließend hierüber abstimmen.

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Beschluss:

Bei 3 Gegenstimmen beschließt der Rat der Stadt mit großer Mehrheit wie folgt:

 

1.   Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Forderungen der Stadt Aachen, des Kreises Aachen sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung NRW weitgehend aufgenommen worden sind. Er begrüßt daher ausdrücklich das von der Landesregierung eingeleitete Verfahren der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag NRW und erwartet eine Beratung und Beschlussfassung durch den Landtag im Frühjahr 2008.

 

2.   Der Rat der Stadt stimmt den als Anlagen zu dieser Vorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen sowie der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zu.

 

3.   Der Rat der Stadt folgt darüber hinaus der Empfehlung der Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen vom 11.12.2007, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zum Aufgaben- und Vermögensübergang und zu den Finanzbeziehungen gemäß der Anlagen 1 b) und 2 unter Berücksichtigung der Verfügung der BR Köln vom 10.12.2007 sowie der im Gespräch am 12.12.2007 erörterten Änderungen zu beschließen, um die Voraussetzungen für die erforderliche aufsichtsrechtliche Genehmigung zu schaffen und die fristgerechte Weiterleitung in das Gesetzgebungsverfahren in den Landtag sicherzustellen.

 

4.   Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen der Bezirksregierung Köln bzw. dem Innenministerium in Düsseldorf zur Genehmigung und zur Verwendung im weiteren Gesetzgebungsverfahren (Beratung Kommunalpolitischer Ausschuss am 16.01.2008) zuzuleiten.

 

5.    Der Rat der Stadt erwartet, über den weiteren Fortgang zeitnah informiert zu werden.

 

Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus, dass zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen eine weitere Vereinbarung mit notwendig zu ergänzenden Regelungsinhalten abzuschließen ist, die erforderlich sind um den Anforderungen aus Ziffer 3. zu genügen und andererseits die Grundlage der Einigung zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen für die Gründung der StädteRegion Aachen sind. Insbesondere unter Bezug auf die Regelung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen ist eine Absicherung des späteren Vollzugs notwendig.

 

Als Inhalt dieser vertraglichen Vereinbarungen beschließt der Rat der Stadt wie folgt:

 

„Die Stadt überträgt auf der Basis des Grundsatzes „Vermögen folgt der

Aufgabe“ das Eigentum an folgenden Immobilien auf die Städteregion:

Grundstücke nebst aufstehenden Gebäuden der 5 Berufskollegs, der Schule für Kranke sowie der Förderschulen für geistige Entwicklung und für Sprache (Anlage 1).

Die Immobilien werden belastungsfrei übertragen. Ausgenommen hiervon sind die objektbezogen ausgewiesenen Landeszuschüsse, die als passiver Sonderposten ebenfalls in die Bilanz der Städteregion übergehen.

Auf der Grundlage des ebenfalls zwischen den Parteien vereinbarten Positivkataloges der Aufgabenübertragungen ist der Kreis bzw. dessen Rechtsnachfolgerin zur dauerhaften Sicherung der an den Immobilien haftenden

Nutzungen im Gegenzug verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kreis bzw.

dessen Rechtsnachfolgerin, die bislang in den Räumlichkeiten bzw. auf

den Nutzflächen der übertragenen Immobilien gewährleistete kostenlose

Fremdnutzung durch Vereine und Verbände etc. auch zukünftig mindestens auf die Dauer von 15 Jahren sicherzustellen. Diese kostenlose Fremdnutzung entspricht im Übrigen auch der bisherigen Praxis des Kreises.

Da die Städteregion aufgrund der Aufgabenübertragung durch öffentlich-

rechtliche Vereinbarung zur dauerhaften Sicherstellung der originären

Nutzung des übertragenen Immobilienvermögens verpflichtet ist, werden die Bilanzen der abgebenden Stadt Aachen sowie der empfangenden

Städteregion einen spiegelbildlichen Bilanzposten im Sinne des § 43 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung als aktive Rechnungsabgrenzung (Stadt Aachen) bzw. als passiven Sonderposten nach § 41 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (StädteRegion) aufnehmen. Als insoweit relevante Größen gelten der bei der Stadt Aachen festgestellte Bilanzwert sowie die entsprechenden Abschreibungszeiten (Anlage 1) bereinigt um den durch die Sicherstellung der Fremdnutzung auf Seiten der Stadt Aachen eintretenden Wertverlust in Höhe von 5 Mio €, abzüglich des zu übertragenden Sonderpostens der Landeszuschüsse sowie des nicht abschreibungsrelevanten Bodenwertes.

Der hierdurch auf Seiten der Stadt Aachen entstehende jährliche Aufwand

wird der Städteregion in Rechnung gestellt, da sie ihrerseits von der

wirtschaftlichen Abschreibungslast befreit ist.

 

Der Beschluss über die erforderlichen Regelungen wird der Bezirksregierung Köln auch aus kommunalaufsichtsrechtlicher Pflicht angezeigt.“

 

Der Rat der Stadt stellt fest, dass im Gesetzentwurf der Landesregierung weitere, von der Region als sinnvolle Ergänzungen geforderte Regelungen nicht enthalten sind.

 

Er appelliert daher an die Landtagsabgeordneten aus der Stadt und aus dem Kreis Aachen sowie an die Fraktionen des Landtages, im Rahmen der Beratungen im Kommunalpolitischen Ausschuss sowie im Landtag noch folgende Anregungen zu behandeln und in das StädteRegionsgesetz aufzunehmen:

 

1.         Die Erstellung von Masterplänen analog der Regelung in § 4 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes Regionalverband Ruhr

2.         Die Möglichkeit einer erweiterten Experimentierklausel (analog § 129 GO NRW) zugunsten der StädteRegion Aachen

3.         Die Möglichkeit der Zulässigkeit von sog. In-House-Geschäfte zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sowie den regionsangehörigen Städten und Gemeinden

4.         Die Verlängerung der Wahlperiode der Personalräte bei der Stadt Aachen und beim Kreis Aachen bis zum 21.10.2009 – Rechtlichen Gründung der StädteRegion Aachen.

 

Ebenfalls mehrheitlich beschlossen wurde im Kontext der Mandatierungsklausel der Leitstelle Feuerwehr die Notwendigkeit einer weitergehenden Vereinbarung zum Rettungswesen im Sinne der Vorgaben der Kommunalaufsicht zu Punkt 35 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufgabenübertragung.

 

 

Schließlich dankt der Oberbürgermeister allen Beteiligten für das bisher erreichte Ziel und ruft den nächsten Punkt zur Beratung auf.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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