06.02.2008 - 6 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Visaverf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Migrationsrat
- Datum:
- Mi., 06.02.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Frankenberger berichtete, wie der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland zu erbringen ist, um ein gültiges Visum zu erhalten.
In den drei Fällen:
-wollen Sie zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen?
-oder wollen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen.
-oder wollen Sie nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und mit Ihrem Ehegatten zu leben?.
müssen sie vor der Einreise nachweisen, dass sie einfache Deutschkenntnisse haben .
Damit soll sichergestellt werden, dass sie sich in Deutschland von Anfang an auf einfache Art und Weise in deutscher Sprache verständigen können.
Einfache Deutschkenntnisse sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Sprachkenntnisse müssen vor der Einreise, bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft bzw. im Generalkonsulat nachgewiesen werden.
Dazu muss den Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 Start Deutsch I beigefügt werden.
Frau Kasaci schilderte die Problematik , die sich bei dem Besuch der Deutschkurse im Ausland ergibt.
- Die Leute aus abgelegenen Dörfern haben Schwierigkeiten, in Städten die Deutschkurse zu besuchen, da die Entfernungen gross sind und die Kurse mit Kosten verbunden sind
- Wie sollen Analphabeten an Deutschkurse teilnehmen, wenn sie nicht lesen und schreiben können?
Herr Kalkan sah in den Schwierigkeiten des Spracherwerbs im Heimatland ein Diskriminierung der einreisewilligen ausländischen Staatsbürger und hätte gerne die Meinung der Frau Teller hierzu gehört, die leider schon abwesend war.
Verwaltungsseitig wurde darauf hingewiesen, dass die Ausländerbehörden keinen Einfluss auf die Angebotsgestaltung zum Erwerb der deutschen Sprache im Ausland haben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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