05.03.2008 - 6 Personaleinsatz im Bereich der Offenen Ganztags...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Herr Hasse bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführliche Vorlage und gibt zu bedenken, dass nicht alle aufgelisteten Aufgaben von der pädagogischen Fachkraft durchgeführt werden müssen, sondern dass diese auch von einer Assistenzkraft übernommen werden können.

 

Auch Herr Mattes bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführliche Vorlage. Er stellt aber die Einrichtung einer Assistenzkraft in Frage, da er der Meinung sei, dass das notwendige Personal unter Berücksichtung der Koordination zur Verfügung gestellt werden müsse.

 

Herr Keller stellt heraus, dass das Hauptaugenmerk im Schulbereich bei den Kindern liegen müsse und nicht bei der Koordination.

 

Herr Höfken stellt die Frage, wer die Gesamtverantwortung für eine Grundschule trage, denn es könne der Eindruck entstehen, es gäbe zwei Leitungen.

 

Frau Verheyen vertritt die Auffassung, dass die Schulleitungen überfordert seien. Daher müssten Kompetenzen auch verteilt werden, damit der tägliche Ablauf reibungslos funktioniere, jedoch müsse die letztendliche Verantwortung bei der Schulleitung liegen.

 

Herr Höfken führt aus, dass es um die Klärung der Frage gehe, wer letztendlich die Verantwortung habe, denn es dürfen keine Kompetenzprobleme entstehen, es müsse alles klar abgegrenzt sein.

 

Herr Ernst bestätigt, dass die Schulleitung letztendlich verantwortlich sei, dies sei auch so im Schulgesetz geregelt und die Schulleitung sei Vorgesetzte aller in der Schule tätigen Personen. Jedoch ließen es die praktischen Abläufe nicht zu, dass sich die Schulleitung mit allen Einzelproblemen beschäftige. Er weist darauf hin, dass die Arbeitsplatzbeschreibung für die OGS-Koordinatoren/innen sehr aufwendig gefertigt und im August 2007 letztendlich unter Beteilung der Schulleitungen und der Koordinationskräfte so beschlossen worden sei. Sie basiere somit auf praktische Erfahrungen und zeige auch die Belastungen für die Koordinationskräfte, daher sei der durchschnittliche Anteil von 50 % für Organisation und Koordination nicht zu hoch gegriffen und werde auch von anderen Trägern ähnlich oder sogar höher gesehen.

 

Frau Weinkauf spricht sich dafür aus, dass diese Thematik fachlich im Schulausschuss und im Kinder- und Jugendausschuss und anschließend nochmals im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werden solle.

 

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag von Frau Weinkauf zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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