15.05.2008 - 12 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 903 - Stolb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Rau, dass man der Vorlage der Verwaltung grundsätzlich zustimmen werde, allerdings bitte man darum, die Festsetzungen zu den Werbeanlagen nochmals zu überarbeiten. Die jetzige Regelung erlaube den Einzelhandelsgeschäften, die Hälfte der Schaufenster als Werbefläche zu nutzen, dies halte man für zu viel.

 

Herr Plum regt an, eine Regelung analog zur Werbeanlagensatzung zu treffen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für den Bereich Stolberger Straße / Elsassstraße einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Bebauungsplan Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Festsetzungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen sind hinsichtlich des zulässigen Anteils an den Schaufensterflächen analog den Regelungen der Werbeanlagensatzung zu überarbeiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmg

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Anlagen zur Vorlage

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