15.05.2008 - 11 Bebauungsplan Nr. 906 - Am Burgberg, Pappelweg ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Nacken erläutert ergänzend zur Vorlage, dass man entsprechend des Grundsatzbeschlusses des Planungsausschusses die Vorgaben bezüglich der Einhaltung des KfW60-Standards sowie einer zentralen Energieversorgung aufnehmen werde.

Auf Nachfrage von Herrn Rau legt sie dar, dass die Forderungen nach einer Quote von 20% öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie danach, der Stadt Aachen einen Anteil von 25% am entstehenden Nettobauland zu einem planungsunbeeinflussten Wert zur Verfügung zu stellen, in diesem Fall ausgeklammert würden, da man mit dem Bebauungsplan bestehendes Planungsrecht ändere.

 

Herr Ruppert berichtet aus der Beratung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren und teilt mit, dass man mit dem jetzt gefundenen Kompromiss eine positive Entwicklung für Haaren sehe und daher dem Planungsausschuss die Offenlage des Bebauungsplanes in der jetzigen Fassung empfohlen habe.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 906 - Am Burgberg, Pappelweg - in der vorgelegten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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